Frage zum Thema Lektorin und Gewerbe

  • Ersteller nielzholgersson
  • Erstellt am
nielzholgersson

nielzholgersson

Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
20.11.2004
Beiträge
592
Reaktionspunkte
0
Hi,

muss man als selbständigeR LektorIn in Hamburg ein Gewerbe anmelden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumindest musst Du versteuern was Du verdienst. Das sind dann bei der Steuererklärung "Einkünfte aus selbständiger Arbeit".
Ohne Gewerbe hast Du es aber verdammt schwer irgend etwas an Kosten anzusetzen, daher dürfte der Gewinn ziemlich gleich dem Umsatz sein => bis zu 50% für den Staat. Also doch Gewerbe und für jede Büroklammer eine Quittung schreiben lassen.
 
falkgottschalk schrieb:
Zumindest musst Du versteuern was Du verdienst. Das sind dann bei der Steuererklärung "Einkünfte aus selbständiger Arbeit".
Ohne Gewerbe hast Du es aber verdammt schwer irgend etwas an Kosten anzusetzen, daher dürfte der Gewinn ziemlich gleich dem Umsatz sein => bis zu 50% für den Staat. Also doch Gewerbe und für jede Büroklammer eine Quittung schreiben lassen.

Ach so! Ich dachte, dass hat etwas damit zu tun, ob man als Kleinunternehmer tätig (keine MwSt. 16%) ist oder auch nicht (MwSt. 16%).
 
Als Lektor bist Du Freiberufler und musst kein Gewerbe anmelden. Allerdings musst Du Dich bei Deinem Finanzamt melden und einen Fragebogen zur freiberuflichen Tätigkeit ausfüllen - erst dann erhältst Du Deine Steuernummer, die verpflichtend auf Deinen Rechnungen aufzuführen ist. Wenn Du weißt, dass Du wenig umsetzen wirst, kannst Du Dich als Kleinunternehmer von dem Vorsteuer/Umsatzsteuer-Dingsbums befreien lassen, allerdings habe ich schon öfter gelesen, dass es Auftraggeber gibt, die eine Rechnung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer nicht akzeptieren.
Als freier Lektor kannst (musst) Du Dich auch in der KSK versichern.
 
nielzholgersson schrieb:
Ach so! Ich dachte, dass hat etwas damit zu tun, ob man als Kleinunternehmer tätig (keine MwSt. 16%) ist oder auch nicht (MwSt. 16%).

Die MWST hat ja nun nichts mit der Einkommensteuer bzw. dem Verdienst zu tun.
Dem Finanzamt ist es nun einmal völlig egal ob Du Deine Kohle mit dem Verkauf von gebrauchten Windeln oder durch kreative Leistungen verdienst.
 
nielzholgersson schrieb:
Hi,

muss man als selbständigeR LektorIn in Hamburg ein Gewerbe anmelden?

Hallo Nielz,

wie andimueller schon schrieb, gelten LektorInnen als Freiberufler und sind daher nicht als Gewerbetreibende einzustufen (das ist unabhängig vom Bundesland). Es kann jedoch sein, dass das Fi.amt sich mit dieser Einstufung schwertut, ich z.B. hatte monatelange schriftliche und persönliche Diskussionen mit meinem Sachbearbeiter, ob freiberuflich oder nicht, da die Bezeichnung "Lektor" nicht explizit in der Liste der freien Berufe im EStG genannt ist.
Die Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit unterliegen selbstverständlich der Einkommensteuerpflicht. Sie sind in der Anlage GSE anzuführen, und man muss eine sog. Einnahmeüberschussrechnung erstellen, für die es inzwischen auch ein Formular vom Fi.amt gibt.
Von der Umsatzsteuerpflicht kann man sich, auch das wurde hier schon genannt, auf Antrag befreien lassen, wenn das Einkommen des Vorjahres nicht über 16.500 Euro (kann sein, dass die Zahl nicht mehr aktuell ist) und das zu erwartende Einkommen des laufenden Jahres nicht über 50.000 Euro liegt (sog. "Kleinunternehmerregelung").
Es besteht in der Tat eine Pflicht zur Sozialversicherung über die Künstlersozialkasse, dort muss man die Aufnahme beantragen und Nachweise vorlegen, dass man wirklich Einnahmen aus freiberuflicher publizistischer Tätigkeit erzielt.

Das fällt mir so auf die Schnelle an Grundlegendem ein. Ich empfehle für Einsteiger in die Freiberuflichkeit das Buch von Goetz Buchholz, Ratgeber Freie – Kunst und Medien (zu beziehen über ver.di oder im Buchhandel), Aktualisierungen dazu gibt es regelmäßig im Internet unter www.ratgeber-freie.de. Auch www.mediafon.net ist eine gute Anlaufstelle für Freie in Medienberufen (von ver.di). Speziell für LektorInnen kann ich als Berufsverband den "Verband der freien Lektorinnen und Lektoren VFLL e.V." nur wärmstens ans Herz legen, mehr dazu unter www.vfll.de. Der Verband ist in Regionalgruppen organisiert, die regelmäßige Treffen veranstalten, bei denen auch Nichtmitglieder und AnfängerInnen willkommen sind, um die "alten Hasen" mit Fragen zu löchern. Hätte es den Verband seinerzeit schon gegeben, hätte ich mit meinem Finanzbeamten wohl weniger Mühe gehabt.

Hoffe, das hilft fürs Erste.
Grüße
Lexis
 
Zurück
Oben Unten