Frage an die Juristen: YouTube als Ideenschutz

Ole123

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Hallo,

sicherlich bin ich hier nicht ganz richtig, aber ich versuche es trotzdem mal:

Ich bin ein kreativer Mensch und habe immer mal wieder das Problem, das ich eine Idee schützen möchte. Wer sich damit mal beschäftigt hat, weiss wie kompliziert so etwas ist (Geschmacksmuster, Patent), oder teilweise ist es auch gar nicht möglich. Es gibt ja nun Notarserver, auf die man so etwas hochladen kann, was aber immer Geld kostet.

Nun hatte ich grad die Idee, das man ja ein kleines Filmchen, von was auch immer man ersonnen hat, machen kann, und dieses zu YouTube hochladen kann...natürlich auf PRIVAT geschaltet. Youtube protokolliert den upload ja auf die Minute, was ja von mir nicht manipulierbar ist, auch nachträglich nicht.

Sollte es nun zu einem Streit kommen, könnte man immer einem Gericht Zugang gewähren und (Geschmacksmustermäßig) beweisen, das man zu dem Zeitpunkt die Idee hochgeladen hat.

Was meint ihr, würde ein Gericht das anerkennen?
 
Was meinst du mit komplizierter Anmeldung eines Geschmackmusters? Kannst du direkt beim DPMA. Kostet 60 EUR bei Anmeldung via PDF.
 
Was meinst du mit komplizierter Anmeldung eines Geschmackmusters? Kannst du direkt beim DPMA. Kostet 60 EUR bei Anmeldung via PDF.

Zum einen ist es kompliziert es darzustellen, bzw zu beschreiben, was m.E. in einem kleinen Film besser geht, und zum anderen weiß zumindest ich nicht immer gleich, ob die Idee "nachhaltig" ist, was den Aufwand mit der Anmeldung nicht immer rechtfertigt.
Sicherlich geht das mit dem Geschmacksmuster, aber wenn ich für lau eine andere "Absicherung" habe, why not? :)
 
Ich denke nicht, dass du via Youtube einen Nachweis des "Schöpfungszeitpunkts" führen kannst. Und ob ein virtueller Notar eine gerichtliche Anerkennung findet, ist m.E. auch nicht unbedingt sicher. Aber IANAL. :)
 
… habe immer mal wieder das Problem, das ich eine Idee schützen möchte. …

'Ideen' lassen sich in Deutschland gar nicht schützen.

Worum geht's also - Gebrauchsmusterschutz, Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht?
In keinem der Fälle erfüllt ein 'nicht-öffentliche YT-Veröffentlichung' :confused: irgendeinen Zweck.-
 
… Sollte es nun zu einem Streit kommen, könnte man immer einem Gericht Zugang gewähren und (Geschmacksmustermäßig) beweisen, das man zu dem Zeitpunkt die Idee hochgeladen hat.

Was meint ihr, würde ein Gericht das anerkennen?

Glaube nicht, dass das in irgendeiner Weise zählt, was du dir im stillen Kämmerchen ausdenkst. Eigentlich ist es überall so, dass wenn man eine Idee für sich beanspruchen möchte, es zählt wer sie zuerst veröffentlicht hat, ob nun bei wissenschaftlichen Publikationen oder Patenten/Geschmacksmustern, da wird das nicht anders sein. Und je nachdem was das für eine Idee ist gibt es gewisse Konventionen bei wem und wie das gemacht werden muss.

Was aber heute noch viel wichtiger sein kann als die Anmeldung einer guten Idee ist dann auch die Durchsetzung der Rechte davon, wenn in den USA eine große Firma die Idee einfach kopiert und selbst anmeldet hast du unter Umständen trotzdem nichts von …
 
Glaube nicht, dass das in irgendeiner Weise zählt, was du dir im stillen Kämmerchen ausdenkst. Eigentlich ist es überall so, dass wenn man eine Idee für sich beanspruchen möchte, es zählt wer sie zuerst veröffentlicht hat, ob nun bei wissenschaftlichen Publikationen oder Patenten/Geschmacksmustern, da wird das nicht anders sein. Und je nachdem was das für eine Idee ist gibt es gewisse Konventionen bei wem und wie das gemacht werden muss.

