Reise Festanstellung, aber nach Stunden- wie ist das mit Urlaub der Krankheit?

weyarn

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Hallo,

kurz zur Erklärung, der Sohn jobt bis zu seinem Studien- oder Ausbildungsbeginn, der im September sein wird. Und zwar bei einem örtlichen Elektro-Unternehmen. Weil nun viel zu tun ist ging das nicht mehr auf 400,00 € Basis, er ist jetzt festangestellt, damit auch versichert (musste in die GKV), ABER: das Ganze war per Handschlag, ohne Vertrag, und zwar nach Stunden. D.h. er weiss vorher gar nicht mit was für einem Gehalt er rechnen kann, zumindest sagt mir Google dass dies manchen Branchen üblich ist. Das heisst aber doch er hat überhaupt keinen Urlaubsanspruch, oder Fortzahlung in Krankheitsfall? Ist das O.K. so? Wo könnte ich mich informieren? Ist das dann ähnlich wie beim "Tagelöhner"? Ist es überhaupt O.K.. so?
 
Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formlos abgeschlossen werden, allerdings sind bei einem formlosen Abschluss nach dem Nachweisgesetz (§ 2 NachwG) dem Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen nach dem Vertragsschluss die wesentlichen Vertragsbestandteile mitzuteilen. Wird die Vorschrift nicht eingehalten, besteht zwar ein Arbeitsvertrag, der Arbeitgeber ist aber vor Gericht für die getroffenen Vereinbarungen beweispflichtig. Zwingend der Schriftform bedürfen immer befristete Arbeitsverträge (§ 14 Absatz 4 TzBfG). Ohne schriftliche Vereinbarung ist der Arbeitsvertrag stets unbefristet.

Alle Verpflichtungen, die sich fuer den Arbeitgeber aus dem muendlichen Vertrag ergeben, orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen (zum Beispiel Urlaubsanspruch (24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen)). Sollten besser Bedingungen muendlich ausgehandelt sein, liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer. Von daher ist man mit einem schriftlichen Vertrag immer besser bedient.
 
Danke für die Antwort. Er ist da unerfahren und ich wollte ich vorerst nicht einmischen. Meine Sorge ist eben, wenn der AB das von Aufträgen abhängig macht, wovon ich aushebe, da kann er ja plötzlich sagen, nun habe ich die nächsten 2 Wochen keine Arbeit für dich. Und dann würde es schwierig, denn welches Gehalt würde ich dann im Krankheitsfall ansetzen?
 
um dazu etwas sagen zu koennen muesste man die Absprachen genauer kennen.
 
O.K, dann muss ich das mal erfragen. Ich fürchte fast er hat sich da etwas übern Tisch ziehen lassen, so nach dem Motto "Passt scho", ich bin da als Schwäbin eher genau......dankeschön! Ärgerlich eh schon dass er die GKV verlassen musste.
 
ich bin da recht skeptisch!
Ich würde nicht ohne einen unterschriebene Arbeitsvertrag arbeiten! Ist/wäre aber ja im Grunde kein Problem, wenn er ein paar Tage nachgereicht wird. Ich würde maximal (wenn mir der Arbeitgeber sympatisch ist) 1 Woche ohne Vertrag arbeiten! Täglich trengen, wann den der Arbeitsvertrag bereit ist zum Unterzeichen.
Er sollte sich auch immer schön Notizen machen, wann und was er gerarbeitet hat. Nicht das er zum Schluss eine 40h/Woche hatte und doch nur 400,-€ bekommt ;)
 
Udo damit ist wohl die fami-versicherung gemeint aus der der Sohn raus musste.
 
Ich meinte raus aus der PKV - da der Job vollzeit ist. Er ist mit meinem Freund in der PKV, ich bin freiwillig in der GKV. Wir hofften die PKV einfach weiter laufen lassen zu können, indem wir doppelt zahlen. Aber das geht nicht. Nur als Zusatzversicherung. Damit kommt er kaum wieder in die PKV, auch nicht als Student.
 
Ich meinte raus aus der PKV - da der Job vollzeit ist. Er ist mit meinem Freund in der PKV, ich bin freiwillig in der GKV. Wir hofften die PKV einfach weiter laufen lassen zu können, indem wir doppelt zahlen. Aber das geht nicht. Nur als Zusatzversicherung. Damit kommt er kaum wieder in die PKV, auch nicht als Student.
Hm, war bei meiner Tochter kein Problem, die ist bis Ende des Studiums immer in der PKV geblieben - auch bei Nebenjobs.... Evtl. ein Unterschied bei leiblichem Kind gegenüber Kind der Freundin... :noplan:
 
Es ist eben Vollzeit, also BIS zum Studium, nicht neben. Das ist wohl der Unterschied. Er ist der Sohn des Freundes, nicht meiner. Bis eben, also Ende März hat er 1 Jahr "work-and-travel" in Australien gemacht, das war kein Problem in der PKV. Nur leider hat er mehr getravelt als geworkt :)
 
Urlaubsanspruch errechnet sich Durch den durchschmitt der arbeitstage in den vorangegangenen monate, ebenso die krankheitstage.
 
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