Garage Band und GEMA

Re: Synthese

Original geschrieben von Lynhirr
 

Damit wäre die Diskussion bei einem "tragfähigen Kompromiss" angelangt.

Ich unterschreibe. :D
 

;) Freut mich, dass wir uns finden konnten.... :)


@relaht: freut mich, dass wir dir helfen konnten auch wenn der Thread sicher nicht in allen Zügen hilfreich für dich war ;)
Aber mir hat's Spass gemacht...
 
._ut Lizenztext von Loops?

Wo ist denn dieser Lizenztext zu finden?
Ich habe GB (iLife04) und das JamPack gekauft und und finde bei beiden Artikeln keine Lizenzbeschränkungen. Im Gegenteil Auf der Packung vom JamPack steht "... ob Sie Ihre nächste Hit-Single produzieren..."
Aber ganz unten und ganz klein steht "Copyright by Apple. Alle Rechte vorbehalten."
Wo wir doch wieder bei der Ausgangsfrage wären. Worauf bezieht sich das Copyright auf das Programm oder den Inhalt?
Wenn diese Loops nicht frei zu verwenden wären, dürfte ich ja auch nicht von meinem Keyboard Drum-Loops für Hit verwenden!?:confused:
 
Nach einem Info-Telefonat mit einer Sachbearbeiterin von Apple erhielt ich, um mich schwarz auf weiß absichern zu können, zusätzlich folgende E-Mail:

"Using royalty-free loops in GarageBand with commercial work
Learn about the usage of royalty-free loops in GarageBand on commercial songs, multimedia presentations, videos, and animations.
The GarageBand software license agreement says:

"GarageBand Software. You may use the Apple and third party audio loop content (Audio Content), contained in or otherwise included with the Apple Software, on a royalty-free basis, to create your own original music compositions or audio projects. You may broadcast and/or distribute your own music compositions or audio projects that were created using the Audio Content, however, individual audio loops may not be commercially or otherwise distributed on a standalone basis, nor may they be repackaged in whole or in part as audio samples, sound effects or music beds."

So don't worry, you can make commercial music with GarageBand, you just can't distribute the loops as loops."

damit sollte doch alles klar sein.
 
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Reaktionen: incal
übrigens sind die rechte an den loops leistungerechte der musiker die das einspielen und dafür wäre die GVL zuständig.
damit hat die gema überhauptnichts zu tun. denen ist das volkommen shnurz wie jemand seine titel bastelt. auch ob er der tatsächliche urheber ist interessiert die wenig. der nachweis einer urheberschaft hat nichts mit der meldung bei der gema zu tun.
wenn man jedoch neue titel durch das aneinanderreihen fertiger loops montier, dann ist das, meiner meinung nach, ein arrangement und kein neuer originärer titel.
aber bei der gema kann man scich schließlich auch arrangements schützen lassen.
an relahts stelle würde ich den titel auf jeden fall bei der gema melden, denn bei sendung im fernsehen/rundfunk gibts schon ordentlich geld. wieviel ist von der reichweite des senders abhängig.
 
Das wichtigste an einem Stück, das man bei der Gema anmeldet, sind Melodie und Text. Bei Akkordfolgen, Riffs oder Rhythmen wird es da schon schwerer. Wer würde sich nicht gerne die II-V-I Verbindung oder die Clave schützen lassen...?

Abgesehen davon ist mit alleinigem Zusammenschneiden von Apple-Loops keine Komposition entstanden, da diese weder Melodie oder Text enthalten.

Gruß,
Sven
 
drumsandbeats schrieb:
Abgesehen davon ist mit alleinigem Zusammenschneiden von Apple-Loops keine Komposition entstanden, da diese weder Melodie oder Text enthalten.

Gruß,
Sven

nach deiner definition kann man also keine rein homophone musik schützen lassen, woraus man dann schließen könnte, dass ein großteil der filmusiker und zeitgenössischen komponisten ihre werke nicht bei der gema anlelden können?

das kann ich mir irgendwie nicht richtig vorstellen. es gibt jede menge kompositionen die locker ohne text auskommen und manchal sogar auf eine melodie verzichten.
und es wäre mir komplett neu, dass die stücke von komponisten wie z.b. stockhausen, cage, glas uvm. gemafrei wären. wenn das meine auftraggeber mitbekämen wäre ich ganz schnell einen schönen und einträglichen nebenjob los.
 
Der GEMA ist es völlig egal was du anmeldest. Über bspw. einen Klospülungsloop streiten sich dann evtl. die Juristen.
 
