M
MacDOK
Aktives Mitglied
Thread Starter
- Dabei seit
- 17.02.2007
- Beiträge
- 129
- Reaktionspunkte
- 0
Wenn ich ein neues MacBook mit 2x512MB RAM gleich mit "fremden" Markenriegel á 1GB aufrüste (und damit in Kauf nehme, dass ich auf den beiden 512ern sitzenbleibe), verliere ich dann die gesetzliche Gewährleisung von 2 Jahren (nach neuem EU-Recht)???
Wie sieht es mit der verrtaglichen Garantie aus, Apple meint ja selbst, dass man die RAM-Riegel tauschen kann - aber innerhalb des Garantiezeitraumes?
Wie sieht es mit der verrtaglichen Garantie aus, Apple meint ja selbst, dass man die RAM-Riegel tauschen kann - aber innerhalb des Garantiezeitraumes?