Garantie Gewährleistung

leycan34

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Hallo Macuser,

habe vor kurzer Zeit schon mal ein Thema erstellt, das ein Hardwareproblem beinhaltet.
Mein optischer Laufwerk ist jetzt defekt und die ein jährige Garantie seitens Apple nicht übertragbar, weil das Gerät sich im 16.Monat befindet.
Jedoch wurde das Gerät 5 Monate später 1x repariert.

Daten: Kaufdatum: 24.01.2009
Reparatur: 29.06.2009

Innerhalb der ersten 6 Monate

Habe ich noch Anpruch auf eine Gewährleistung???

Defekt ist wieder mein optischer Laufwerk!

Bitte um eure Hilfe

Gruß
Alican
 
Ich verstehe die Frage nicht ganz.
Garantie: 12 Monate. Gewährleistung: 24 Monate
Wenn die Garantiezeit abgelaufen ist, musst du, um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorgelegen hat. Scheint hier ja nicht der Fall zu sein. Ob Apple in deinem Fall kulant ist, kannst nur du herausfinden. Einfach mal anrufen.
 
Ich habe einen ausführlichen Beitrag dazu verfasst.


Kurzversion: Selbst bezahlen und beim nächsten Mal an die Garantieverlängerung denken!
 
Wobei der 1. Defekt des optischen Laufwerks nach 5 Monaten schon ein Hinweis auf einen Mangel ist, der schon beim Kauf bestand.
Ich würde Apple anrufen und denen das mal unter die Nase reiben.
B.
 
Wobei der 1. Defekt des optischen Laufwerks nach 5 Monaten schon ein Hinweis auf einen Mangel ist, der schon beim Kauf bestand.
Ich würde Apple anrufen und denen das mal unter die Nase reiben.
B.

Aber auch nur, wenn es das gleiche OL ist. Wenns ausgetauscht wurde, dann nicht, oder?
 
Wobei der 1. Defekt des optischen Laufwerks nach 5 Monaten schon ein Hinweis auf einen Mangel ist, der schon beim Kauf bestand.

Eigentlich nicht, da es sich bei dem Fehler um einen "normalen" Frühausfall einer elektronischen Komponente handelt(e). Auch hier wird ein gerichtssicheres Gutachten benötigt um Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.
 
Aber auch nur, wenn es das gleiche OL ist. Wenns ausgetauscht wurde, dann nicht, oder?
Dann Beginnen die zwei Jahre für das Austauschteil mit dem Einbau... der Händler sollte ja auch zwei Jahre Gewährleistung für seine Arbeit und die Austauschteile übernehmen...

Udo
 
Dann Beginnen die zwei Jahre für das Austauschteil mit dem Einbau... der Händler sollte ja auch zwei Jahre Gewährleistung für seine Arbeit und die Austauschteile übernehmen...

Udo


Ja das ist klar. Seitdem sind laut Eröffnungspost aber auch schon wieder über sechs Monate vergangen -> Beweislastumkehr. Bringt ihn auch nicht weiter.

Wollte mit meinem Kommentar zu dem zitierten Abschnitt nur klären, dass der "Beweis" (bezweifle aber, dass dies als Beweis ausreicht) des bereits beim Kauf bestehenden Defektes nur dann erbracht wäre, wenn es seitdem nicht ausgetauscht worden wäre. Ich hoffe, du verstehst meinen Gedankengang. ;) Bisschen wirr alles.
 
Hallo Macuser,

habe vor kurzer Zeit schon mal ein Thema erstellt, das ein Hardwareproblem beinhaltet.
Mein optischer Laufwerk ist jetzt defekt und die ein jährige Garantie seitens Apple nicht übertragbar, weil das Gerät sich im 16.Monat befindet.
Jedoch wurde das Gerät 5 Monate später 1x repariert.

Daten: Kaufdatum: 24.01.2009
Reparatur: 29.06.2009

Innerhalb der ersten 6 Monate

Habe ich noch Anpruch auf eine Gewährleistung???

Defekt ist wieder mein optischer Laufwerk!

