Frage zu Kfz-Anmeldung und -Versicherung

bsg

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Hallo,

ich habe gestern einen gebrauchten Klein-LKW erstmalig auf mich zugelassen, aus reiner Gewohnheit mit einer Doppelkarte meiner ständigen Versicherung.

Abends habe ich dann entdeckt, daß meine Versicherung fast 1200 Euro im Jahr dafür haben will, eine andere Versicherung aber nur 560 Euro, bei gleich Voraussetzungen und Konditionen. Einen Versicherungsvertrag habe ich noch nicht ausgefüllt.

Muß ich den Wagen jetzt wirklich bei meiner alten Versicherung, die mir die Doppelkarte gab, versichern oder kann ich auch bei der günstigeren Versicherung versichern?

Fragend

Bertram
 
Geh zur günstigen Versicherung und hole dir da einen neue Doppelkarte, die du dann bei der Zulassungsstelle abgibst. Wenn du bei der Versicherung, von der du jetzt die Karte hast, keinen Vertrag abschliesst, fordern die nach einer Zeit die Doppelkarte von der Zulassungsstelle zurück.
 
#2 Das ist soweit richtig, aber mit der Verwendung der ersten Doppelkarte hast Du IMO auch ohne extra Formular einen gültigen Versicherungsvertrag abgeschlossen, der bis zum nächsten Tag 0 Uhr nach Abgabe der zweiten Dopplekarte besteht.
Deshalb würde ich zusätzlich den ersten Vertrag per Einschreiben/Rückschein kündigen!
 
IMHO: Solange Du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, gewährt die Versicherung vorläufige Deckung. Wenn Du nun mit einer anderen (jetzt heißt das ) Versicherungsbestätigung kommst und Dein Fz neu versicherst, musst Du damit rechnen, dass Dich die bisherige Versicherung zum - wesentlich teureren - Kurztarif abrechnet, soweit ich weiß mindestens einen Monat.

Aber das weiß doch bestimmt unser Mure!
Also, alle mal zusammen: 1, 2, 3, MUUUUURE!
 
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