Gibt es eine zentrale Studenten-Datenbank?

Also grundsaetzlich ist VWL fuer Dich gegessen, das ist Fakt. Schreibst Du Dich trotzdem ein kann ein Titel nachtraeglich auch noch aberkannt werden, wenn die Hochschule davon Wind bekommt und das dann verfolgt.
Ansonsten heisst es eingentlich "... ist die Zulassung in gleichen Studiengang zu versagen". Sprich, es gibt die Moeglichkeit sich legal in z.B. BWL einzuschreiben, sofern die Hochschule nicht irgendwo den Passus aufgenommen hat der das ganze auf Studiengaenge mit wesentlich identischen Inhalt erweitert.
 
Keine Sorge, hört sich auch nur so an, ich habe von meinen "Betrugsplänen" ganz großen Abstand genommen ;-). Es ging mir einzig darum zu erfahren, ob VWL etwas mit der ZVS zu tun hat oder nicht, denn sonst hätte es mich gewundert, dass ich mich bei der Uni direkt dafür bewerben musste und diese nicht über die ZVS ging.

nur solltest du dann betrugspläne nicht in anführungszeichen setzen sondern realisieren das es genau das ist bzw. sein würde. da gibt es nichts zu bagatellisieren.

ansonsten... dann ist es ja gut. ;)
 
Also grundsaetzlich ist VWL fuer Dich gegessen, das ist Fakt. Schreibst Du Dich trotzdem ein kann ein Titel nachtraeglich auch noch aberkannt werden, wenn die Hochschule davon Wind bekommt und das dann verfolgt.
Ansonsten heisst es eingentlich "... ist die Zulassung in gleichen Studiengang zu versagen". Sprich, es gibt die Moeglichkeit sich legal in z.B. BWL einzuschreiben, sofern die Hochschule nicht irgendwo den Passus aufgenommen hat der das ganze auf Studiengaenge mit wesentlich identischen Inhalt erweitert.

VWL ist für mich auch gestorben, das habe ich erkannt. Es geht mir im konkreten Fall um BWL in Kombination mit Logistik.
 
VWL ist für mich auch gestorben, das habe ich erkannt. Es geht mir im konkreten Fall um BWL in Kombination mit Logistik.

und du denkst das du damit dein offensichtliches statistik-problem lösen kannst? also ich persönlich könnte nichts mit einem bwler oder logistiker anfangen welcher seinerseits nichts mit statistik anfangen kann.
 
Dann musst schauen was in den Ordungen der Hochschule(n) diesbezueglich steht, da die unterschiedlich sind kann man die Frage nicht beantworten ob BWL geht.
 
Habe heute meine Exmatrikulation abgegeben, wahrscheinlich zu spät aber mal abwarten.
Ich ging auch davon aus, dass Fachhochschulen diese Regelung mit drei Fehlversuchen anders handhaben aber dem ist nicht so, zumindest nicht bei der, wo ich studieren möchte, sagte mir die Dame am Telefon :-(

Du willst Dich jetzt aber nicht nach wie vor bei der FH bewerben, wo Du jetzt trocken nachgefragt hast, oder....?

Das wäre ECHT mutig......

EDIT: http://www.google.com/search?ie=UTF...gfns=1&q=bwl+nach+durchfallen+weiterstudieren

scheinbar hängt das von Bundesland, Fachhochschule und/oder einer "Vergleichbarkeit der Leistung" ab, die man an der Uni nicht erbringen konnte (wenn Vergleichbarkeit + wird argumentiert, daß der Betreffende dann auch an der FH keine Chance hätte).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du schon mit dem Prüfungsamt gesprochen ob du raus bist :D, wir haben drei Wiederholungen also vier versuche ;). Nur sagen alle das wir nur 3 Versuche haben :D...
 
Wo seid ihr denn alle an der uni? mich würde schon der zweite fehlgeschlagene Versuch zur Tür begleiten...
 
Wenn du auf Bachelor studierst dann könntest du dich mal nach dem Freiversuch erkundigen. Wir haben hier an der Uni im 5. und 6. Semester einen Freiversuch, der es gewährt, eine Prüfung auch ein 4. Mal schreiben zu können!
 
gab es nach drei Fehlversuchen nicht auch sogar die Möglichkeit eine mündliche Nachprüfung zu machen?
 
