Gewerbe anmelden notwendig?

boberl

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Hallo an alle im Forum!

Kann mir jemand mit Fragen rund um die Gewerbeanmeldung helfen? Wäre echt toll, weil ich mit dem dt. System nicht ganz durchblicke.

Ich bin Österreicher und lebe seit ein paar Monaten in Berlin. Ich habe eine Steuernummer angemeldet, jetzt weiß ich aber nicht, ob ich auch ein Gewerbe anmelden muss.

Ich arbeite vorallem in Web, Webdesign und hin und wieder etwas Programmierung. Textaufträge mache ich solange die Jobs noch nicht gut gehen zur Basisauslastung.

Für welche dieser Tätigkeiten muss ich ein Gewerbe anmelden?
Danke für Tipps!
Raphael
 
Du musst ein Gewerbe anmelden. Für alle Tätigkeiten.
In den Formularen gibt es ein Feld in das man eintragen muss was man macht. Also z.B. Webdesign, Programmierung.
 
Ich durfte gar keines anmelden: Graphikdesign z.Bsp. ist ein freier Beruf > Freiberuflich (Selbständig)

Wäre mir da nicht so sicher dass er ein Gewerbe anmelden muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich durfte gar keines anmelden: Graphikdesign

Finanzamt sagte Nö, bräuchte ich nicht. Stadt sagte das gleiche.

Das liegt ziemlich im Ermessen der Beamten.
Graphikdesign gilt oft als Freiberufler, gehört aber nicht zu den eigentlichen Katalogberufen. Argumentiert wird hier über die "selbstständig ausgeübte künstlerische Tätigkeit". Das ist aber recht eng begrenzt.

http://www.ifb-gruendung.de/pdf_etc/Freier_Beruf_oder_Gewerbe-kurzfassung.pdf

Weiterhin darf die freiberufliche Tätigkeit keine gewerbliche Tätigkeit ausüben (z.B. eine Handelstätigkeit oder das was unten steht), denn ansonsten färbt die gewerbliche Tätigkeit auf die freiberufliche Tätigkeit vollumfänglich ab (Abfärbetheorie).
Programmierung ist auf jeden Fall gewerblich, bei Webdesign wird gestritten, dort überwiegen aber die handwerklichen Elemente und es fehlt die Kunst.


Edit: Aus einem Urteil bei dem Graphikdesign als gewerblich eingestuft wurde:
Bei künstlerischen Tätigkeiten, deren Ergebnisse einen praktischen Nützlichkeitszweck haben - so etwa den Zweck der Werbung -, verlangt der BFH dagegen eine eigenschöpferische Leistung, in der sich individuelle Anschauungsweise und besondere Geltungskraft widerspiegeln, so dass eine gewisse objektiv festzustellende künstlerische Gestaltungshöhe erreicht wird; lassen die Vorgaben des Auftraggebers keinen nennenswerten Spielraum für eigenschöpferische Leistungen oder überwiegen die handwerklichen Elemente, handelt es sich in der Regel um gewerbliche Einkünfte (vgl. Urteil des BFH vom 15.10.1998 IV R 1/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 465; Kirchhof, Kompakt, EStG, 3.A., § 18 Rdn. 75; Littmann/Bitz/Meincke, EStG, § 18 Rdn. 91; Schmidt, EStG, 23. A., § 18 Rdn. 66 ff.). Künstlerisch ist nur eine selbstständige, eigenschöpferische Arbeit, die dem Werk eine über die Darstellung der Wirklichkeit hinausgehende Aussagekraft verleiht. Ist das Werk nicht um seiner selbst willen geschaffen, sondern wird lediglich die Wirklichkeit ohne eigene künstlerische Aussage kopiert, so fehlt es an der der Kunst eigentümlichen Gestaltungshöhe (Urteil des BFH vom 10.09.1998 IV R 70/97, BFH/NV 1999, 456). Das Werk darf nicht - ggf. noch durch bildlichen Hinweis auf die Hersteller der fotografierten Gegenstände verstärkt - lediglich eine gestaltete Wirklichkeit wiedergeben, der an sich schon Werbecharakter zukommt (Urteil des BFH IV R 50/96 a.a.O.).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke auch dass es am künstlerischen Anteil liegt:

Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen.

