Nordrhein-Westfalen Gestohlenen iMAC bei EBAY erworben, Gerät wurde in Meerbusch gestohlen

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Henier

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Hallo,

Ich wende mich mal hier gleich an die Mac-User im Rheinland.
Ich habe im Januar bei EBay einen gestohlenen iMAC bei Ebay erworben. Wollte das Gerät hier im Anzeigenmarkt verkaufen und habe dabei festgestellt mit dem potentiellen Käufer zusammen, dass es sich um Diebesgut handelt.

Die Seriennummer des iMACs wurde bei computer-diebstahl.de eingegeben und es hat sich herausgestellt, dass der MAC am 29.12.2008 in Meerbusch gestohlen wurde.

Daher hier mein Aufruf an alle, denen dieser Fall bekannt vorkommt und der vielleicht denjenigen kennt dem das Gerät gestohlen wurde, bitte schreibt mir eine PN.

Ich möchte gerne mit dem rechtmäßigen Besitzer in Kontakt treten und rechtliche Schritte gegen die Diebe einleiten.

Außerdem warte ich noch auf die Verkäuferdaten von EBAY, damit ich eine Anzeige machen kann.

Es wäre nett, wenn Ihr mir helfen könntet.

MfG
Henier
 
Meld dich halt bei der Polizei.
 
Das einzige Problem daran ist, dass ich dann wahrscheinlich mein geld nie wieder sehe und das Gerät weg ist.

So habe ich vielleicht die Chance das Gerät von der Versicherung des Bestohlenen zu erwerben.

Aber sehr wahrscheinlich wird mir nichts anderes übrig bleiben als zur Polizei zu gehen.
 
Schnapp dir die Daten von dem Typen und dann ab zur Polizei damit.

Das Geld? Nun ja...das wird komplizierter... :eek:
 
Geklaute Dinge (Hehlerware) kann man nicht erwerben, also hat der rechtmäßige Eigentümer Ansprüche gegen Dich - Du kannst nur versuchen, von dem, der Dir das Teil verkauft hat, Deine Kohle wiederzubekommen. Das ist aber losgelöst von den Ansprüchen gegen Dich.
 
Ja ich warte auch nur noch auf die Daten von Ebay und dann gehe ich nächste Woche zur Polizei und erstatte Anzeige gegen den Verkäufer und nehme den Rechner gleich mit. Über computer-diebstahl.de steht der rechtmäßige Besitzer ja fest. Ich hoffe mal, dass der sein gerät wieder sieht. Dann hätte das ganze wenigstens Sinn.:(
 
Geklaute Dinge (Hehlerware) kann man nicht erwerben, also hat der rechtmäßige Eigentümer Ansprüche gegen Dich - Du kannst nur versuchen, von dem, der Dir das Teil verkauft hat, Deine Kohle wiederzubekommen. Das ist aber losgelöst von den Ansprüchen gegen Dich.

Unter bestimmten Umständen kann das auch anders sein. Wenn man z.B. in gutem Glauben Dinge erwirbt und nicht offensichtlich erkennbar war, das es sich um gestohlenes handelt, also z.B. der Verkäufer eine Rechnung vorlegt und der Preis des Teils marktüblich ist, dann kann man sehr wohl Eigentum am Diebesgut erwerben.


Gruß
i-lancer
 
Unter bestimmten Umständen kann das auch anders sein. Wenn man z.B. in gutem Glauben Dinge erwirbt und nicht offensichtlich erkennbar war, das es sich um gestohlenes handelt, also z.B. der Verkäufer eine Rechnung vorlegt und der Preis des Teils marktüblich ist, dann kann man sehr wohl Eigentum am Diebesgut erwerben.


Gruß
i-lancer

Falsch, das ist ausgeschlossen. Auch der gute Glaube schützt den Käufer von Hehlerware nicht.
 
Falsch, das ist ausgeschlossen. Auch der gute Glaube schützt den Käufer von Hehlerware nicht.

Stimmt, habe ich Blödsinn geschrieben. Ich habe das mit mit der Strafbarkeit des Erwerbs verwechselt.

Gruß
i-lancer
 
Warum erstattest Du nicht sofort Anzeige? Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft hat doch bessere Möglichkeiten, die Daten von Ebay zu erhalten. Außerdem fragt dich die Staatsanwaltschaft dann nicht, warum Du so lange bis zur Anzeige gewartet hast.
 
Ja ich mache die Anzeige ja am Montag, habe das aber auch erst vor einer Woche erfahren, deshalb habe ich erstmal gewartet. Aber ist schon korrekt, die Anzeige wird gemacht und werde ich wahrscheinlich Lehrgeld bezahlen, sprich ich sehe mein Geld nicht wieder.
 
Wenn du weisst, dass das Ding geklaut ist und es nicht unverzüglich ablieferst, machst du dich strafbar. Sowas auch noch hier zu posten ist natürlich selten dämlich.
 
Wenn du weisst, dass das Ding geklaut ist und es nicht unverzüglich ablieferst, machst du dich strafbar. Sowas auch noch hier zu posten ist natürlich selten dämlich.

Ist immer wieder witzig. Manche Leute denken wohl, dass sie sich mit Beiträgen in Internetforen von ihrer Schuld freischreiben können.

Der TE hat Hehlerware gekauft, und will sie weiterverkaufen (wird also selbst zum Hehler), und nun soll sein Beitrag bei Macuser ihn vor Ermittlungen schützen?
 
Ich will mich hier gar nicht schützen. Ich wollte es weiter verkaufen weil ich nichts davon wusste. Habe es noch rechtzeitig bemerkt und werde nun die Polizei einschalten. Punkt.

Danke für die Hilfe.
 
Nun haut nicht auf Henier herum. Mit dem vermeintlichen guten Angebot ist er schon genug auf die Schnauze gefallen und hat allen Grund, sich zu ärgern.
 
Wenn du weisst, dass das Ding geklaut ist und es nicht unverzüglich ablieferst, machst du dich strafbar. Sowas auch noch hier zu posten ist natürlich selten dämlich.

Was bezweckst du damit, jemanden als "dämlich" zu bezeichnen, der bei Ebay einfach mal blöd reingefallen ist? Illegale Absichten sind in den Äußerungen des TE absolut nicht erkennbar, warum also ist der TE oder sein posting hier deiner Meinung nach 'selten dämlich'?

Ist immer wieder witzig. Manche Leute denken wohl, dass sie sich mit Beiträgen in Internetforen von ihrer Schuld freischreiben können.

Der TE hat Hehlerware gekauft, und will sie weiterverkaufen (wird also selbst zum Hehler), und nun soll sein Beitrag bei Macuser ihn vor Ermittlungen schützen?

Wenn du noch mal genau nachliest, was der TE geschrieben hat, dürfte das deine Frage beantworten und vielleicht wird dann auch deutlich, dass deine Unterstellung jeglicher Grundlage entbehrt.
 
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