So, ich habe den Thread überflogen und versuche man einen hilfreichen Beitrag zu schreiben...
Falls nicht, gehe direkt zu deiner Uni und stelle einen Antrag auf Exmatrikulation. Dann solltest du weiterhin VWL studieren können/dürfen/...
Exmatrikulation hat keinerlei Einfluss auf das entstandene Prüfungsrechtsverhältnis. Selbst wenn der TE sterben würde, dann würde er seinen Prüfungsanspruch verlieren.
Ich bin in folgender Situation, habe meinen dritten Fehlversuch in Statistik 2 und VWL studiert. Nun steht die Exmatrikulation an. Vollzeit Arbeiten und Studieren hat doch nicht so geklappt wie ich dachte, naja muss ja irgendwie weitergehen.
Bevor du irgendwas machst, würde ich gegen den Bescheid vom Verlust deines Prüfungsanspruchs erstmal widerruf einlegen. Typischer Weise darfst du das 4 Wochen lang nach Eingang des Bescheids. Der Bescheid wird auch kommen, egal ob du eingeschrieben bis oder nicht oder tot bist oder nicht. Dieses Rechtsverhältnis zwischen dir und der Uni geht selbst über den Tot hinaus.
Also wenn du nun wiedersprochen hast, dann schreibst du einen Antrag an euren (Fach)Prüfungsausschuss und bittest um einen weiteren Versuch. Du erklärst in diesem Schreiben warum du durchgefallen bist und warum gerade dein Fall so besondere Härte war/ist. Normalerweise bekommst du - vorausgesetzt du bist nicht zuuu schlecht - dann noch einen Versuch, für den ich dann auch wirklich ganz böse lernen und vom hohen Ross runterkommen würde.
Jetzt möchte ich an einer privaten Fachhochschule ein Fach, ebenfalls mit Wirtschaftsbezug, studieren, darf dies jedoch offiziell für die nächsten 10 Jahre nicht aufgrund der bereits weiter oben erwähnten drei Fehlversuche in Statistik 2.
Falsch. Du bist wegen der Mathematik durchgefallen. Ob du nun an irgendeiner FH/Uni studieren kannst, ist dann die andere Sache. Dafür guckst du in die Prüfungsordnung und wenn da drinsteht: "verwandte Fächer sind alle Fächer aus Wirtschaftsstudiengängen", dann hast du schlechte Karten an dieser HS. Wenn da aber was spezielleres steht, z.B. "alle Volkswirtschaftsstudiengänge", dann hast du bessere Chancen. Außerdem kannst du normalerweise auch einen Antrag an den Zulassungsausschuss der Uni stellen, welche dich dann trotzdem zulassen kann, vorausgesetzt du erklärst, warum du durchgefallen bist.
Stellt sich mir nun die Frage was wäre wenn ich bei der Anmeldung an der privaten Fachhochschule angebe dass ich noch nicht vorher studiert habe? Wird / kann anhand einer zentralen Datenbank überprüft werden, dass ich bereits Student war? Kann es Probleme geben wenn ich das Studium schaffen sollte, dass bei Ausstellung des Abschlusszeugnisses die Uni von der Falschaussage bei der Anmeldung erfährt, vielleicht weil Sie dies irgendwo bekannt geben muss?
Ich weiß dass die Gangart, die mir gerade im Kopf rumschwirrt, durch eine Falschaussage doch noch ein Studium mit Wirtschaftsbezug anfangen zu können nicht der moralisch beste Weg ist aber sollte / könnte er funktionieren, würde ich es so probieren.
Davon kann man nur abraten. Wenn du das machst und es kommt raus, dann verlierst du deinen Titel und alle die darauf aufbauen.
Davon abgesehen: Exmatrikuliert wirst du nur zum Ende des Semesters, also nicht mitten des Semesters.
Melde dich mal bei deiner Studentenvertretung (Fachschaft/AStA/...), die können dir in solchen Fällen helfen. Bei eurem Studentenwerk gibts auch eine kostenlose Rechtsberatung.
Was "musst" du also nun machen: Abwarten bis der Bescheid kommt. Dann Widerspruch einlegen und einen Antrag an euren Prüfungsausschuss stellen, dass du noch einen Versuch haben willst. Dann warten und zwischenzeitlich schon mal eine andere HS suchen und dort gucken, ob du dort studieren darfst. Oft darfst du bei FHs neu anfangen, selbst wenn du deinen Prüfungsanspruch verloren hast, vorausgesetzt du kommt von der Uni.
[Nachtrag]
In
jedem Fall solltest du aber zu deinem Prüfungsamt gehen und dich dort beraten lassen.