Es könnte bei mir daran liegen, dass ich Dipl. Designer bin und daher eindeutig in die Berufsgruppe Designer falle, denn dieser ist bei Wikipedia als freier Beruf geführt. :kopfkratz:

Oder / Und meine Gestaltung ist so abstrakt, dass sie keiner mehr versteht und als Kunst abhakt. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Für solche elementaren Fragen die Deine berufliche und steuerrechtliche Zukunft mitbestimmen, würde ich mir immer professionelle Hilfe holen. Das ist in der Regel ein Steuerberater (möglichst spezialisiert auf Freiberufler , Gewerbetreibende etc. ) und auch das Finanzamt /Gewerbeamt selber.
Gerade erstgenannter kann wertvolle Tips geben, die Dir vielleicht eine Zuordnung in der Dir gewünschten Selbstständigen-Gruppe ermöglicht.

Sich mal kurz schlau machen im Forum über eventuelle Einordnungen/Erfahrungen ist o.k- aber dann ab in die Hände eines Profis.
Denn gerade im kreativen Bereich ist die Zuordnung Freiberufler /Gewerbetreibender nicht immer einfach.

Vielleicht auch mal hier lesen:

http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/erste_schritte/gruendungswege/05174/index.php
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/erste_schritte/gruendungswege/gewerbe/index.php


Viel Erfolg!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Puhh* Hatte schon befürchtet das Finanzamt könnte es sich wieder anders überlegen und ich müsse einige Jahre Gewerbesteuer nachzahlen. :D
 
Aber generell gilt was schon gesagt wurde: zum Steuerberater gehen. Der schreibt dann ein Gutachten mit der Argumentation, warum kein Gewerbe vorliegt, wenn denn die Möglichkeit dazu besteht.
Anhaltspunkte hat der TE ja jetzt schon bekommen.
 
das ist ein typischer Fall von Radio Eriwan, will sagen die richtige Antwort ist: "Das hängt davon ab!"

Im Grunde ist es ganz einfach: Es gibt ein paar Berufe die klar als Freiberufler deklariert sind, alles andere ist Gewerbe! Danach fangen jedoch die Probleme an. Programmierer etwa tauchen in der Liste noch gar nicht auf, werden aber in der Regel als Freiberufler anerkannt.

Das Finanzamt hat dabei jedoch das Interesse so viele wie möglich in ein Gewerbe zu "drücken", einfach um an die Gewerbesteuer zu kommen, die der Gemeinde der Stadt direkt zukommt. Man muß also immer damit rechnen das einem ein "gewerblicher Strick" gedreht werden kann - auch im nachhinein!

Desins Du oder programmierst Du ist alles fein. Verkaufst Du aber Lizenzen bist Du schon ein Gewerbe. Auch Netzwerkadministration ist ein Gewerbe, wer also als Admin und Programmierer arbeiten will ==> Gewerbe!

Ist das Gewerbe denn ein Problem?
Eigentlich nein! Denn man muß schon recht ordentliche Gewinne einfahren um überhaupt Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Muß man das, sinkt jedoch die Einkommenssteuer entsprechend, also keine Mehrausgaben dadurch.
Der Freibertrag bis zu dem gar keine Gewerbesteuer anfällt soll übrigens drastisch angehoben werden, derzeit sind das glaub ich 24000 Euro Nettogewinn. Also wer ein Nebengewerbe hat der brauch sich gar keine Sorgen machen, im Gegenteil mit Gewerbe ist man einige Beschränkungen los und es drohen keine teuren Nachzahlungen.
 
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Desins Du oder programmierst Du ist alles fein.
Wenn man das Fach studiert hat.

Muß man das, sinkt jedoch die Einkommenssteuer entsprechend, also keine Mehrausgaben dadurch.
Die Anrechnung beträgt maximal das 3,8fache der Messzahl (von 3,5), also maximal 13,3%. Berlin liegt darüber, so dass oberhalb des Grundfreibetrages von 24500euro bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften auf jeden Fall etwas Gewerbesteuer anfällt. Außerdem ist seit 2008 die GewSt nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig, die Bemessungsgrundlage wurde deutlich erweitert (was den TE möglicherweise aber weniger betrifft) sowie der Staffeltarif wurde abgeschafft (was tendenziell eine höhere Belastung zur Folge haben könnte, hängt natürlich vom Einzelfall ab).
 
Wenn man studiert hat.

