Externer Datenschutzbeauftragter: Versicherung und europ. Ausland

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Mocsew

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Hi zusammen,

ich werde in den kommenden Tagen eine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten "absolvieren" und nebst Nachweis dann einen meiner Kunden betreuen. Offen ist eigentlich nur noch die Frage nach der passenden Versicherung, da ich - soweit ich das aus diversen Foren herauslesen konnte - voll haften würde.

Gibts hier evtl. externe DSB, die mir Tipps und Empfehlungen hinsichtlich Haftpflichtversicherung (Gesellschaft, ggf. Tarif) nennen kann?

Die nächste Frage wäre: Der Kunde hat auch "Aussenstellen" im europäischen Ausland. Können diese ebenfalls durch einen externen DSB betreut werden, der aus Deutschland kommt (und natürlich vor Ort auftaucht) oder braucht es hierfür (z.B. wegen unterschiedlichen Datenschutzregelungen) einen DSB aus dem jeweiligen Land?

Vg
Andi
 
Die Haftung obliegt der vertraglich festgelegten Vereinbarung zwischen dem Kunden und dir. Klar ist, dass du bei (grober) Fahrlässigkeit voll haftest und i.d.R. die Versicherung dann auch nicht einspringt. Da du ja einen Dienstleistungsvertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen hast, hast du dort auch sicher die Haftung begrenzt. Die Begrenzung geht einerseits dahin, wann du haftest und andererseits, wie hoch die Obergrenze der Haft ist. Die Obergrenze sollte die Deckungshöhe deiner Versicherung in keinem Fall überschreiten.

Zu der Frage, wie das im Ausland aussieht: Wenn du das nicht weisst, solltest du den Job nicht machen. ;)
Grundsätzlich gilt immer nationales Recht. Entscheidend ist dabei nicht, auf welcher Grundlage du DSB geworden bist, sondern ob der Auftraggeber dich richtig ausgewählt hat. Wenn es also im Ausland zu DS-Vorfällen kommt, ist erstmal der Auftraggeber in der Bütt. Wenn er entstandenen Schaden von dir erstattet haben will, hast du ihn sicherlich vorher schriftlich im Vertrag darauf hingewiesen, dass du in BRD zum DSB ausgebildet worden bist und deine Leistung auf Basis des in D gültigen Rechts erbracht wird. Und so weiter halt. Das ist in D übrigens auch so, dass es Landesgesetze für den DS gibt. Aber das weisst du sicherlich.

have fun! :D
 
1) keinen Plan
2) das sollte gehen, da "meiner" (also der meines AG) aus England kommt und seinen Dienstsitz in Holland hat...
 
Da du ja einen Dienstleistungsvertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen hast, hast du dort auch sicher die Haftung begrenzt. Die Begrenzung geht einerseits dahin, wann du haftest und andererseits, wie hoch die Obergrenze der Haft ist. Die Obergrenze sollte die Deckungshöhe deiner Versicherung in keinem Fall überschreiten.

Okay, klingt schlüssig :)

Zu der Frage, wie das im Ausland aussieht: Wenn du das nicht weisst, solltest du den Job nicht machen. ;)

Na ja, noch bin ich ja ziemlich grün hinter den Ohren, was dies betrifft, aber allemal lernwillig :D

Grundsätzlich gilt immer nationales Recht. Entscheidend ist dabei nicht, auf welcher Grundlage du DSB geworden bist, sondern ob der Auftraggeber dich richtig ausgewählt hat. Wenn es also im Ausland zu DS-Vorfällen kommt, ist erstmal der Auftraggeber in der Bütt. Wenn er entstandenen Schaden von dir erstattet haben will, hast du ihn sicherlich vorher schriftlich im Vertrag darauf hingewiesen, dass du in BRD zum DSB ausgebildet worden bist und deine Leistung auf Basis des in D gültigen Rechts erbracht wird.

Okay, dann kann ich meinem Auftraggeber diese Frage schon mal beantworten ;) Er war sich hier auch nicht sicher, hätte aber zur Not bei TÜV & Co. nachgefragt :)

Merci
Andi
 
Wenn ich das richtig verstehe, hast du einen Arbeitgeber, der dich als ext. DSB an irgendein Unternehmen ausleiht. Richtig?
 
Nein :) Mein Auftraggeber ist eine Werbeagentur mit Aussenstellen. Dort bin ich an 2 Tagen in der Woche im Bereich IT betreuend als Freiberufler tätig. Kürzlich kam das Thema DSB auf und ob ich mir vorstellen könne, diese Tätigkeit für das lokale Büro und auch die Aussenstellen zu übernehmen - entsprechende Ausbildung natürlich vorausgesetzt. Anschließend sprach ich mit 2 Freunden, welche interne DSB sind und wühlte mich durch gefühlte 30 Foren im Netz, bevor ich meinem Auftraggeber zusagte. Aktuell steht morgen noch ein Gespräch mit einer ausbildenden Einrichtung an, denn ohne Nachweis startet es ja ohnehin nicht ;)
 
Naja, ich persönlich würde als freelance IT-Betreuer dankend ablehnen, mit dem Hinweis auf einen möglichen Interessenkonflikt. Und glaub mir, so oft wie ich mich mit DSB gezofft habe, gibt es definitiv Interessenkonflikte. :crack:

Unabhängig davon solltest du die Vertragsgestaltung sehr ernst nehmen. Auch wenn viele freelancer diesen Rat ausschlagen gebe ich ihn trotzdem: Lass da einen fachkundigen Anwalt ran, bevor du unterschreibst. ;)
 
Den Konflikt trage ich dann mit mir in der Wuthöhle aus :D Ja, ich denke mal, dass es sicher kein Zuckerschlecken wird und man öfters gern Kopf@Tischplatte spielen möchte, aber ich finds ziemlich interessant. Konflikte sind ja auch irgendwie was Schönes :D

Meine Freelancer-Tätigkeit bezieht sich ohnehin momentan nur auf Dinge, die mit Daten und Verarbeitung nicht zusammenhängen (Konfiguration Netzwerkdrucker, Systemupdates etc.)
 
Lass da einen fachkundigen Anwalt ran, bevor du unterschreibst. ;)

Das wird ohnehin gemacht :) Bei diesen und ähnlichen Dingen habe ich diesen Weg eh noch nie gescheut und wurde selten davon überzeugt, dass man sich dies hätte sparen können :D
 
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