Das kommt auf den Studiengang an und ist von Uni zu Uni anders geregelt!
 
Die Themen "Freiversuche" und "zulässige Anzahl von Fehlversuchen" sowie "Nachprüfungen" werden meines Wissens durch Uni-Satzung, sprich: Prüfungsverordnung, von der jeweiligen Uni geregelt. Das kann grds. also von Uni zu Uni verschieden sein.

Letztlich muss sich der TE vor Ort kompetent beraten lassen. Studienberatung der Uni bzw. AStA wären meine Gedanken in dieser Richtung. Hier bei MacUser wird er keine endgültige Antwort finden, vermute ich. :)

Edith fällt auch gerade noch ein, daß ein schuldhaftes Verschweigen eines früheren Studiums, um einen neuen Studienplatz zu ergattern, in der Tat nicht ohne ist. Das ist selbst dann, wenn man das "neue" Studium mit Bravour besteht, ein riesiges Damoklesschwert, was da über einem hängen würde.

Es ist durchaus denkbar, daß sowas doch irgendwann rauskommt - und wenn es nur durch einen dummen Zufall ist - mit der Folge, daß gemachte Studienabschlüsse aberkannt werden. Erfährt der dann aktuelle Arbeitgeber davon, dürfte das auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht zumindest eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Auch eine fristlose Kündigung oder gar eine Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung wären Dinge, die der Justitiar sicher in den Raum werfen würde.

Das Risiko wäre mir zu groß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann er denn nicht einfach an die FH wechseln? Ich dachte die Regelung wäre: 1. Fehlversuch, 2. Fehlversuch und dann FH.
 
So, ich habe den Thread überflogen und versuche man einen hilfreichen Beitrag zu schreiben...

Falls nicht, gehe direkt zu deiner Uni und stelle einen Antrag auf Exmatrikulation. Dann solltest du weiterhin VWL studieren können/dürfen/...
Exmatrikulation hat keinerlei Einfluss auf das entstandene Prüfungsrechtsverhältnis. Selbst wenn der TE sterben würde, dann würde er seinen Prüfungsanspruch verlieren.

Ich bin in folgender Situation, habe meinen dritten Fehlversuch in Statistik 2 und VWL studiert. Nun steht die Exmatrikulation an. Vollzeit Arbeiten und Studieren hat doch nicht so geklappt wie ich dachte, naja muss ja irgendwie weitergehen.
Bevor du irgendwas machst, würde ich gegen den Bescheid vom Verlust deines Prüfungsanspruchs erstmal widerruf einlegen. Typischer Weise darfst du das 4 Wochen lang nach Eingang des Bescheids. Der Bescheid wird auch kommen, egal ob du eingeschrieben bis oder nicht oder tot bist oder nicht. Dieses Rechtsverhältnis zwischen dir und der Uni geht selbst über den Tot hinaus.
Also wenn du nun wiedersprochen hast, dann schreibst du einen Antrag an euren (Fach)Prüfungsausschuss und bittest um einen weiteren Versuch. Du erklärst in diesem Schreiben warum du durchgefallen bist und warum gerade dein Fall so besondere Härte war/ist. Normalerweise bekommst du - vorausgesetzt du bist nicht zuuu schlecht - dann noch einen Versuch, für den ich dann auch wirklich ganz böse lernen und vom hohen Ross runterkommen würde.

Jetzt möchte ich an einer privaten Fachhochschule ein Fach, ebenfalls mit Wirtschaftsbezug, studieren, darf dies jedoch offiziell für die nächsten 10 Jahre nicht aufgrund der bereits weiter oben erwähnten drei Fehlversuche in Statistik 2.
Falsch. Du bist wegen der Mathematik durchgefallen. Ob du nun an irgendeiner FH/Uni studieren kannst, ist dann die andere Sache. Dafür guckst du in die Prüfungsordnung und wenn da drinsteht: "verwandte Fächer sind alle Fächer aus Wirtschaftsstudiengängen", dann hast du schlechte Karten an dieser HS. Wenn da aber was spezielleres steht, z.B. "alle Volkswirtschaftsstudiengänge", dann hast du bessere Chancen. Außerdem kannst du normalerweise auch einen Antrag an den Zulassungsausschuss der Uni stellen, welche dich dann trotzdem zulassen kann, vorausgesetzt du erklärst, warum du durchgefallen bist.

