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trepidus
2ndreality schrieb:Multimedia, Web, Grafik, d. h. gestalterisch/künstlerisch(? ?) will ich tätig sein. Das mache ich jedenfalls seit knapp 3 Jahren und nun wird es Zeit für eine eigene Rechtsform. Verkaufen möchte ich nichts, jedenfalls keine Produkte im eigentlichen Sinne
2nd
Ich glaube generell gibt es größere Probleme wenn man Webdesign sagt. Weiß nicht warum. Auch liegt die Angelegenheit relativ im Ermessen des Sachbearbeiters.
Wenn man sagt man ist Grafiker und erstellt einzigartige Werke (= künstlerische Tätigkeit), macht Multimediadesign oder sowas, dann soll es weniger Probleme geben.
Vielleicht gibt es eine interne Richtlinie die besagt, dass Webdesign als Gewerbe behandelt werden soll. Vielleicht glaubt man an höhere Gewinne und damit mehr Steuern.
Aber ein Termin beim FA wird die Sache klären. Im Zweifel muss man solange hartnäckig sein, bis der Sachbearbeiter sich geschlagen gibt. Aber ich würde nicht sagen, ich bin Webdesigner (und stelle Baukastenhomepages zusammen), sondern ich bin Grafiker und Designer für digitale Medien (und meine grafischen Entwürfe werden dann auch in Internetauftritte und Broschüren umgesetzt).