Freie Mitarbeiter und Ausgangssperre

ralfinger

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Hallo ihr Lieben. Um den Verdienstausfall während Pandemie einigermaßen überschaubar zu halten streame ich einmal im Monat eine Fachsendung. Dazu benötige ich einen Kameramann, der ca. eine Stunde Fahrtweg zum Produktionsort hat. Die Sendung findet am Abend statt und somit kommen wir vermutlich etwas in zeitlichen Konflikt mit der Ausgangssperre. Die betreffende Person ist nicht gewerblich tätig in diesem Bereich (sprich, sie führt keinen Gewerbeschein), verfügt aber trotzdem über genug Knowhow und wird von mir selbstverständlich auch nachweislich bezahlt. Ich kann ihm auch einen schriftlichen Auftrag drucken. Genügt das den Behörden bei einer Kontrolle? Finanziell gebeutelt wie ich bin, kann ich ja nun schlecht noch einen festen Mitarbeiter einstellen um meinen kleinen Stream zu senden. Es wäre auch mit Spatzen auf Granaten geschossen, ein professionelles, gewerbliches Kamera-Team zu beauftragen. Wie verhält es sich also mit freien Mitarbeitern, Praktikanten und dergleichen. Habt ihr da Erfahrungen oder ähnliche Probleme? Danke vorab.
 
Das Netz ist doch voll von Mustervordrucken für diesen Fall.
Einfach ausdrucken und ausfüllen.
Es ist dabei allerdings extrem hilfreich, wenn Du einen Unternehmensstempel hast.

Generell ist es unerheblich ob es jemand ist, der in Teilzeit, Vollzeit oder im Praktikum
ohne Bezahlung arbeitet.
 
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Genügt das den Behörden bei einer Kontrolle?
Ich glaube: Nein. Es ist "der Weg zur Arbeit" erlaubt, wenn das aber eine "Gefälligkeit" ist, ist es kein Arbeitsweg. Du müsstest dafür ein Unternehmen haben, in dem der Kameramann dann arbeitet. Vordrucke findest du im Netz.
 
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Generell ist es unerheblich ob es jemand ist, der in Teilzeit, Vollzeit oder im Praktikum
ohne Bezahlung arbeitet.
wenn das aber eine "Gefälligkeit" ist, ist es kein Arbeitsweg. Du müsstest dafür ein Unternehmen haben, in dem der Kameramann dann arbeitet. Vordrucke findest du im Netz.

Genau da ist der Knackpunkt an dem sowohl ich, als bisher auch zwei befragte Polizeibeamte aus dem Bekanntenkreis nicht weiter wissen. Um es nochmal besser zu schildern: Der Kameramann wird mir natürlich eine Rechnung schreiben, betreibt aber kein Gewerbe, da er das auch nicht müsste wenn es nicht im Nebenerwerb wäre. Man könnte das Szenario auch auf Fotograf und Modell anwenden: Ein Fotograf plant ein Shooting. Das Fotomodell kommt von weiter weg und ist nur semiprofessionell tätig. Es wird entlohnt, auch nachweisbar, aber führt natürlich kein Gewerbe. Denn auch hauptberuflich wäre sie nur freischaffend. Da nur dieses Modell ins Setting passt, kann auch nicht auf ein anderes geswitched werden ... weil da ... die Nase nicht passt ... was auch immer. Dann hätten wir den selben Salat. Ich tendiere ja dazu den Kamera-Mann bei mir übernachten zu lassen, allerdings kann genau DAS ja nicht der Sinn der Ausgangssperre sein.

Wenn Lulesi recht hat, würde das alles keine Rolle spielen. Das wäre natürlich gut. Die Vordrucke kenne ich, dann wäre das alles kein großes Problem. Nachdem aber selbst meine zwei Bekannten aus dem Polizeidienst überfragt sind, dachte ich, ich frag mal die Schwarmintelligenz.
 
Ich bin auch freiberuflich tätig, also ohne Gewerbeschein, und bin auch von der Ausgangssperre nicht betroffen. Ich darf natürlich auch zu meinen Kunden/Arbeitsorten fahren, auch innerhalb der Ausgangssperren. Wie @lulesi es bereits schon sagte: Das Netz ist u.a. voll von Musterformularen für so einen Fall, Google ist dein Freund. Konkret brauchst du lediglich ein formloses Schreiben indem der Name des Kameramanns steht und dass er bei dir vor Ort (also mit Ortsangabe) arbeiten wird inklusive groben Zeitfenster. Hier mal ein Beispiel-Formular der IHK Stuttgart. Das musst du halt nur auf die freiberufliche Tätigkeit des Kameramanns umformulieren.
 
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Das Schreiben hab ich. Das hatte ich beim letzten Event schon sicherheitshalber formuliert. Hab jetzt gerade noch mal Rückmeldung bekommen von einem meiner beiden Streifenhörnchen. Der hat nochmal rumgefragt und sagt, es liegt letztendlich immer an der Plausibilität ob es bei einer Kontrolle zu einer Anzeige kommt. Zur Not muss man einer Anzeige dann eben widersprechen. Sollte kein Problem sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Not muss man einer Anzeige dann eben widersprechen.
Richtig, Widersprechen geht immer und sollte man dann auch machen wenn es wirklich soweit kommen sollte. In der Regel sind die Streifen verständnisvoll, klar, schwarze Schafe gibt es überall.
 
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