Die Firma Cancom ist Dein "Kaufvertragspartner", also musst Du alle Gewährleistungsansprüche, Nachbesserungsaufträge, Anwaltsschreiben usw. an die richten. Cancom kann dann, um die Kette fortzusetzen, seinen Lieferant, die Firma Apple in Gewähr nehmen. Die Kette lässt sich quasi endlos fortsetzen bis zu dem Bergwerk aus dem die Liziumkristalle Deines Mac ausgebuddelt wurden (just kidding...).
Es gibt ein Grundsatzurteil zur Gewährleistung, das besagt, wenn Du Deinen Geschäftspartner umgehst, dich also direkt an Apple wendest, und nicht Cancom die Möglichkeit zur Nachbessrung gibst, verlierst Du unter Umständen Deinen Gewährleistungsanspruch.
Also immer zwei Regeln einhalten:
1. Den in die Gewähr nehen, der einem das Teil verkauft hat.
2. Alle Nachbesserungen schriftlich dokumentieren (z.B. einen Durchschag des Reparaturauftrages.) Nur so ist zu beweisen, dass z.b. der dritte Nachbesserungsversuch (am selben Fehler!!) gescheitert ist.
Die Beweislast ist, wie mein Vorredner schon sagte, die ersten 6 Monate beim Verkäufer. Er muss Dir also beweisen, dass der Fehler nicht auf einen Sachmangel zurückzuführen ist und durch z.B. unsachgemässe Bedienung aufgetreten ist. Dies kann er nicht, da niemand bei der Bedienung Deines Rechners daneben gesessen hat. Nur bei eindeutigen Beweisen, wie z.B. wenn in dem Rechenr alles mit Cola verklebt ist, er Sturzschäden hat oder so offensichtliche Dinge, hat der Verkäufer einen Beweis.
Die restlichen 1,5 Jahre liegt die Beweislast beim Käufer. Dies sollte bei offensichtlichen Mängeln wie an Deinem Rechner eigendlich kein Problem darstellen. Man kann hier von einem Scahmangel ausgehen. Es ist ja keine Gewalteinwirkung oder Fehlbedienung erkennbar.
Einen Haken hat die ganze Gewährleistung allerding noch: Neben den vielen Pflichten hat der Verkäufer natürlich auch Rechte: Er hat das Recht, da er wirtschaftlich arbeiten muss, den zur Nachbessrung für ihn günstigsten Weg zu wählen. Das heisst, wenn es billiger ist den Rechner zu reparieren als Dir einen neuen zu geben so darf er das tun. Das gilt aber nur wenn er noch keine 3 fehlgeschlagenen Reparaturversuche hinter sich hatte. Dann darfst Du vom Kaufvertrag zurücktreten und wandeln.
Gruß Pete
der nicht Jura studiert hat....