thefreelancer_
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Guten Tag,
bin Neuling hier und habe eine grundsätzliche Frage im Bezug auf Kaltakquise über Postweg.
Ist es rechtlich erlaubt oder belangbar, wenn man personalisierte Anschreiben per Postweg verfasst und in diese Angebote zu Dienstleistungen aufgefasst sind, die der potenzielle Kunde in Anspruch nehmen kann?
Die Adressen werden im Gewerberegister bzw. Gewerbeverein rausgesucht und spezifisch personalisiert angeschrieben.
Wäre Interessant zu wissen, denn zuletzt war ein Partner von mir der Meinung, dass es unter Belästigung fallen würde, wenn man vorher keinerlei Einverstandnis der Firma hat.
Vielen Dank schonmal im Voraus
bin Neuling hier und habe eine grundsätzliche Frage im Bezug auf Kaltakquise über Postweg.
Ist es rechtlich erlaubt oder belangbar, wenn man personalisierte Anschreiben per Postweg verfasst und in diese Angebote zu Dienstleistungen aufgefasst sind, die der potenzielle Kunde in Anspruch nehmen kann?
Die Adressen werden im Gewerberegister bzw. Gewerbeverein rausgesucht und spezifisch personalisiert angeschrieben.
Wäre Interessant zu wissen, denn zuletzt war ein Partner von mir der Meinung, dass es unter Belästigung fallen würde, wenn man vorher keinerlei Einverstandnis der Firma hat.
Vielen Dank schonmal im Voraus