Frage zu Geteilte Alben + Alternative

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Guten Morgen.

Frage:
Sehe ich es richtig, daß wenn ich (z.B. auf meinem aktuellen iPhone) ein sog. "Geteiltes Album" erstelle und mit einem Kontakt (ebenfalls im Apple-Universum) teile, dieser Empfänger immer meine Apple-ID sieht bzw. mitgeteilt bekommt?

Mit anderen Worten, ich habe keine Chance statt der zentralen Apple-ID nur meine Rufnummer, oder noch besser: den Alias (iCloud-Alias, der unter www. appleid .com unter "Erreichbar unter" explizit eingetragen ist) zu verwenden? o_O

Hintergrund ist ganz simpel, ich möchte gern die zentrale Apple-ID geheim halten oder anders ausgedrückt, nicht veröffentlichen. Sondern stattdessen den/die Aliase die Apple ja vorsieht, verwenden. Geht das?

Danke
 
Für deinen Anwendungszweck ist das der falsche Dienst.
 
Für deinen Anwendungszweck ist das der falsche Dienst.
Heißt mein Anliegen, den extra eingerichteten iCloud-Alias zu verwenden, geht nicht?

Schon komisch. Da reden die bei Apple immer groß von Privacy und geben sich nach außen weiß Gott wie concerned sie als Company um das Thema doch sind, erfinden Dinge wie "mit Apple-ID bei Drittanbietern anmelden um die e-mail-Adresse zu schützen", usw.
Aber selbst haben sie keinen Weg für ihre eigenen Dienste die zentrale Apple-ID im Hintergrund zu halten und stattdessen mit den hauseigenen Aliasen zu arbeiten (von externen Aliasen will ich gar nicht reden...).
 
Zuletzt bearbeitet:
Für deinen Anwendungszweck ist das der falsche Dienst.
Was wäre denn der richtige Dienst? Ich meine, was käme als Alternative denn in Frage?

PS:
Hab es schon vermutet, daß es (wieder mal) nicht geht - und deshalb vorsorglich gleich zu Beginn "Alternative in den Threadtitel geschrieben...
 
Naja, die Geteilten Alben sind mitnichten dafür gedacht, die Bilder mit aller Welt zu teilen, sondern oeben mit Familie und Freunden. Warum die dann eine iCloud-Adresse nicht sehen dürfen sollen, ich denke das erschließt sich kaum.

Wenn du Bilder für die Öffentlichkeit präsentieren willst, gibt es ja viele Dienste von Google, Amazon, Flickr etc.
 
Ich werde dann mal Dropbox für diesen Zweck testen...
 
Ich werde dann mal Dropbox für diesen Zweck testen...
Dropbox fällt schon mal raus. Man kann zwar andere einladen den Inhalt eines Ordners zu sehen (oder gar zu bearbeiten) - allerdings müssen die Teilnehmer sich zwingend bei Dropbox registrieren, was ein totales no-go ist.
 
das geht z.B. mit oneDrive oder nextcloud.

Ich nutze dafür Lightroom CC und/oder flickr.
 
Danke für die Info. :). Werde ich ggfls. bei Gelegenheit auch ausprobieren. Mal schauen. Heute definitiv nicht mehr... :sleep:
 
Meine aktuellen Erfahrungen mit geteilten Alben: Man kann geteilte Alben nicht an die Adresse der Apple ID und alle unter der Apple ID unter "Erreichbar unter.. " eingetragenen Email Adressen weiterleiten. Ebenso müssen die entsprechenden Email‑Adressen aus der APP Kontakte übernommen werden. Dies war/ist vielleicht der Grund einiger Probleme.
 
pcloud ist in der Schweiz und da gilt nicht die GSGVO sondern ein entsprechendes aber „schwächeres“ Gesetz.
 
pcloud ist in der Schweiz und da gilt nicht die GSGVO sondern ein entsprechendes aber „schwächeres“ Gesetz.
Ich glaube es geht dem Threadersteller gerade um den Schutz seiner personenbezogenen Daten - hier der E-Mail-Adresse, von der aus er teilt.
 
pcloud ist in der Schweiz und da gilt nicht die GSGVO sondern ein entsprechendes aber „schwächeres“ Gesetz.
Das ist so nicht ganz korrekt:

https://keyed.de/blog/schweizer-datenschutzgesetz-revision/

Das Schutzniveau in der Schweiz und in der EU gilt derzeit als gleichwertig.

Zudem hat man bei pCloud die Möglichkeit, seine Daten zu verschlüsseln. Bei iCloud würde ich mir eher Gedanken machen, wenn meine Daten auf Servern von Google gehostet werden. Zudem hostet Apple quasi alles in den USA. Da nehme ich lieber einen Cloud-Anbieter, bei dem die Server in der Schweiz stehen.

Der TS möchte seine Apple-ID nicht preisgeben, was er nicht macht, wenn er den pCloud-Link per Mail, Messenger etc. weiter leitet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da gehen die Meinungen auseinander. Das Gesetz gilt in der Schweiz auch erst ab 2022 mit Übergangszeit.
 
Trotzdem gilt das Schutzniveau gleichwertig zur EU
 
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