Freelance Tätigkeit bei Festanstellung..

ohneschuhe

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Hallo,
wie siehts bei Freelance Tätikeit bei einer gleichzeitigen Festanstellung bei einer Firma aus? Ist dies Möglich? Was brauch ich dafür?
-Gewerbeschein?
-Unterschrift vom Chef der festen Arbeit?

Danke im Voraus
gruss ohneschuhe
 
ja stimme das fehlt wohl...;-)
->Gestaltung/Programmierung.
Würde aber was anderes machen, was ich momentan bei der Arbeit mache, also nicht für die Konkurrenz arbeiten, etc...
Ich denke dass man da was vom Arbeitgeber unterschreiben lassen muss und dann is es sowieso ok, oder?
 
Im Regelfall steht dazu etwas im Arbeitsvertrag. Normalerweise muss man den AG von Nebentätigkeiten in Kenntnis setzen (einige bestehen auf Genehmigung) und allesamt fordern zu recht, dass man ihm keine Konkurrenz machen darf UND dass die Arbeitsleistung im "eigentlichen" Job nicht unter der Nebentätigkeit leiden darf.
(Wenn Du nachts in der Dizze den DJ spielst und morgens verpennt zur Arbeit kommst, kann der Chef die DJ-Nummer untersagen.)
 
Ohne lange Rede:
1. Ja,
2. Ja,

Zu 1
Abhängig von deinem Arbeitsvertrag ist es zwingend notwendig:
Dazu kommen andere arbeitrechtliche Folgen.
Aus einer Regelung die ich bekommen habe.
....
Der Arbeitnehmer (Angestellter und Arbeiter) darf mit der Ausübung einer Nebentätigkeit nicht
gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.
Dies bedeutet vor allem, daß eine tägliche Arbeitszeit (nach Addition der Haupttätigkeit und der
Nebentätigkeit) von acht Stunden nicht überschritten werden darf. Sie kann auf zehn Stunden
verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen
im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhepause von minde-
stens elf Stunden einzuhalten.
Alles will ich hier nicht posten, das Ding ist 3 Seiten lang.

Zu 2
abhängig von deiner Tätigkeit und deinem Einkommen durch diese Tätigkeit.
Da hilft der Steuerberater.
 
Exakt - Du benötigt auf alle Fälle die Zustimmung Deines AGs. Am besten schriftlich, damit es auch später mal zu keinen Unstimmigkeiten kommt. Steht was dazu in Deinem Arbeitsvertrag? Sonst gilt wohl schlicht und einfach das Gesetz. (google das mal).
Und wie Du richtig schreibst, keine Konkurrenz (eh klar) und was falk... schreibt mit der Dizze ist ja wohl auch logo. Den Hauptanspruch auf Deine VOLLE (40 Std. Woche vorausgesetzt) Arbeitsleistung hat der (Haupt) Arbeitgeber.

Manchmal haben sich die AGs deswegen mit einer Erlaubnis zur Nebentätigkeit - und dann kannst Du wenig machen (obwohl es da meines Wissens nach auch Urteile gibt, die besagen, dass es unter bestimmten gegebenen Voraussetzungen doch erlaubt werden MUSS). Da ging es auch darum, dass man ja ein Recht auf freie Entwicklung hat - oder so (hehe, das war jetzt glaube ich ins Blaue gereimt...)

Liebe Grüße
film-mix
 
Was ist denn im Fall von Lizenzvergaben?

Kauft mein Arbeitgeber beispielsweise ein Photo, eine Grafik, etc. von mir an, was passiert hier?
 
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