Gesellschaft EU-Datenschutzgrundverordnung

Das kann man schwer sagen: auch eine 3 Mann Bude, die sich aber ausschließlich mit Profiling oder besonders geschützten Daten beschäftigt und diese in großem Umfang verarbeitet, kann enormen Implementierungsaufwand haben.

Der Blogger dürfte ja außer ein wenig Tracking kaum personenbezogene Daten verarbeiten, also halte ich den Aufwand in dem Bereich für (normalerweise) sehr überschaubar.
 
Langsam wird die Lage klarer bei mir, und so weit ich es jetzt verstanden habe ist es ab dem 25.5 2018 nicht mehr erlaubt, personenbezogene Daten (dazu gehört auch die IP Adresse) zu besitzen oder zu speichern, es sei denn, die natürliche Person gibt ihr freiwilliges Einverständnis. Freiwillig deswegen, weil der Person keine Nachteile entstehen dürfen, wenn sie der Datenspeicherung nicht zustimmt.

Das bedeutet aber auch, dass ALLE Kunden oder Account Daten illegal sind, es sei denn, die natürliche Person gibt nachträglich ihr Einverständnis.
Für dieses Forum bedeutet das: Es müssen alle User angeschrieben werden um die Erlaubnis der Speicherung der Daten rückwirkend zu erhalten. Wird nicht geantwortet oder wird die Erlaubnis nicht erteilt, so müssen alle Daten die einem User zugeordnet werden können sicher und nachweislich gelöscht werden.
Das gilt natürlich auch für alle Backups.

Wer von Euch hat schon seinen Kundenstamm oder seine Mitglieder nach einer Erlaubnis zu Datenspeicherung gefragt? Wie gesagt, es gilt auch rückwirkend, ab dem 25.5 ist die personenbezogene Datenspeicherung illegal, es sei denn, es liegt eine freiwillige Erlaubnis vor..
 
Es müssen alle User angeschrieben werden um die Erlaubnis der Speicherung der Daten rückwirkend zu erhalten. Wird nicht geantwortet oder wird die Erlaubnis nicht erteilt, so müssen alle Daten die einem User zugeordnet werden können sicher und nachweislich gelöscht werden.
Das gilt natürlich auch für alle Backups.

Wer von Euch hat schon seinen Kundenstamm oder seine Mitglieder nach einer Erlaubnis zu Datenspeicherung gefragt? Wie gesagt, es gilt auch rückwirkend, ab dem 25.5 ist die personenbezogene Datenspeicherung illegal, es sei denn, es liegt eine freiwillige Erlaubnis vor..

wenn Du das so auslegst werden 99% aller Personen/Institutionen im Internet ein Problem haben.
Auf jeden Fall wird es spannend was die Auslegung der Rechtslage angeht und welchen Auswirkungen das hat.
 
wenn Du das so auslegst werden 99% aller Personen/Institutionen im Internet ein Problem haben.
Auf jeden Fall wird es spannend was die Auslegung der Rechtslage angeht und welchen Auswirkungen das hat.

Das wird sich in der Praxis zeigen, wie weit das kontrolliert wird und wer wenn ärgern will. Grundsätzlich scheint AndyD damit recht zu haben.
Ich hatte gestern auch eine Beratung deswegen und werde mich demnächst noch näher damit beschäftigen.
 
Das wird sich in der Praxis zeigen, wie weit das kontrolliert wird und wer wenn ärgern will. Grundsätzlich scheint AndyD damit recht zu haben.
Ich hatte gestern auch eine Beratung deswegen und werde mich demnächst noch näher damit beschäftigen.

in der Tat, wenn ich mir aber die ganzen Abmahn-Honks hier in D so anschaue werden wir noch viele Fälle sehen.
Darf sich der Abmahnende sein Gericht bei der er Klage einreicht aussuchen - falls ja:
Und je nach Gericht (Hamburg zum Beispiel o_O) wird das dann ganz interessante Urteile geben.
 