Natürlich beinhaltet eine Komposition nicht zwangsläufig Text und natürlich kommen manche auch ohne deutlich ersichtliche Melodie aus.
Ich wollte lediglich sagen, dass mehr dazu gehört, als ein paar Loops zusammenzuschneiden. Cage oder Stockhausen haben sicherlich keine Appleloops für ihre Kompositionen herangezogen. ;)
Natürlich spricht nichts dagegen, dass man fertige Loops als "Fundament" benutzt. Was man sich dann durch die Gema schützen lässt ist dann aber immernoch das Gesamtwerk.

Wie auch immer, ich selber habe noch nichts bei der Gema angemeldet. Meine Statements spiegeln lediglich meine Gedanken zu dem Thema aus der Sicht des Musikers wieder. Ich käme aber nicht auf die Idee, ein Werk bei der Gema anzumelden, bei dem fertige Loops den Löwenanteil ausmachen.
Was man alles bei der Gema anmelden könnte sei dabei außen vor gelassen.

Gruß,
Sven
 
Nachtrag fehlende Infos

Hallo,

für alle, die nach einer abschließenden Sicherheit zu diesem alten Beitrag suchen, noch folgenden Nachtrag mit validen Informationen aus der Apple Support Hotline und der GEMA:

1.) Apple Support: Alle Loops und Samples in Garageband sind frei Lizensiert, daher dürfen Sie als neue Komposition auch weiterverkauft werden (ein einzelner Sample dagegen dürfte natürlich nicht verkauft werden).

2.) GEMA (Niedersachsen): Wer einem Kunden die Nutzungsrechte an einer Komposition verkauft, sollte ihm eine Bescheinigung aushändigen die folgende Infos enthält: 1.) Name des Komponisten 2.) Titel des Songs 3.) Die Info, das der Komponist in der GEMA ist (dann muß der Kunde hierfür GEMA zahlen) oder eben nicht (dann entfallen die GEMA Gebühren). Achtung die GEMA regelt ihre Geschäft in den Bundesländern unterschiedlich - bitte vorher bei der Bezirksdirektion anfragen!

Problematisch wird es wohl nur dann, wenn ihr Loops benutzt die nicht Lizensiert sind!

Also dann noch ein fröhliches Verkaufen Eurer "Kompositionen" ;-)

CP

Gruß
 
Jede öffentlich Veranstaltung bei der Darbietungen stattfinden (in diesem Falle Musik) sind GEMA-relevant und müssen angemeldet und bezahlt werden...jedes Konzert das stattfindet muss der GEMA gemeldet werden (so zumindes die Theorie)

Das ist nicht ganz richtig. Ich veranstalte ein jährliches regionales Rockfestival mit 20 Bands. In einem Jahr (2004) hatten wir AUSSCHLIESSLICH Bands, die nicht bei der Gema gemeldet waren. Wir haben die kompletten Setlists der Bands inkl. Komponistenangabe eingereicht und mussten keinen Cent zahlen. (statt sonst ca. 300,--).
Es darf dann natürlich auch keine Gema-gemeldete Musik von CD in den Pausen gespielt werden. Sonst heißt es wieder zahlen...!!
 
Wäre das bei Loops tatsächlich so, würde der Musikmarkt zusammenbrechen! Loops werden überall verkauft und gehandelt und in Kompositionen verwand. Wollte da jeweils der Musiker, der den (15Sek)-Loop eingespielt hat, hingehen und abkassieren, das Chaos wäre perfekt! :)

wavey

Lynhirr

Grundsätzlich ist das seit einigen Jahren auch so. Mittlerweile kann man Musikloops bei fast allen Herstellern (es muss aber eindeutig in den Lizenzbedingungen stehen) nach dem Kauf Lizenzfrei nutzen und die selbst erstellten Kompositionen bei der GEMA anmelden.
In den späten 90er Jahren ist mir allerdings mal passiert das ich ein Vocoder Sample von einer Sampling CD nutzte und trotzdem eine einstweilige Verfügung bekommen habe es nicht zu benutzen. Das lag daran das die Herstellerfirma der Sampling CD einfach Sounds von anderen Musikveröffentlicheungen benutzt hat (also es waren keine eigens erstellten Sounds).
Heute ist das aber nicht mehr so da mittlerweile auf jeder CD/Software oder bei Online Downlods die Lizenzbedingungen aufgeführt werden. Mir ist z.Z. nur eine Firma bekannt bei der man dann zusätzlich noch Rechte bei einer Veröffentlichung einholen muss und das ist AMG aus England.
 
