Fernabsatzgesetz bei DSL-Anschlüssen

JarodRussell

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Hallo,

ich habe eine kleine Frage zur Beantragung eines DSL-Anschlusses. Und zwar kann man ja in der Regel bei der Auswahl eines DSL-Anschlusses ein DSL Modem, einen Router oder ähnliche Geräte ausgewählt werden, die dann im Bundle für 0 Euro oder einen geringen Obulus erwerben kann. Fallen denn diese Geräte unter das Fernabsatzgesetz, also hat man dann auch die 14-tägige Rückgabefrist auf die Hardware ? Ich würde gerne bei 1und1 den DSL WLAN Router mitbestellen und dann mit der Airport Express verwenden, sollte das aber halt nicht funktionieren, dann würde ich gerne das Gerät wieder zurück geben und einen wired DSL Router nehmen.

Ciao,
Daniel aka Jarod
 
Google Mal nach den BGB Paragraphen §312b und §312d.
Schau mal wie du diese verstehst, falls noch Fragen sind,...stellen
 
Okay, habe ich gelesen, aber wirklich schlauer bin ich in Bezug auf mein Problem nicht geworden. Ich kenne eigentlich nur die allgemeine Variante, dass man bei Käufen im Internet unter dieses Gesetz fällt und dann in der Regel dieses 14-tägige Rückgaberecht erhält. Interessieren würde es mich halt nur hier in dem Fall, da es sich ja um gesponsorte Geräte handelt, die zu einem extra vergünstigten Preis angeboten werden.

Ciao,
Daniel aka Jarod
 
Problematisch ist es, das du in erster Linie einen DSL-Vertrag abschließt. Die Gerät sind nur eigentlich eine Zugabe zu dem DSL-Vertrag. Deshalb vorher erst prüfen, wie gesagt, die AGB's zu dem DSL-Vertrag durchlesen ... oder halt hier mit uns besprechen...
 
Also die DSL-AGBs finden sich hier:

http://dsl.1und1.de/einsteiger.php?eue_id=MX.EUE.DE-20040902155939-7f800255118cd9ae68e8dbe7455099a9-S1&ucuoId=MX.EUE.DE-20040902155939-7f800255118cd9ae68e8dbe7455099a9-S1&page=agb

Die E-Shop AGB ist hier zu finden:

Schlimme Links !

Ciao,
Daniel aka Jarod
 
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