Langsam wird die Lage klarer bei mir, und so weit ich es jetzt verstanden habe ist es ab dem 25.5 2018 nicht mehr erlaubt, personenbezogene Daten (dazu gehört auch die IP Adresse) zu besitzen oder zu speichern, es sei denn, die natürliche Person gibt ihr freiwilliges Einverständnis. Freiwillig deswegen, weil der Person keine Nachteile entstehen dürfen, wenn sie der Datenspeicherung nicht zustimmt.

Das bedeutet aber auch, dass ALLE Kunden oder Account Daten illegal sind, es sei denn, die natürliche Person gibt nachträglich ihr Einverständnis.
Für dieses Forum bedeutet das: Es müssen alle User angeschrieben werden um die Erlaubnis der Speicherung der Daten rückwirkend zu erhalten. Wird nicht geantwortet oder wird die Erlaubnis nicht erteilt, so müssen alle Daten die einem User zugeordnet werden können sicher und nachweislich gelöscht werden.
Das gilt natürlich auch für alle Backups.

Wer von Euch hat schon seinen Kundenstamm oder seine Mitglieder nach einer Erlaubnis zu Datenspeicherung gefragt? Wie gesagt, es gilt auch rückwirkend, ab dem 25.5 ist die personenbezogene Datenspeicherung illegal, es sei denn, es liegt eine freiwillige Erlaubnis vor..
Naja, "illegal" ist da erstmal so nichts.
Die jetztige neue Bewandnis bedient, erweitert zum TMG von 2007, so gesehen exakt die mögliche Weiterverarbeitung dieser Daten, wenn vorhanden.
Primär sollte nach den kommenden DSGVO-Richtlinien bei kleineren und kleinen Diensten (bsw. diese Community) eine erweiterte transparente Information zum Datenschutz reichen.
Da muss (hier) nicht jedes Mitglied "einzelnd angeschrieben werden, um die jeweilige Einwilligung einzuholen".
Eine "leicht zu erreichende" Informations-Page (Datenschutz) reicht da, in der dann richtlienenkonform steht, welche Daten für die Anwendung der Website erhoben werden,
und was genau damit geschieht.
Das kennt man ja soweit schon, wenn man bsw. mal von irgendwelchen Online-Diensten eine Mail bekommt, daß sich deren AGB oder was auch immer geändert hat etc.
Heisst: eine Information zur Kenntnisnahme mit Hinweis zum "einfachen Nachlesen" der Dinge.

Für Onlineshop-Betreiber ist es noch etwas ausführlicher zu deklarieren.
Aber im Grunde genommen greift noch immer zu ungefähr 80% "das alte Telemediengesetz (TMG)".
Die neue EU DSGVO-Verordnung "ersetzt" lediglich u.a. einige mehrere Punkte im TMG.
Und das, was damit ersetzt wird, betrifft explizit die möglichen Weiterverarbeitungen von personenbezogenen Daten,
und wer und wie viele Leute das eben tun und wofür und zu welchem Zweck usw.
Ausführlich betrachtet bedient DSGVO hauptsächlich aber die datenschutzkonformen Umgangsweisen und Weiterverarbeitungen von gr. Firmen insbesondere, wenn diese im europäischen Raum übergreifend (zusammen-)arbeiten usw.
I.d.R. sind da dann halt mehrere Personen in der Verarbeitung von diesen "personenbezogenen Daten" zuständig, die je nach Aufgaben-Kategorie die Daten halt "weitergeben" müssen. Und dort fängt dann das wirklich figelinsche an.

Wird nun die IP-Adresse eines Users irgendwo "abgelegt", weil er einen Dienst nutzt, dann teilt man ihm das halt so transparent wie möglich mit,
das es so ist und warum und wofür dies geschieht.
Werden diese Daten nicht weiterverarbeitet, weitergegeben oder ähnliches – im Sinne von einer dritten Partei und einer möglichen Identifizierung anhand dieser weitergebenen Daten –
dann ist's wie seit 2007 nach dem TMG.
 
