kemor
Mitglied
Thread Starter
- Dabei seit
- 23.10.2004
- Beiträge
- 2.016
- Reaktionspunkte
- 31
Hallo zusammen,
ich weiß, wir haben schon öfter dazu was debattiert, aber so wirklich
finde ich grad keine aktuellen Aussagen zum Thema "Förderungen
von Vater Staat" und welche "Voraussetzungen" man haben/
vorweisen muß.
Zu mir, ich bin knapp 29 und angestellter Grafiker (AD/CD) - war in
kleine, mittleren und großen Agenturen - dementsprechende Erfahrungen
mit diesen und deren Kunden (von der Kundenakquise/-führung bis zur
RZ/Produktionsführung eigentlich soweit fitt und auf dem aktuellen Stand).
Und nun zum eigentlichen Thema:
És gibt doch dieses Übergangsgeld (6 Monate 160% des letzten
Netto-Lohnen (auf 12 Monate gesehen). Nun habe ich gehört, daß dieses
zum Ende des Jahres eingestellt werden soll? (Ich-AG gibt´s ja eh nicht
mehr, oder? (Wollte ich sowieso nicht nutzen!))
Muß man für dieses "Überbrückungsgeld" arbeitslos sein?
Darf man schon zuvor eine Steuernummer haben, oder ein
Gewerbe angemeldet haben (was evtl. nebenher läuft)? Oder
darf man sich erst aus der Arbeistlosigkeit heraus selbstständig
machen?
Und wie muß ich das als "Grafiker" anstellen? Muß man auch
als "angewanter Künstler" so einen Business-Plan erstellen???
Hab von einer Freundin gehört, daß nicht!?
Und wie wäre dann der grobe Ablauf - von den Behördengängen usw.
(Gewerbe anmelden, Steuernummer beantragen/holen, Versicherungen
...?
Was kommt noch???
DANKE Euch.
Gruß, Kemor
ich weiß, wir haben schon öfter dazu was debattiert, aber so wirklich
finde ich grad keine aktuellen Aussagen zum Thema "Förderungen
von Vater Staat" und welche "Voraussetzungen" man haben/
vorweisen muß.
Zu mir, ich bin knapp 29 und angestellter Grafiker (AD/CD) - war in
kleine, mittleren und großen Agenturen - dementsprechende Erfahrungen
mit diesen und deren Kunden (von der Kundenakquise/-führung bis zur
RZ/Produktionsführung eigentlich soweit fitt und auf dem aktuellen Stand).
Und nun zum eigentlichen Thema:
És gibt doch dieses Übergangsgeld (6 Monate 160% des letzten
Netto-Lohnen (auf 12 Monate gesehen). Nun habe ich gehört, daß dieses
zum Ende des Jahres eingestellt werden soll? (Ich-AG gibt´s ja eh nicht
mehr, oder? (Wollte ich sowieso nicht nutzen!))
Muß man für dieses "Überbrückungsgeld" arbeitslos sein?
Darf man schon zuvor eine Steuernummer haben, oder ein
Gewerbe angemeldet haben (was evtl. nebenher läuft)? Oder
darf man sich erst aus der Arbeistlosigkeit heraus selbstständig
machen?
Und wie muß ich das als "Grafiker" anstellen? Muß man auch
als "angewanter Künstler" so einen Business-Plan erstellen???
Hab von einer Freundin gehört, daß nicht!?
Und wie wäre dann der grobe Ablauf - von den Behördengängen usw.
(Gewerbe anmelden, Steuernummer beantragen/holen, Versicherungen
...?
Was kommt noch???
DANKE Euch.
Gruß, Kemor