Entfernte Verwaltung

Das ist aber ein sehr spezieller Fall.
Dürfte hier wohl nicht anwendbar sein als Präzedenzfall,

Ich wäre da rein von der Interpretation her unbedingt bei @lisanet.
Die Frage ist, ob in diesem Rechtsspruch das "einer" in "aus einer rechtswidrigen Vortat" als Artikel oder Zahlwort gebraucht wird.

So ist ein Eigentumserwerb nicht möglich, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist. Ein gutgläubiger Erwerb des Eigentums an Waren aus einer rechtswidrigen Vortat ist daher getreu §§ 932 ff. BGB nicht möglich.

Wenn Firma X einen Laptop besitzt, dieser irgendwann auf illegalem Wege Y in die Hände fällt und nun Z am Bahnhof und ohne Originalrechnung den Laptop gekauft hat, dann wäre die "rechtswidrige Vortat" gegeben, unabhängig davon, durch wie viele Hände das Diebesgut zwischen X und Y gegangen ist.

So interpretiere ich das.
 
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Doch, so einfach ist es bei Deibesgut.

Das zitierte BGH-Urteil stellt hier fest, dass es in diesem Fall eben kein Diebesgut war.
So ist es. Ich sehe hier primär eine Unterschlagung. Und davon ab ist das ein sehr spezieller Einzelfall. Ich schrieb auch "grundsätzlich". Es gibt auch Ausnahmen vom Grundsatz. Die rechtlichen Diskussionen würden aber den Umfang sprengen. Fakt ist, dass, wenn das Ding geklaut ist, der Käufer keine Freude dran haben wird. Geschützt ist das Eigentum und eine Verjährung tritt erst mal nicht ein. So sehe ich das. Ansonsten darf man gespannt sein, wie sich das Ganze entwickelt. Hoffentlich gut für den TO. Auch in Sachen eigene Strafbarkeit.
 
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Hallo Ihr Lieben ,
Vielen Dank für eure Ideen. Vorhin die Firma hat sich gemeldet und meinte es sei von einem Tochterunternehmen auf dem zur Kunde bei der Zustellung geklaut wurde. Also sie haben das Gerät zurück verlangt. Ich würde es auch das Ding zurück schicken.
Ich würde dann mit allen Schriftverkehrs wurde ich bei Polizei eine Anzeige stellen.
Von der Firma/ Online Shop habe ich mich nach Postfirma und die Stadt wo zugestellt werden sollte gefragt. Vielleicht hilft bei der Untersuchung….
😔
 
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Ok, dann wäre das wohl auch geklärt. Trotzdem würde ich mir von der Firma einen Kauf- bzw. Besitznachweis geben lassen (mit Seriennummer), einfach zur Sicherheit. Das sollte für eine seriöse Firma kein Problem sein.
Und da du eine offizielle Anzeige stellst bei der Polizei und ein Foto des Verkäufers vorlegen kannst, können die über einen Abgleich mit dem Strafregister vielleicht sogar den Täter ausfindig machen. Dann hättest du vielleicht sogar eine Chance, das Geld bald zurück zu bekommen.
Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich sofort einen Anwalt einschalten, und wenn der Täter ermittelt werden konnte, auch ohne eine solche Versicherung. Es ist der Ärger, der einem in solch einer Situation keine Ruhe lässt! Man denkt die ganze Zeit "Wieso ich?" und beißt sich in den Hintern, wie man so gutgläubig gewesen sein kann! Mit einem Anwalt gibst du die Sache erstmal in professionelle Hände ab und du kannst dich anderen Dingen widmen.
 
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Ok, dann wäre das wohl auch geklärt. Trotzdem würde ich mir von der Firma einen Kauf- bzw. Besitznachweis geben lassen (mit Seriennummer), einfach zur Sicherheit. Das sollte für eine seriöse Firma kein Problem sein.
Und da du eine offizielle Anzeige stellst bei der Polizei und ein Foto des Verkäufers vorlegen kannst, können die über einen Abgleich mit dem Strafregister vielleicht sogar den Täter ausfindig machen. Dann hättest du vielleicht sogar eine Chance, das Geld bald zurück zu bekommen.
Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich sofort einen Anwalt einschalten, und wenn der Täter ermittelt werden konnte, auch ohne eine solche Versicherung. Es ist der Ärger, der einem in solch einer Situation keine Ruhe lässt! Man denkt die ganze Zeit "Wieso ich?" und beißt sich in den Hintern, wie man so gutgläubig gewesen sein kann! Mit einem Anwalt gibst du die Sache erstmal in professionelle Hände ab und du kannst dich anderen Dingen widmen.
Danke dir , genau so werde ich vorgehen.
 
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Mein Beileid, @Yaghi. Solch ein finanzieller Verlust ist bitter.

Betrachte es von der nüchternen Seite: In Bezug auf Strafbarkeit deiner Selbst hattest du anscheinend zumindest Glück im Unglück.
 
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Vor allem so ehrlich zu sein und bei der ersten Unstimmigkeit alle Hebel in Bewegung zu setzten hat meinen vollen Respekt.
Daumen hoch dafür.
 
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Hallo Zusammen,

die Sache mit der gestohlene Macbook den ich auf dem Kleinanzeige erworben habe, hat zumindest was mich betrifft ein Ende gefunden. Nachdem ich im Januar eine Anzeige wegen Betrug gestellt habe, hat die Polizei gleich drei Verfahren geleitet. Diebstahl (ich als Zeuge), Betrug (ich als beschädigte) und Hehlerei (ich als beschuldigte). Doch wurde aber gleich das Betrug Verfahren eingestellt, als Begründung sagten sie mir dass ich für das Geld den Laptop bekommen habe und somit besteht kein Betrug. Und gestern habe ich einen Brief von Staatsanwaltschaft bekommen dass das Hehlerei Verfahren die gegen mich ging, auch eingestellt wurde.

Ich dachte dass ich auch euch mitteilen sollte. Vielen dank für den Tipps nochmal.

Fazit: Finger weg von den Sachen die keine Rechnung haben.
 
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