Gewalt erzeugt Gegengewalt bzw. ab wann ist die Gegengewalt "gerechtfertigt" ?

Noch ein Sommerlochthema.;)
Geht das auch mit angemessener Rechtschreibung?
Mit Bedienungen meinst du wohl Bedingungen. Das sind aber keine, das ist demokratische Rechtsstaatlichkeit, welche die Handlungen der Legislative, Judikative und Exekutive trennen soll, um missbrauch zu verhindern. 'Ich habe das Gefühl, das dir das gar nicht klar ist und du das Wort "Gewalt'" in diesen Zusammenhang falsch interpretierst.
Was also willst du wirklich diskutieren.
 
Noch ein Sommerlochthema.;)
Geht das auch mit angemessener Rechtschreibung?

hab korrigiert , Danke.

Sommerlochthema vielleicht , aus meiner Sicht nicht .

Das Weltklima ändert sich ja momentan in Zeitraffer , Kriege/Konflikte sprießen ja momentan wie Pilze aus den Boden und das mit den fadenscheinigsten Begründungen der Konfliktpartein.
 
Das Weltklima ändert sich ja momentan in Zeitraffer , Kriege/Konflikte sprießen ja momentan wie Pilze aus den Boden und das mit den fadenscheinigsten Begründungen der Konfliktpartein.
Du meine Güte. Und das hat nun was mit der Gewaltenteilung zu tun (dein Link!)?
 
Du meine Güte. Und das hat nun was mit der Gewaltenteilung zu tun (dein Link!)?

ja , mein Link :d

das Thema ist doch der Threadtitel, ich hab bewußt kein Beispiel angeführt !
 
Du solltest aber das Thema etwas genauer umreißen. Wenn ich beispielsweise den ersten Satz lese, vermute ich mal, dass du mit "Gewalt" nicht die Gewalt meinst, die eine Einzelperson auf eine andere Einzelperson/Gruppe ausüben kann. In deinem nächsten Absatz bringst du dann einen Link zur Gewaltenteilung, der wenig Sinn macht, denn dabei handelt es sich nicht um "physische oder psychische Gewalt". Daher die berechtigten Fragen von Oldy62. Wenn du die nicht beantworten willst/kannst macht eine Diskussion hier wenig Sinn.
 
das ist demokratische Rechtsstaatlichkeit, welche die Handlungen der Legislative, Judikative und Exekutive trennen soll, um missbrauch zu verhindern.

und Dir ist wohl entgangen das der Missbrauch seit Jahren stattfindet und funktioniert , ohne das du davon etwas mitbekommen hast !
:clap:
 
Wie schon von den anderen angemerkt, der Hinweis auf psychische und körperliche Gewalt hat so überhaupt nichts mit dem Begriff staatlicher Gewalt im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung zu tun. Von daher ist sinnvolle Diskussion kaum möglich, was vielleicht im Sinne des Erfinders liegt.

Ansonsten noch ein Häppchen aus unserer Verfassung, zum Thema "Gegengewalt": Art. 20 Abs. 4 gewährt allen Deutschen (lustigerweise nicht den hier lebenden Ausländern, die die Verfassung auch schützen möchten...) als letztes Mittel ein Widerstandsrecht gegen diejenigen, die die Bundesstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit abschaffen wollen.
 
Das riecht hier alles nach Kopp Verlag und zu viel Gras. :D
 
vermute ich mal, dass du mit "Gewalt" nicht die Gewalt meinst, die eine Einzelperson auf eine andere Einzelperson/Gruppe ausüben kann.

Kann können viele .
Hmm, Einzelperson ? ich verstehe deine Frage nich.
 
Na das wird ja ein Spaß hier.
 
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Man muss einfach beim ersten Mal so fest zuschlagen, dass garantiert keine Antwort mehr kommt. :noplan:

"Also... ich verstehe – äh – die ganze Fragerei nicht" (P. Mertesacker)
 
Ich glaube, der TE hat da einige Dinge falsch verstanden ... :suspect:
 
Kriege zeigen immer die Kurzsichtigkeit der Menschen. Entweder hat man den Anfängen nicht gewehrt (Beispiel Deutschland) oder das Opfer
hat den Gegner unterschätzt. (Beispiel Deutschland)
 
Sex and drugs and rock'n'roll... is everything the body needs... :Pfeif:
 
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