Das wichtigste an einem Stück, das man bei der Gema anmeldet, sind Melodie und Text. Bei Akkordfolgen, Riffs oder Rhythmen wird es da schon schwerer. Wer würde sich nicht gerne die II-V-I Verbindung oder die Clave schützen lassen...?

Abgesehen davon ist mit alleinigem Zusammenschneiden von Apple-Loops keine Komposition entstanden, da diese weder Melodie oder Text enthalten.

Gruß,
Sven

Grundsätzlich richtig. Akkorde kann man nicht schützen (sonst hätte man schon vor 100 jahren keine neuen Songs mehr schreiben können).
Melodie und Text aber schon.
Was anderes sind Akkordabfolgen die am Ende änlich zu einem anderen Song klingen (auch in Verbindung mit Text und/oder Melodie vom Gesang z.B.).
Dies nennt man dann Plagiat.
Man kann dies natürlich ohne Probleme machen wenn man es als eine Interpolation anmeldet (beim Verlag/Publisher). Wenn der Urheber/Verleger nichts dagegen hat kann man den Song auch so machen, man gibt dann nur entsprechende Prozente vom Urhebergewinnen ab. Das ist unterschiedlich und hängt vom Song ab wie stark dieser am Original angelegt ist.
Ich habe das schon oft gemacht (allerdings auch noch mit Sampling - da muss man noch das Nutzungsrecht einholen von den Plattenfirmen. Aber das führt jetzt zu weit hier) :).
 
Über die Gema kann man gar nichts schützen. Die Gema verwaltet nur die Nutzungsrechte.

Richtig. In dem Moment indem du etwas komponierst ist es schon geschützt (nach dem deutschen Urheberrecht). Bei der GEMA meldet man das nur an und diese verwaltet es und sorgt dafür das man (wenn es sich um eine kommerzielle Veröffentlichung) handelt sein Geld bekommt.
Übrigens auch weltweit mit entsprechenden Partnern (ASCAP, HFA- Harry Fox Agency, BMI etc.)
 
Nen Musikverlag braucht man dazu nicht, man kann sich als Einzelmusiker bei der Gema anmelden und Mitglied werden. Beispiel: Professionelle Coverversion. Der Künstler erkauft sich das Recht (oder bekommt es) vom Urheber des Originals bspw. bestimmte Parts (z.B. die Musik vom Refrain) wiederzuverwenden. Den veränderte Text und den gesamte neuen Song kann er sich aber anschließend schützen lassen.
Ich würd das Zeug bei der Gema anmelden und fertig...

gruss vom Tom

Ein Musikverlag ist nicht automatisch ein Label. Den LC Code muß man extra beantragen und diverse Produktionen,Künstlerquittungen etc. nachweisen. Icxh hatte mal ein Label und weiß wovon ich spreche. Unsere Musikverlage waren keine Labels!!!

>>Zitat:Den veränderte Text und den gesamte neuen Song kann er sich aber anschließend schützen lassen.
Ich würd das Zeug bei der Gema anmelden und fertig...<<

Sehr richtig, es empfiehlt sich auch bei Veröffentlichung (ein Muß beim industriellen Pressen von CDs) Gema-Anmeldung zu machen. Denn die Urheberrechte der Loops z.B. verbleiben bis zum Tode des Komponisten bei ihm. Wenn er nun apple Nutzungsrechte eingeräumt hat (royalty free, div. andere....), später aber diese Kompsositionen der GEMA gemeldet hat, gibt es ein Problem, welches nicht selten teuer werden kann. Die letztendliche Klärung ob lizenzpflichtig oder nicht, kann in Deutschland nur die GEMA treffen (da hat apple auch nichts zu melden, denn die zahlen brav ebenfalls an die GEMA).

Veröffentlichung im Rundfunk z.B. geht heute nur noch per Label, denn der Labelcode ist Abrechnungsbasis uind bedeutet für den Sender, das sämtliche Nutzungsrechte beim Label liegen (im Umkehrschluß müßte der Sender sonst mit jedem Musiker der BAND eine vertragl. Vereinbarung zu dem Termin ..... schließen). Viel zu viel Aufwand und wie gesagt, die Tantiemen fließen an das Label über die GLV (Gesellschaft zur Verwertung von Leistunsschutzrechten).

Das Thema ist überaus komplex und selbst ich als damaliger Labelbesitzer habe ca. 2-3 Jahre gebraucht um da annäherungsweise durchzublicken (gelingt auch nur mit Praxisbezug und definitiven Geschäftsvorfällen).

