Ezekeel
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das die rechteinhaber natürlich ein interesse am schutz ihrer werke haben wollen und sollen ist wohl unbestritten. das dilemma ist doch eher, dass es für die abzocheranwälte wie FvG, steindings und wie sie sonst noch heisen(namen bewusst nicht ausgeschrieben, sonst krieg ich noch ne abmahnung ) zu einfach möglich ist auf völlig überhöhter streitwertbasis abstruse forderungen geltend zu machen. bei der klinkenputzerei, die man heute als anwalt wohl betreiben muss um überhaupt noch was zu verdienen, tut eine gesetzesänderung dringend not.
eine möglichkeit wäre wirklich die angesprochene möglichkeit, die erste unterlassensaufforderung kostenfrei zu halten, ggf. eine kurze auslagenpauschale für porto, aber maximal so um die 20 euro. dann sollte sich das schon relativieren. oder eben die vorlage einer mandatschaft des rechteinhabers. kann ja eigentlich nicht so schwer sein, dass zu ändern. aber irgendwie hege ich da starke zweifel...
eine möglichkeit wäre wirklich die angesprochene möglichkeit, die erste unterlassensaufforderung kostenfrei zu halten, ggf. eine kurze auslagenpauschale für porto, aber maximal so um die 20 euro. dann sollte sich das schon relativieren. oder eben die vorlage einer mandatschaft des rechteinhabers. kann ja eigentlich nicht so schwer sein, dass zu ändern. aber irgendwie hege ich da starke zweifel...