Funktioniert eine automatische Parkscheibe gut?

Wäre gut wenn man im Café sitzt und das Ding mit dem Handy verbinden könnte dass man einfach manuell dann die Zeit wieder ein bisschen vorrückt…

Ansonsten super Sache sowas
Sowas gibt's doch seit Jahren bereits, nennt sich easy park App. Funktioniert bestens. Hab es als App auf dem iPhone. Funktioniert beispielsweise auch in Slowenien im Urlaub.
https://www.easypark.com/de

Anmerkung: Die App bezieht sich auf mit 'easy park' gekennzeichnete Parkflächen. Die Abrechnung erfolgt über die eingerichtete Bankverbindung, bei mir beispielsweise PayPal. Ist auch gut, wenn man mal kein Bargeld mit hat. Nutze die App gerne bei Stadtbesuchen, wenn's wieder mal etwas länger dauert.
Vorsicht aber, wenn die maximale Parkzeit vor Ort beispielsweise mit einem Schild begrenzt ist, darf man diese auch nicht überschreiten. Die Politessen haben diese App schließlich auch und kennen daher auch die Anfangszeit ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das steht in der Beschreibung der Scheibe, die ich bestellt habe:

Die PARK MICRO besitzt die Zulassung vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Verweis auf Verordnung Nr. 219, Ausgestaltung von elektronischen Parkscheiben (LA22/7332.5/2007968) und die Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt (ECE-Genehmigung Nr. 10 R - 057203).
Die Parkscheibe muss somit von allen Politessen und Kontrolleuren im ganz Deutschland akzeptiert werden.
Nur wo die StVO in Kraft gesetzt ist und das ist sie nicht auf Privatgelände und dazu gehören viele Parkflächen!
 
Wäre gut wenn man im Café sitzt und das Ding mit dem Handy verbinden könnte dass man einfach manuell dann die Zeit wieder ein bisschen vorrückt…

Ansonsten super Sache sowas
Was dann falsch Parken wäre und natürlich geahndet werden kann.
 
Bei mir arbeiten die absolut super. Man parkt und automatisch stellt sich die Parkzeit auf die
nächste volle oder halbe Stunde ein.

Man muss sich um nichts mehr kümmern.

Eine absolut sinnvolle Investition in meinen Augen.
 
auf Privaten Parkflächen kann die STVO in diesem sinne des Verkehrsrechtes zwar gelten (Rechts vor links etc), wenn es beschildet ist
aber für Parkvergehen ist sie NICHT ausschlaggebend; da Privatgrund, somit BGB,
und/aber: es gilt nicht unbedingt die Straßenverkehrsordnung
BGB uns STGB ist dafür getrennt da! auch wenn in beiden hin und wieder mal gleiche § mit nur anderen § Zahlen stehen
 
Einiges? Sie muss halt zugelassen (Typengenehmigung) und sichtbar wie jede andere Parkscheibe angebracht sein

Wie schön, dass mein Link zum ADAC in #8 inzwischen von vielen hier gewürdigt wurde. Unter anderem die Problematik mit den privaten Parkplätzen meinte ich mit "einiges".

Welche Möglichkeiten es gibt, gegen ungerechtfertigte Zahlungsaufforderungen wegen angeblicher Verstöße der Parkordnung vorzugehen, findet man im zweiten Link in #8.
 
Rechtl. nicht relevant da wie schon gesagt auf Privatgrund keine StVO in Kraft gesetzt werden kann! Da kann noch so viel auf dem Schild stehen …
2. Öffentlich genutztes Privatgelände: Auch auf Privatgeländen findet die StVO Anwendung, wenn sie für die Allgemeinheit zugänglich sind und als öffentlicher Verkehrsraum betrachtet werden, z.B. auf Parkplätzen von Einkaufszentren oder in Parkhäusern.
https://www.anwalt-suchservice.de/r...ende_hier_gilt_die_stvo_stimmt_das_22765.html

oder

In vielen Fällen keineswegs. Denn die Straßenverkehrsordnung gilt nur dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Das kann zwar auch auf Privatgrundstücken der Fall sein, aber nur dann, wenn sie für den allgemeinen Straßenverkehr offen stehen. Das gilt beispielsweise für Supermarktparkplätze. Denn hier darf jeder beliebige Kunde parken.
https://www.rakotz.de/artikel/wenn-...t-hier-gilt-die-stvo-dann-stimmt-das-echt_35/


Nur mal so als Gegenthese
 
Wenn Parkplätze auf dem Gelände eines Eigentümers liegen - in der Regel die Supermarktinhaber - liegen sie nicht im öffentlichen Parkraum, genau deswegen dürfen sie eigene Regeln aufstellen. Schwieriger wird es, wenn es sich um Großraumparkplätze mit mehreren / vielen Läden handelt (Einkaufzentren etc.) dann gilt meist die STVO - ansonsten müsste der Parkplatz genau unterteilt und abgegrenzt werden.
Verstehe ich hiernach anders.
Aber ich bin kein Jurist - aber Du scheinst Dir Deiner Sache sehr sicher zu sein. Eventuell bist Du ja Verkehrsrechtexperte und kannst es uns erklären

Gilt die StVO auch auf dem Supermarktparkplatz?