Bitte um eure Hilfe

Gruß
Alican

Bin mir jetzt nicht ganz sicher wie du das mit den Datumsangaben genau meinst, aber grundsätzlich ist es so, dass die Gewährleistung für den selben Bauteil bzw. den selben Defekt neu zu laufen beginnt nach der Reparatur. Bei der Garantie dürfte das aber nicht so sein bzw. kommt es darauf an was in der Garantie seitens Apple drinnen steht.

Fällt das Laufwerk innerhalb der 6. Monate aus dann ist es aber auf jeden Fall ein Mangel bei dem dir Apple beweisen muss dass der Defekt nicht schon bei der Übergabe angelegt war. Aber da haben sie ja nicht rumgezickt und das brav repariert.

Für dich müsste das heißen: Ja, du hast noch Anspruch auf Gewährleistung wenn du dich im 16. Monat befindest, allerdings liegt die Beweislast bei dir. Wär halt in diesem Fall entscheidend rauszufinden ob wieder das selbe Bauteil betroffen ist....
 
Hallo,

DANKE für die zahlreichen Antworten.
:)
Habe im Support auch angerufen und die haben mir gesagt, dass ich das halt beweisen muss, dass der Fehler schon ab Kaufdatum befindet. Und soetwas zu beweisen ist unmöglich.

Ich könnte das Gerät zum Support bringen und die überprüfen mir mein Macbook Pro und falls sich herausstellt, dass der Fehler bei Apple liegt und nicht bei mir, bekomme ich einen neuen Laufwerk eingesetzt und die Kosten trägt der Händler ( Gewährleistung). Falls nicht der Fall ist, trage ich die Kosten für alles.

Was würdet ihr machen?
Kann ich auf einen externen Laufwerk umsteigen?

zum Beispiel: Samsung SE-T084M

Oder wie kann ich beweisen, dass der Fehler seit Kaufdatum vorhanden war?

Danke
Alican
 
Hi nochmal,

beweisen, dass das Laufwerk schon da kaputt war, kannst du gar nicht. Das muss dann über nen unabhängigen Gutachter gehen und für das Geld kaufst du dir ein neues MBP. ;) Ganz davon ab, dass der das wahrscheinlich auch nicht kann – wie auch?

LG
 
Dann Beginnen die zwei Jahre für das Austauschteil mit dem Einbau... der Händler sollte ja auch zwei Jahre Gewährleistung für seine Arbeit und die Austauschteile übernehmen...

Udo

Nein. Das ist bei einer Reparatur im Rahmen der Garantie nicht der Fall. Wenn du für die Reparatur aber bezahlst, dann gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistung für den Mac besteht natürlich weiterhin (2 Jahre ab Kaufdatum), jedoch besteht diese gegenüber dem Händler (und nicht dem Hersteller) und die Beweislast liegt nun beim Käufer. Das wird schwierig.
 
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Hallo,

DANKE für die zahlreichen Antworten.
:)
Habe im Support auch angerufen und die haben mir gesagt, dass ich das halt beweisen muss, dass der Fehler schon ab Kaufdatum befindet. Und soetwas zu beweisen ist unmöglich.

Ich könnte das Gerät zum Support bringen und die überprüfen mir mein Macbook Pro und falls sich herausstellt, dass der Fehler bei Apple liegt und nicht bei mir, bekomme ich einen neuen Laufwerk eingesetzt und die Kosten trägt der Händler ( Gewährleistung). Falls nicht der Fall ist, trage ich die Kosten für alles.

Was würdet ihr machen?
Kann ich auf einen externen Laufwerk umsteigen?

zum Beispiel: Samsung SE-T084M

Oder wie kann ich beweisen, dass der Fehler seit Kaufdatum vorhanden war?

Danke
Alican

Ich würde einfach mal versuchen damit zu argumentieren dass der Fehler ja schonmal aufgetreten ist und jetzt wieder und es daher ja "logisch" ist dass der Fehler schon bei Übergabe bestanden hat. Ob es was bringt kommt halt darauf an wie kulant die sich geben, aber versuchen würde ich es allemal noch ein paar mal.

Generell find ich es eigentlich ne ziemliche Sauerei dass diese Beweislastumkehr nach 6 Monaten flach fällt und dass sich manche Händler bzw. Produzenten nicht kulant zeigen. Es gibt aber auch positive Beispiele.
 
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