Was aber heute noch viel wichtiger sein kann als die Anmeldung einer guten Idee ist dann auch die Durchsetzung der Rechte davon, wenn in den USA eine große Firma die Idee einfach kopiert und selbst anmeldet hast du unter Umständen trotzdem nichts von …


Viele neue Ideen werden im stillen Kämmerlein erdacht ;) und klar, Probleme kann es immer geben...
Ich habe bisher noch kein Argument gelesen, warum es keine Gültigkeit haben soll... auch wenn es unkonventionell sein mag, könnte es ja einen Weg darstellen...

Ich erinnere mich, zu Studienzeiten veröffentlichten die Kommilitonen ihre Ergüsse in der Bäckerblume, eine Zeitschrift die in Bäckereien auslag. Das wurde sogar von Dozenten als billige Variante empfohlen....
Das war allerdings vor dem Internet...

Vielen Dank für eure Einschätzungen, aber ich hatte mir eine Antwort von einem Juristen erhofft!
 
Viele neue Ideen werden im stillen Kämmerlein erdacht ;) und klar, Probleme kann es immer geben...
Ich habe bisher noch kein Argument gelesen, warum es keine Gültigkeit haben soll... auch wenn es unkonventionell sein mag, könnte es ja einen Weg darstellen …

Natürlich entwickelt man die Gedanken erst mal für sich, wenn man die aber nicht teilt sind sie wertlos. Darwin wäre fast seine Evolutionstheorie losgewesen, die jahrzehntelang in der Schublade halbfertig lag, weil Wallace innerhalb kurzer Zeit auf die gleichen Gedanken gekommen ist und dann Darwin aber doch noch den Vortritt gelassen hatte die Idee öffentlich vorzutragen.
Irgendetwas beim „Notar” zu hinterlegen ist nur sinnvoll wenn du die Urheberschaft an einem bestimmten Dokument (Roman, Liedtext etc.) belegen möchtest, falls du dich dagegen absichern möchtest das jemand dir den Text stiehlt und unter seinem Namen veröffentlicht.

Ich erinnere mich, zu Studienzeiten veröffentlichten die Kommilitonen ihre Ergüsse in der Bäckerblume, eine Zeitschrift die in Bäckereien auslag. Das wurde sogar von Dozenten als billige Variante empfohlen …

So ist es ja auch richtig, eine Publikation ist ein öffentlicher Beweis, dass man die Gedanken zuerst (veröffentlicht) hatte (solange nicht der Gegenbeweis - sprich eine ältere Publikation - auftaucht).

Vielen Dank für eure Einschätzungen, aber ich hatte mir eine Antwort von einem Juristen erhofft!

Ein Jurist wird da wahrscheinlich erst mal auf seine Preisliste hinweisen, ob er dann was anderes erzählt ist fraglich.
 
Worum geht's also - Gebrauchsmusterschutz, Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht?
In keinem der Fälle erfüllt ein 'nicht-öffentliche YT-Veröffentlichung' :confused: irgendeinen Zweck.-

Beim Urheberrecht könnte es schon einen Zweck erfüllen, da hier ja nur bewiesen werden muss, dass man Urheber ist.
 
Hi
Ich habe jetztb nichtb alles gelesen, sondern bin eigentlich bei
Ideen lassen sich in Deutschland nicht schützen
hängen geblieben.

Das ist natürlich Quatsch. Ich bin zwar kein Jurist, habe aber selbst schon mal ein Patent und eine Marke schützen lassen.
Deutschlandweit 600 EURONEN.
Weltweit natürlich mehr. Und da alle was vom Kuchen wollen, musst du bei Marken auch in entsprechenden Abständen nachlegen.

Allerdings liegt man tatsächlich flasch wenn man sich der falschen Annahme hingibt, dass eine Weltweite (sehr teure Urheberrechtsschützung) tatsächlich berechtigt jeden Nachahmer zu verklagen.

Nicht nur China hat sich schon frühzeitig aus Urheberechtssachen heraus gehalten. D.h. denen ist es wurst was du dir wie hast schützen lassen.
Auch Verletzungen von Personen anderer Länder die dem Urheberrecht unterliegen ist es schwer bei zu kommen. Dazu solltest du mit deiner Idee schon ein paar Euro verdient haben, damit sich der finazielle Aufwand einer Klage lohnt.

Aber zurück zu deiner eigentlichen Frage.
Die beste und Kostengünstigste Möglichkeit ist immer noch die guter alte Post.