Nö, das war mal! Das ist längst nicht mehr so! Es geht um die Tätigkeit und nicht wie man sie erlangt. Programmieren wird dabei als ingenieurähnliche Tätigkeit gewertet. Administrattion ( warum auch immer) nicht!


Aber wie so oft gibt es soviel unterschiedliche Interpretationen wie es Finanzämter gibt. Wer auf der sicheren Seite sein will meldet ein Gewerbe an. Wer Mut zum Risiko hat und das mit seinem StB geklärt hat kann in dem Bereich als Freiberufler arbeiten, muß aber immer vor dem Bösen Wort "Abfärbeprinzip" auf der Hut sein!
 
Birke schrieb:
Was bedeutet dieser Begriff?

Die böswillige Annahme des Finanzamtes das auch nur eine gewerbliche Tätigkeit auf Deine freiberuflichen abfärbt ( es also Nebennutzen gibt). Damit rechtfertigen sie freundlicherweise warum bei auch nur einer gewerblichen Tätigkeit alle freiberuflichen Aktionen nachträglich mit Gewerbesteuer belegt werden können! Möglichkeiten dafür gibt es leider viele !
 
Danke trepidus! Muss ich oben überlesen haben.

@ wegus: Danke für die Erläuterung. Hab es auch mal bei Wiki nachgelesen. Ich glaube so etwas in der Art ist einem Bekannten passiert und dadurch mussten die dann auch plötzlich x Jahre an Gewerbesteuer nachzahlen.

Vor dem Finanzamt ist man nie sicher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Programmieren wird dabei als ingenieurähnliche Tätigkeit gewertet. Administrattion ( warum auch immer) nicht!

Diese Unterscheidung geht auf Urteile zurück und kann imho mit den wenigen Informationen des TE nicht verallgemeinert werden. Bei Programmierung wird sogar unterschieden, was für wen mit welcher Vorgehensweise programmiert wird.

Ich glaube so etwas in der Art ist einem Bekannten passiert und dadurch mussten die dann auch plötzlich x Jahre an Gewerbesteuer nachzahlen.
Deswegen hat wegus mit seiner "sicheren Seite" auch recht.

warum bei auch nur einer gewerblichen Tätigkeit alle freiberuflichen Aktionen nachträglich mit Gewerbesteuer belegt werden können!
Deswegen verschenken Ärzte Medikamente auch immer. "Ich gebe ihnen das mal mit." Taucht dann auf keiner Rechnung auf. :)
 
Aber generell gilt was schon gesagt wurde: zum Steuerberater gehen. Der schreibt dann ein Gutachten mit der Argumentation, warum kein Gewerbe vorliegt, wenn denn die Möglichkeit dazu besteht.
Anhaltspunkte hat der TE ja jetzt schon bekommen.

Erst mal danke für die vielen Antworten.

@ terpidus:
Wenn die Unterschiede nicht so riesig sind, dann bin ich mit der Gewerbeanmeldung ohnehin auf der sicheren Seite.

Und wie sieht es mit der Versicherungspflicht aus? Ich bin momentan noch U-boot und nirgends versichert. Das muss ich zwar mittelfristig ändern, aber wenn möglich nicht sofort, sondern sobald ich die ersten Gewinne habe und mir das auch leisten kann. Also in ca. 3-4 Monaten.

Grüße!
Raphael
 
Es hat nichts mit Risikobereitschaft zutun, sondern ist allein Situationsbezogen. Melde dich beim Finanzamt und schildere dort Dein Vorhaben in allen Einzelheiten - ich habe die Erfahrung gemacht, dass man dort nicht willkürlich sondern sachgerecht entscheidet.

Und es gibt nicht nur Schwarz oder Weiß - es ist auch durchaus möglich, dass ein Freiberufler neben seiner freiberuflichen Tätigkeit zusätzlich auch Gewerbe betreiben kann/darf. Die Tätigkeiten dürfen sich nur nicht vermischen, also was Aufträge angeht usw... auch die Buchhaltung muss getrennt geführt werden.

Wichtigsten Vorteile des Freiberuflerstatus:

- Keine Gewerbesteuer
- Künstlersozialkasse
- keine doppelte Buchführung (einfache Einnahmen-/Überschussrechnung genügt)

Auch für Gewerbetreibende ist eine Einnahmen-/Überschussrechnung erlaubt, sobald jedoch der Jahresumsatz und/oder Gewinn bestimmte Grenzsätze überschreitet, ist man zur doppelten Buchführung verpflichtet.
 
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