Frage zum Gebrauch nach erneuten Erhalt!

Aikania

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Hallo,
ich habe da mal eine blöde Frage:
Ich hatte ende des Jahres ein IPad 11 pro gekauft und an den Händler wieder zurück geschickt wegen Nichtgefallen.
Bei der Rücksendung gab es Probleme. Ich hatte mehrere Artikel die zurück sollten. Vom Händler hatte ich 2 Rücksende Aufkleber erhalten.
Also alles eingepackt und ab zu DHL. Bei DHL dann abgegeben und ab nach Hause..

Nun zum Problem:
Angekommen beim Händler ist nur 1 von 2 Packeten. Das zweite habe ich wieder erhalten, da 2x der gleiche Packet Aufkleber verwendet wurden ist. Allerdings kam das zweite Packet 2 Wochen später bei mir wieder an!

In der Zwischenzeit habe ich vom Händler eine Gutschrift erhalten (für alles) und der Rücksendevorgang ist abgeschlossen.

Nu hab ich ein IPad hier, welches ich zurück geschickt habe und auch nach Reklamation meinerseits gutgeschrieben bekommen habe. Gewichte beim Wareneingang entsprach der Rücksendung..
Wie aber bereits gesagt kurz nach Gutschrift vom Händler habe ich das IPad allerdings wieder von DHL erhalten. Das Packet war beschädigt, der Inhalt aber in Ordnung. Für den Händler ist die Angelegenheit abgeschlossen. Ich hatte angerufen und diese Auskunft erhalten. Weder auf der Rechnung noch auf irgendwelchen anderen Unterlagen steht die Seriennummer drauf..

Kann ich das IPad jetzt benutzen? Nicht das der Händler das Gerät als gestohlen meldet und ich dann im Nachgang ärger bekomme!

Blöde Frage, aber bitte nur ernst gemeinte Antworten..
 
Frag noch ein zweites Mal beim Händler nach. Schriftlich. Mit dieser genauen Beschreibung. Wenn er dann nicht möchte... Aufzwingen würde ich es ihm nicht.
 
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Ich denke auch, dass du erneut den Vorgang und den Fehler bei der Rücksendung schriftlich darlegen solltest.

Denn unterm Strich bist du nicht berechtigt, das Gerät zu behalten, weil du deiner Verpflichtung zur Rücksendung nicht vollumfänglich nachgekommen bist. DHL Fehler hin oder her.

Ich kann mir beim besten Willen auch nicht vorstellen, dass der Händler ein solch wertvolles Gerät „verschenkt“.
 
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Bitte den Händler schriftlich um Prüfung des Sachverhaltes, welchen Du ihm genau wie uns erneut vollumfänglich schilderst. Wenn er danach erneut auf sein Herausgaberecht verzichtet*, gehört das Gerät Dir. Wichtig ist in dem Zusammenhang die „Prüfung“, denn dann kann der Händler später nicht etwa eine Herausgabe aufgrund von vorherigem Irrtum erneut verlangen.

*Das Recht auf Herausgabe der Ware bei Rückabwicklung ist für den Verkäufer ein Recht und keine Pflicht. So verzichtet Amazon zum Beispiel oft auf eine Rückgabe der Ware. Bestätigt der Händler, daß der Käufer allen Pflichten der Rückabwicklung nachgekommen ist, bestehen keine weiteren Ansprüche.

(Zwar verzichtet Amazon kaum auf so wertvolle Sachen, aber daher ja die Prüfung durch den Händler!)
 
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Telefonisch habe ich es bereits 2x gemeldet. Beide male wurde gesagt, Rückgabe nicht mehr möglich da Fall abgeschlossen!
Auf der Rechnung steht auch nirgends die Seriennummer mit drauf.
Komisch war auch die Lieferung!
Die Lieferung erfolgte ohne Übergabe Bestätigung in einer Tüte. Auch war das IPad nur im Verkaufskarton also ohne den Braunen Karton, wie es das große IPad das ich auch gekauft hatte. Das kleine IPad war von der Verpackung her sehr demoliert! Ausgepackt hatte ich es jedenfalls nicht. Als es zurück kam, waren die Siegel jedenfalls nicht mehr vorhanden.
Alles ein wenig komisch!