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied, dass die Regeln der Straßenverkehrsordnung auch auf einem Parkplatz gelten, der öffentlich befahrbar ist. Dazu muss der Betreiber diese nicht einmal ausdrücklich anordnen. Wenn die Gassen zwischen den Parkplätzen vor allem der Parkplatzsuche dienen und nicht dem Fahrverkehr, gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Klargestellt wurde dies in einem Urteil (Az.: 17 U 21/22), das sich mit dem Fall eines großen Parkplatzes eines Baumarktes beschäftigte. Schilder wiesen darauf hin, dass die StVO hier gelte. Es kam zu einem Unfall an einer Kreuzung mit einer der Zufahrten, als sich zwei Autofahrer nicht auf die Vorfahrt einigen konnten. Der Fahrer in Richtung der Ausfahrt forderte Schadenersatz vom Zufahrenden, da er auf seiner bevorrechtigten Straße gewesen sei. Der andere berief sich auf die Rechts-vor-links-Regel der StVO. Die Gerichte entschieden letztlich, dass die Regeln der Straßenverkehrsordnung auch auf dem öffentlich befahrbaren Parkplatz gelten mussten.

https://www.blitzeranwalt.com/artikel/gilt-die-stvo-auch-auf-dem-supermarktparkplatz/#:~:text=Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am,diese nicht einmal ausdrücklich anordnen.
 
Bezüglich StVO auf öffentlichen Parkplätzen:

Öffentlicher Parkplatz: Welche Verkehrsregeln müssen Sie hier einhalten?​

Welche Verkehrsregeln gelten auf Parkplätzen?
„Hier gilt die StVO.” Solche Schilder finden sich häufig auf Parkplätzen, aber sind sie tatsächlich notwendig? Gilt die StVO dort nicht ohnehin? Tatsächlich ja, denn sofern sie öffentlich zugänglich sind, werden sowohl Parkplätze als auch Parkhäuser in dieser Hinsicht wie öffentlicher Verkehrsraum behandelt (selbst wenn sie in Privatbesitz sind). Damit fallen sie auch in den Zuständigkeitsbereich der StVO.

Allerdings muss dazu gesagt werden, dass viele Verkehrsregeln, die in der StVO aufgestellt werden, nur auf Straßen bzw. Fahrbahnen gelten, wozu ein Parkplatz nicht zählt. Aus diesem Grund findet ein Großteil der in der StVO aufgestellten Verkehrsregeln auf einem Parkplatz keine Anwendung, obwohl die Verordnung hier trotzdem Gültigkeit besitzt. Daran ändert auch ein Schild wie „Hier gilt die StVO” nichts.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrsregeln-parkplatz/
 
Rechtl. nicht relevant da wie schon gesagt auf Privatgrund keine StVO in Kraft gesetzt werden kann! Da kann noch so viel auf dem Schild stehen …
Verstehe ich nicht. Wenn ich auf Privatgrund eigene Regeln aufstellen darf, wieso darf ich dann nicht sagen "Meine Regeln sind die der StVO"?
 
ihr habt diese dinger permanent an eurer frontscheibe kleben? 🤔
 
Kann er ja. Allerdings deckt die StVO nicht wirklich alles ab. Siehe meinen Beitrag #31 oben.
Nee, da steht das Gegenteil: die StVO deckt viel mehr ab als Parkplätze, daher gilt nur der kleine Teil der StVO, der sich auf Parkplätze bezieht. Das ist ja auch logisch.

Entscheidend für diesen Thread ist jedenfalls: Wenn da ein Schild "Hier gilt die StVO" steht, dann gelten auf diesem Parkplatz auch die Parkscheiben, die laut StVO gültig sind.
 
Ja klar, warum nicht. (…)
weil es vielleicht leute gibt, die sogar die umweltplakette nicht montiert haben. 😉
ich hab aber gesehen, dass „dein“ parkscheibenmodell recht klein ist; bei den größeren fänd ich das zuviel des guten.
 
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