Stellt sich mir nun die Frage was wäre wenn ich bei der Anmeldung an der privaten Fachhochschule angebe dass ich noch nicht vorher studiert habe? Wird / kann anhand einer zentralen Datenbank überprüft werden, dass ich bereits Student war? Kann es Probleme geben wenn ich das Studium schaffen sollte, dass bei Ausstellung des Abschlusszeugnisses die Uni von der Falschaussage bei der Anmeldung erfährt, vielleicht weil Sie dies irgendwo bekannt geben muss?

Ich weiß dass die Gangart, die mir gerade im Kopf rumschwirrt, durch eine Falschaussage doch noch ein Studium mit Wirtschaftsbezug anfangen zu können nicht der moralisch beste Weg ist aber sollte / könnte er funktionieren, würde ich es so probieren.
Davon kann man nur abraten. Wenn du das machst und es kommt raus, dann verlierst du deinen Titel und alle die darauf aufbauen.



Davon abgesehen: Exmatrikuliert wirst du nur zum Ende des Semesters, also nicht mitten des Semesters.

Melde dich mal bei deiner Studentenvertretung (Fachschaft/AStA/...), die können dir in solchen Fällen helfen. Bei eurem Studentenwerk gibts auch eine kostenlose Rechtsberatung.


Was "musst" du also nun machen: Abwarten bis der Bescheid kommt. Dann Widerspruch einlegen und einen Antrag an euren Prüfungsausschuss stellen, dass du noch einen Versuch haben willst. Dann warten und zwischenzeitlich schon mal eine andere HS suchen und dort gucken, ob du dort studieren darfst. Oft darfst du bei FHs neu anfangen, selbst wenn du deinen Prüfungsanspruch verloren hast, vorausgesetzt du kommt von der Uni.


[Nachtrag]
In jedem Fall solltest du aber zu deinem Prüfungsamt gehen und dich dort beraten lassen.
 
Bedenke auch, dass wenn du das Studium verschweigst du dir keine Fächer mehr anrechnen kannst. Wir haben bei uns auf der HS auch ein paar ehemalige Uni-Studenten, die praktisch nur noch die Hälfte studieren müssen (und so entweder eine sehr entspannte Zeit, oder ein sehr verkürztes Studium haben). Erschreckender Weise waren die meisten davon aber wieder nach drei Semestern weg.
 
Wo seid ihr denn alle an der uni? mich würde schon der zweite fehlgeschlagene Versuch zur Tür begleiten...
In Fällen, bei denen man nur 3 Versuch hat, wäre das eine gute Taktik, also nach dem zweiten Fehlversuch die Uni zu wechseln. Zum Glück gibts zumindest in meinem Studiengang keine solche Regelung. Man darf abgesehen von Bachelor- und Masterarbeit Klausuren so oft wiederholen, wie man mag. Eine Klausur habe ich laut onlinesystem schon 6 mal nicht bestanden, in Wirklichkeit warens "nur" 3 mal, im 4. Versuch hats dann geklappt. Kenne in meinem Studiengang allerdings auch Leute, die 7 Fehlversuche hatten, bis es endlich geklappt hat. BEi Durchfallquoten von bis zu 94% kann so etwas schonmal passieren.
 
also wir haben an der FH für jede klausur 3 versuche diese zu bestehen. wenn alle versuche scheitern, dann besteht deutschlandweit studienverbot in diesem fach...und da ich bereits die leidvolle erfahrung gemacht hab, 3 versuche für eine klausur zu brauchen, setz ich mich für jede klausur verdammt nochmal auf meinen ***** und zieh mir den stoff rein. und meinem chef hab ich gesagt, was er mich dann mal kann...
 
In den Bachelorstudiengängen ist es soweit ich weiß nicht mehr erlaubt, nach dem 2. Fehlversuch einfach die Uni zu wechseln. Schließlich gibt es Fristen, in denen eine Klausur wiederholt werden muss und das muss an der gleichen Uni stattfinden. Wenn man zweimal in einem Fach durch die Klausur fällt, kann man auch nicht sagen, man schreibt die Klausur halt in zwei Jahren. Das verbietet die zeitliche Wiederholungsfrist... Würde man die Uni wechseln, würde man zum dritten Mal an der vorherigen Uni durchfallen und das war’s dann.
 
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