Friedensnobelpreis. And the winner is: Barack Obama

Eine Regelung zu "Nottötungen" hat mit einer "Todesstrafe" nichts zu tun. Google mal den "finalen Rettungsschuss".
Außerdem sind EU-Regelungen nicht zwingend verbindlich, die Todesstrafe ist AFAIR laut Grundgesetz nicht möglich.

Vielleicht nicht immer nur die Überschriften von "alternativen" Medien lesen ;)
 
Ich habe mir das sogar mal durchgelesen. Dieser Mensch sagt nicht, das es die Todesstrafe gibt, sondern nur, das diese unter bestimmten Bedingungen möglich werden könnte.

Und Du kennst den Unterschied zwischen 'Gibt es' und 'Könnte es geben'?
 
Tja, wenn du dich wirklich gebildet hättest, würdest du nicht so einen Unsinn behaupten. Zur Bildung gehört nämlich auch Medien- und Informationskompetenz, die du eindeutig vermissen lässt, wenn ich mir andere von dir zitierte Quellen anschaue. :rolleyes:

Bspw. ist der Prof. (aus dem von dir verlinkten Artikel) ein bekannter EU-Gegner und ein gern gesehener Gast in rechten Kreisen und bei diversen Verschwörungstheoretikern. Allein unter Betrachtung dieses Kontextes, müssten sämtliche rote Birnchen angehen.

Jetzt aber zum (lächerlichen) Argument, dass mit dem Lissaboner Vertrag die Todesstrafe defacto wieder eingeführt würde:

1. Das, was hier kritisiert wird und angeblich unterschwellig mit dem EU-Reformvertrag eingeführt werden soll, existiert bereits! Und zwar seit 1950 in Form der Europäischen Menschrechtskonvention!

2. Die kritisierten Textpassagen werden entweder bewusst mißinterpretiert, oder es werden die Inhalte der ratifizierten Zusatzprotokolle unterschlagen, die die Todesstrafe eindeutig und allumfassend eliminieren.

a) Es ist zwar tatsächlich so, dass die ursprüngliche Fassung der Europäischen Menschenrechtskonvention aus den 50er Jahren die Todesstrafe unter bestimmten Umständen erlaubt. Im Laufe der Zeit wurden aber diverse Zusatzprotokolle definiert, die die Konvention erweitert haben. Mittels zweier solcher Zusatzprotokolle wurde die Todesstrafe kategorisch abgeschafft. (Die BRD hat beide Zusatzprotokolle unterzeichnet.)

b) In dem Artikel wird unterstellt, dass die Todesstrafe auch bei Demonstrationen "angewendet" werden könne. Das ist aus zwei Gründen Unsinn. Erstens fallen Demonstrationen nicht unter den Begriff einer rechtswidrigen, gewalttätigen und tumultartigen Aufruhr. Und Zweitens ist im betreffenden Passus nie von einer absichtlichen, gezielten Tötung die Rede. Es geht dabei vielmehr um "unbedingt erforderliche" Gewaltanwendung mit Tötungsfolge - so etwas, was man landläufig als Notwehr bezeichnet.

Letztlich ist die Behauptung der "Wiedereinführung der Todesstrafe" absoluter Mumpitz. Das hindert alte EU-Gegner aber trotzdem nicht daran, Polemik damit zu betreiben. Wie man sieht, haben sie bei einigen sogar Erfolg damit. Das ist allerdings wirklich besorgniserregend. :rolleyes:
 
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