So ist es eben nicht!

Generell gilt absolutes Verbot, personenbezogene Daten zu sammeln (auch rückwirkend!), es sei denn, man hat eine freiwillige Zustimmung des Betroffenen.
Die Strafe beträgt bis zu 20 Millionen Euro, oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes.
(Abmahn-Anwälte werden es sich gutgehen lassen)
Das gilt auch im privaten Bereich und ist nicht nur auf Unternehmen beschränkt, die einzige Ausnahme ist der familiäre Bereich.

Wer in Zukunft ein Foto eines Nichtfamilien Mitgliedes ohne Genehmigung speichert macht sich also schon strafbar.

Spannend ist das Thema Email.
Generell wären dann alle nicht familiären Emails illegal, denn das ist auch eine Speicherung von personenbezogenen Daten, nur dass es eben nicht möglich ist eine Genehmigung einzuholen, bevor die Email gespeichert wird.

Man muss also ab dem 25.5 heiraten, bevor man sich Emails schreiben darf! ^^
 
Das wird sich in der Praxis zeigen, wie weit das kontrolliert wird und wer wenn ärgern will. Grundsätzlich scheint AndyD damit recht zu haben.
Ich hatte gestern auch eine Beratung deswegen und werde mich demnächst noch näher damit beschäftigen.

Dafür war die Übergangszeit 2016 - 2018 gedacht, du hast noch 20 Tage zeit, nicht viel, wenn man Genehmigungen aller Kunden neu einholen muss.. ^^

Wer die Genehmigung nicht bis zum 25.5 abgegeben hat muss gelöscht werden..
In 2 Jahren vielleicht zu machen, aber in 20 Tagen..
 
NUr weil eine E-Mail einem Absender zugeordnet werden kann ist noch lange nicht den personenbezogenen Daten zuzuordnen.
 
AndyD, das habe ich bereits und kann sagen, daß deine Formulierung so nicht stimmt.
Es gibt "kein Verbot Daten zu sammeln"…
Wenn man dies tut, weil nötig, muss man es den Richtlinien entsprechend halt nun transparent deklarieren.
Das ist doch ok und sinnvoll.

Wenn du die Verordnung mal selber lesen würdest, dann könntest du u.a. auch die entsprechenden Passagen finden,
die sehr genau die unterschiedlichen Bereiche dieses "Daten Sammelns" betreffen.
 
AndyD, das habe ich bereits und kann sagen, daß deine Formulierung so nicht stimmt.
Es gibt "kein Verbot Daten zu sammeln"…
Wenn man dies tut, weil nötig, muss man es den Richtlinien entsprechend halt nun transparent deklarieren.
Das ist doch ok und sinnvoll.

Eben nicht, du brauchst die Einwilligung UND musst ausführlich darüber informieren!
 
Eben nicht, du brauchst die Einwilligung UND musst ausführlich darüber informieren!
Soweit sagst DU das – gib' doch mal bitte eine Quelle an, auf die sich das bezieht, was du sagst.

edit:
Informieren MUSS nun ab dem 25.05.2018 jeder… soweit konform.
"Einwilligung einholen" allerdings nicht, da gibt es Unterschiede aufgrund der Begebenheiten, auch technisch gesehen.

Schlicht gesagt, wenn ein User irgendwo persönliche Daten eingeben kann, muss es bestenfalls eine "opt-in-Bestätigung" nun dazu geben,
sowie die entsprechende Aufklärung, was mit diesen eingegebenen Daten passiert und das das alles "verschlüsselt" geschieht.
Und auch die explizite Nachfrage des Users, was mit seinen Daten wieso und warum passiert und geschieht muss gegeben sein / bzw. beantwortet werden.
 
youtube-videos sind keine gesetze

darf ich dir diverse videos zum thema "erde ist eine scheibe" verlinken?
 
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