Fragen zu iBook Garantie

oe3vsfm4

oe3vsfm4

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Guten Morgen,

habe mir im Dezember 2003 ein im Juli 2003 gekauftes iBook via eBay ersteigert. Der Verkäufer hat eine RechnungsKOPIE beigelegt (wurde im Media Markt gekauft).
Da das iBook seit gestern etwas rumzickt (bei Änderung des "Aufklappwinkels" kann das Display schwarz werden od. die Kiste stürzt ganz ab und geht auch nicht in den Standby-Modus wenn man das Book zumacht) würde mich interessieren ob es Probleme mit der Garantie geben könnte, wenn ich nur eine RechnungsKOPIE habe.
Gewährt Apple 1 oder 2 Jahre Garantie?
Gibt es eine Möglichkeit zu überprüfen ob die beigelegte Rechnung wirklich zu meinem iBook gehört (könnte ja auch von einem später gekauften iBook kopiert worden sein)?
Wohin kann ich das Book zur Reparatur bringen? Der Media Markt wird es wohl kaum nehmen, da die Rechnung 1.) von nem deutschen Media Markt ist und 2.) die österreichischen "Media Märkte" keine Apple Hardware führen. Einen Apple Store gibt es soviel ich weiß auch nicht in Österreich :)

Danke für eure Antworten im Voraus.

oe3vsfm4
 
Hi!

Also ich bezweifle, dass eine Kopie als Nachweis gilt...
Du kannst schauen, ob auf der Rechnung eine Seriennumer steht... die müsste dann mit der unter Deiner Tastatur übereinstimmen. (eigentlich auch mit der auf der Verpackung, aber die könnte ja dann auch von einem anderen sein...)

Apple gibt ohne .care nur ein jahr Garantie ;(
Aber schau mal auf der Apple Seite, da sind Seriennummern angegeben, für die bezüglich des von Dir beschriebenen Problems eine verlängerte Garantie gilt, weil das Problem bekannt ist.

Ruf die Hotline an, mit dem Laden wird das wohl schwierig werden.

Schöne Ostern!

David
 
Ich will mir eigentlich möglichst bald ein iBook 14" 933MHz G4/ 256MB/ 40GB/ Combo + AirPort Extreme Karte + Kensington Saddlebag für 1.399,62 € kaufen.
(Als Student direkt bei Apple)
Nur jetzt lese ich da halt auch von dieser 1 jährigen Garantie :confused:
Gilt die gesetzliche Garantie von 2 Jahren etwa nicht für Apple? Oo
 
Das ist jetzt zwar nur eine Spekulation aber ich denke, die 2-Jahres-Garantie gilt bei Apple deshalb nicht weil es ein amerikanisches Unternehmen ist und deshalb das amerikanische Recht gilt. Ist aber wirklich nur eine Spekulation. Vielleicht sollte man mal einen Anwalt befragen oder aber den Verbraucherschutz ;).
 
Nene, so ist das nicht.

Diese zwei Jahre sind keine Garantie, sondern Gewährleistung.
Die gibt es in Deutschland immer.
Bei der Gewährleistung muss der Kunde ab dem 6. Monat nach Kaufdatum beweisen, dass der Schaden schon von anfang an da war.

Die Garantie ist absolut freiwillig. In der Garantiezeit muss der Händler/Hersteller nachweisen, dass der Kunde was kaputt gemacht hat.

Bitte korrigiert mich falls es nicht ganz korrekt ist, müsste aber so stimmen.
 
Die Sache mit Garantie und Gewährleistung ist so ein Thema:

Apple als Hersteller gewährt 1 Jahr Garantie, damit wird jeder Shop mit Apple Care, z.B. Gravis die Reperaturen für Apple ausführen können. Danach beginnt noch ein Jahr Gewährleistung, zumindest in Deutschland. Diese ist gesetzlich und gilt für Händler. Allerdings muss in der Mängeln in der Gewährleistung der Käufer beweisen, dass der Mängel bereits bei Übergabe bestand.
Gesetzlich (ohne Apple Garantie) gibt es 1/2 Jahr Grantie und anschl. 1 1/2 Jahre oben beschriebene Gewährleistung mit der Beweisumkehr.
Benutze aber mal die Suchfunktion, es gab schon viele beiträge zur Gewährleistung.

Vermute aber auch, dass Du die orginal Rechnung brauchst.
 
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