Schick dir selbst die Idee als Einschreiben und öffne es nicht.
Ein Einschreiben hat einen Gerichtlich verwertbaren Datumsstempel.
Allerdings schütz dich das nur dann, wenn dein Nachahmer selbst noch kein Patent angemeldet hat.
Patent geht immer vor Eigenschutzmaßnahmen.
 
Dann musst Du Dir einen Juristen suchen und ihm Dein Problem schildern.

Das ist wieder mal ein überflüssiger Beitrag!

Aber zurück zu deiner eigentlichen Frage.
Die beste und Kostengünstigste Möglichkeit ist immer noch die guter alte Post.

Schick dir selbst die Idee als Einschreiben und öffne es nicht.
Ein Einschreiben hat einen Gerichtlich verwertbaren Datumsstempel.
Allerdings schütz dich das nur dann, wenn dein Nachahmer selbst noch kein Patent angemeldet hat.
Patent geht immer vor Eigenschutzmaßnahmen.

Das kenne ich auch aus Studienzeiten, hat aber laut meinem Patentanwalt (vor ca.5 Jahren) keine Gültigkeit vor Gericht! Ich habe inzwischen einen alten Freund angerufen, der Richter ist. Der meinte, er würde es nicht gelten lassen. Begründen wollte er es allerdings nicht. Mein Eindruck war, das er es erstmal zurückgewiesen hat, ohne drüber nachzudenken....
Vermutlich würde es vor Gericht an der Unwissenheit der Richter scheitern. Ich hatte schon bei einigen Gesprächen mit ihm den Eindruck, das er einfach keine Ahnung hat.... und das wo er Online Recht macht...
 
Also Patentanwalt sagt nein, Richter sagt nein, aber die haben natürlich keine Ahnung davon. Tja, dann ist es natürlich schwer, wenn man es als einziger richtig weiß.
 
Also Patentanwalt sagt nein, Richter sagt nein, aber die haben natürlich keine Ahnung davon. Tja, dann ist es natürlich schwer, wenn man es als einziger richtig weiß.

Wenn du dir die Mühe gemacht hättest zu lesen, bevor du deinen Senf hinterlässt, dann wäre dir aufgefallen, dass sich das mit dem Patentanwalt auf eine ganz andere Sache bezog, und die Frage an den Richter erst nach meinem Post hier gestellt wurde!

Ein Jurist verdient Geld mit juristischen Aussagen.
:crack::crack::crack::crack:


Hier im Forum wirst du keinen "richtigen Juristen" finden, der "kostenlos" arbeitet.

Hier im Forum, wie auch in anderen Foren, findet man tausende von netten "Spezialisten" mit wirklichem Knowhow, die so nett sind, ihr Wissen mit anderen zu teilen....
Leider gibt es auch immer tausende von gelangweilten Usern, die besser einen Spaziergang an der frischen Luft machen sollten, als überall in den Foren ihr Häufchen zu hnterlassen! ;)
 
Kurz gesagt kann das nicht funktionieren, da es nicht revisionssicher ist. Eine Erläuterung liefere ich nicht, da mir Dein arrogantes Gehabe gegenüber anderen Forenteilnehmern nicht passt.
 
Wenn du dir die Mühe gemacht hättest zu lesen, bevor du deinen Senf hinterlässt, dann wäre dir aufgefallen, dass sich das mit dem Patentanwalt auf eine ganz andere Sache bezog, und die Frage an den Richter erst nach meinem Post hier gestellt wurde! …

Ach ja, dann erklär mir doch mal den Unterschied zwischen privat bei Youtube zu hinterlegen und das Ding in einem ungeöffneten Briefumschlag mit Poststempel zu Hause liegen zu lassen. Für dein Anliegen ist beides ungeeignet, aus dem gleichen Grund, weil es niemanden interessiert was du für Ideen hast, wenn du sie nicht konventionsgemäß anmeldest. Aber da dir Argumente ja egal sind kannst du ja noch eine Runde Häufchen einsammeln gehen.
 
Kurz gesagt kann das nicht funktionieren, da es nicht revisionssicher ist. Eine Erläuterung liefere ich nicht, da mir Dein arrogantes Gehabe gegenüber anderen Forenteilnehmern nicht passt.

"Ich weiss was, aber ich sage es dir nicht...." Was für eine Kinderkacke..... die Zeit hättest du sinnvoller nutzen können, oder?
 
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