Ich schreib den Händler noch mal an, per Chat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch war das IPad nur im Verkaufskarton also ohne den Braunen Karton
Spielt keine Rolle wie es verpackt war.
Es entsteht ein wenig der Eindruck du suchst mittlerweile nach einer Rechtfertigung, das Gerät zu behalten.
Ich schreib den Händler noch mal an, per Chat.
Mindestens per Mail, wenn nicht gar per Post!

Fordere ggf. ein Versandlabel an oder nutze das zweite ungenutzte.
Der Händler wird kaum die Annahme verweigern.

Im Zweifel sendest du es auf eigene Kosten zurück. Denn dir ist irgendwo der Fehler mit dem doppelt benutzten Label auch passiert.

Ob er auf Herausgabe besteht oder nicht, würde für mich keine Rolle spielen.
Ich behalte nichts, was mir nicht gehört, weil ich es nicht gekauft habe.
Das hat in meinen Augen etwas mit Ehrlichkeit und Anstand zu tun.
 
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Irgend wann merkt es der Händler und dann kommt eine Rechnung.
 
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Es entsteht ein wenig der Eindruck du suchst mittlerweile nach einer Rechtfertigung, das Gerät zu behalten.

Auf keinen Fall
Im Zweifel sendest du es auf eigene Kosten zurück. Denn dir ist irgendwo der Fehler mit dem doppelt benutzten Label auch passiert.
Ne ne, die habe ich damals vom Händler zugeschickt bekommen. Auf jedem steht unten drunter, was zur Sendung gehört. Da gab es nichts zu verwechseln.
 
Ich sags mal so - ein Freund hatte ein sehr ähnliches Problem - da war der Händler der mit dem großen A - er sollte den TV behalten hiess es da per eMail - und seit fast zwei Jahren fragte niemand mehr nach.
 
Mache Dir Notizen von Deinen Telefonaten und weiteren Bemühungen, das Gerät zurückzugeben. Der Händler hat Dir zu verstehen gegeben, daß alles geregelt ist. Das mußt du dann so wohl akzeptieren.
 
Warum muss man von der Sache einen solchen öffentlichen Staatsakt machen?
 
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Mache Dir Notizen von Deinen Telefonaten und weiteren Bemühungen, das Gerät zurückzugeben. Der Händler hat Dir zu verstehen gegeben, daß alles geregelt ist. Das mußt du dann so wohl akzeptieren.
Fällt mir aber echt schwer. Denn irgendwie ist das ja nicht richtig.
Ich hab das jetzt auch bestätigt vorliegen per E-Mail.
 
Ich habe mal bei ali-express so einem Chinesen hinterhertelefoniert. Ware war bezahlt, aber nicht gekommen. Hat er direkt Geld zurücküberwiesen. Dann kam die Ware verspätet. Wollte ich dann bezahlen. Was für ein Theater :) Hat nicht geklappt.
 
Warum muss man von der Sache einen solchen öffentlichen Staatsakt machen?
Weil man vielleicht die Meinung mehrerer Leute hören möchte, wie man da verfahren sollte. Selbst hier im kleinen Kreis wird das ja schon unterschiedlich gesehen.
 
Kann ich das IPad jetzt benutzen? Nicht das der Händler das Gerät als gestohlen meldet und ich dann im Nachgang ärger bekomme!

Ne, ist mir zu klein, würde verstauben
Fällt mir aber echt schwer. Denn irgendwie ist das ja nicht richtig.
Ich hab das jetzt auch bestätigt vorliegen per E-Mail.
Um was geht (ging) es Dir denn jetzt genau mit diesem Thread?
Willst Du den Händler zur Rücknahme zwingen, weil das Gerät bei Dir verstauben würde?
Oder möchtest Du es behalten und nutzen, bist aber unsicher ob Du das darfst (aber das wurde Dir mittlerweile schriftlich bestätigt)?
 
So wirst Du nie wieder ruhig schlafen können.

Erlöse Dich. Schicks mir.
 
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