Mal abgesehen von einigen Ungereimtheiten bei der Tantiemenverteilung seitens der GEMA. Dort werden prinzipiell kleine Künstler zugunsten von Prominenten benachteiligt. Viele Musiker, die auf Stadtfesten spielen, kennen Ihre Rechte gar nicht und den dicken Scheck (2-stellige Millionensummen) der nicht abgerufenen Gelder kassiert dann Dieter Bohlen oder Udo Jürgens oder oder oder.....aus einem speziellen Fond, den die ordentlichen Mitglieder mal eben selbst bestimmmen)
 
Ein Musikverlag ist nicht automatisch ein Label. Den LC Code muß man extra beantragen und diverse Produktionen,Künstlerquittungen etc. nachweisen. Icxh hatte mal ein Label und weiß wovon ich spreche. Unsere Musikverlage waren keine Labels!!!

>>Zitat:Den veränderte Text und den gesamte neuen Song kann er sich aber anschließend schützen lassen.
Ich würd das Zeug bei der Gema anmelden und fertig...<<

Sehr richtig, es empfiehlt sich auch bei Veröffentlichung (ein Muß beim industriellen Pressen von CDs) Gema-Anmeldung zu machen. Denn die Urheberrechte der Loops z.B. verbleiben bis zum Tode des Komponisten bei ihm. Wenn er nun apple Nutzungsrechte eingeräumt hat (royalty free, div. andere....), später aber diese Kompsositionen der GEMA gemeldet hat, gibt es ein Problem, welches nicht selten teuer werden kann. Die letztendliche Klärung ob lizenzpflichtig oder nicht, kann in Deutschland nur die GEMA treffen (da hat apple auch nichts zu melden, denn die zahlen brav ebenfalls an die GEMA).

Veröffentlichung im Rundfunk z.B. geht heute nur noch per Label, denn der Labelcode ist Abrechnungsbasis uind bedeutet für den Sender, das sämtliche Nutzungsrechte beim Label liegen (im Umkehrschluß müßte der Sender sonst mit jedem Musiker der BAND eine vertragl. Vereinbarung zu dem Termin ..... schließen). Viel zu viel Aufwand und wie gesagt, die Tantiemen fließen an das Label über die GLV (Gesellschaft zur Verwertung von Leistunsschutzrechten).

Das Thema ist überaus komplex und selbst ich als damaliger Labelbesitzer habe ca. 2-3 Jahre gebraucht um da annäherungsweise durchzublicken (gelingt auch nur mit Praxisbezug und definitiven Geschäftsvorfällen).

Mal abgesehen von einigen Ungereimtheiten bei der Tantiemenverteilung seitens der GEMA. Dort werden prinzipiell kleine Künstler zugunsten von Prominenten benachteiligt. Viele Musiker, die auf Stadtfesten spielen, kennen Ihre Rechte gar nicht und den dicken Scheck (2-stellige Millionensummen) der nicht abgerufenen Gelder kassiert dann Dieter Bohlen oder Udo Jürgens oder oder oder.....aus einem speziellen Fond, den die ordentlichen Mitglieder mal eben selbst bestimmmen)

Vor allem kassiert Dieter Bohlen diese zu Unrecht, da er gar nicht schreibt ;)
Aber das ist eine andere Geschichte :)
 
Sehr richtig, es empfiehlt sich auch bei Veröffentlichung (ein Muß beim industriellen Pressen von CDs) Gema-Anmeldung zu machen.

Stimmt so nicht ganz, man muss grundsätzlich auch bei VÖ keine Gemaanmeldung machen, bekommt dann bei Airplay jedoch auch keine Lizenzen ausgezahlt. Bei Nischenprodukten stellt sich aber durchaus berechtigt die Frage nach der Notwendigkeit einer Gemameldung...
 
Stimmt so nicht ganz, man muss grundsätzlich auch bei VÖ keine Gemaanmeldung machen, bekommt dann bei Airplay jedoch auch keine Lizenzen ausgezahlt. Bei Nischenprodukten stellt sich aber durchaus berechtigt die Frage nach der Notwendigkeit einer Gemameldung...

Lies mal richtig. Ich habe mich extra auf Tonträger bezogen. Da mußt Du melden oder Freistellungserklärung der GEMA vorlegen, sonst gibt es kein Preßwek für Dich. Die ganze GVL Gesschichte steht auch drin. Ist aber wie bakannt ein anderes Thema.
 
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