Endlich - Apple wird mal abgemahnt wegen ihrer Garantie

Wie gesagt, scheinbar auch nicht bei allen anderen Herstellern.

Zudem die Frage was man als Kunde will. Ich persönlich finde es sinnvoll wählen zu können, welchen Service man wirklich braucht.

"vor Ort Service am nächsten Tag" kostet nunmal Geld, den ich bei meinem privaten Rechner nicht brauche.
 
Wieso hält sich eigentlich die Mär von der 2-jährigen Gewährleistung so heftig?

Defacto hat man 6 Monate - und keinen Tag länger!

Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, und beweise Du mal dem Händler, das der Mangel schon beim "Gefahrenübergang" vorgelegen hat - ein Ding der Unmöglichkeit!

Charlie
 
SO wie es in dem Artikel da steht, setzen die guten Verbraucherschützer auch Garantie mit Gewährleistung gleich.

Nach 6 Monaten nützt mir die Gewährleistung wegen der Beweislastumkehr quasi gar nichts mehr, also regle ich das dann schon über die Garantie - dann muss Apple auch nicht mehr gesondert drauf hinweisen, dass eine Gewährleistung besteht.

Was die Garantie-Frage bei Apple angeht: Ja, ich finde 1 Jahr auch wenig, aber genausogut könnten sie gar keine Garantie geben :noplan:
 
Die meisten Antworten hier, haben doch gar nichts mit dem Thema zum tun..

Zumindest habe ich es so verstanden, dass Apple es so aussehen lässt, als wäre ein Gerät von Apple 1 Jahr nach Kauf komplett "schutzlos" und man braucht UNBEDINGT den Protectition Plan und die Gewährleistung ist nicht so schlimm wie hier jeder abtut..

Die meisten Leute schrauben ihren Mac nicht auf und wenn irgendwas Innen kaputt wird, dann deckt das auch die Gewährleistung (gut, außer man übertaktet oder sonstiges). Zb das mit der GeForce 8XXX-Serie.. Der Schaden = drecks Chip, war schon IMMER da und deswegen würde die Gewährleistung das decken!
Es geht einzig und alleine darum, dass Apple einen scheinbar einredet, man wäre ohne Protection Plan nach 1 Jahr komplett schutzlos..

In wiefern das andere Anbieter genauso schlecht/gut machen, ist halt wieder ne andere Frage..
Zumindest bieten viele 2 Jahre Garantie an und deswegen brauchen die keinen Hinweis auf die 2 jährige Gewährleistung...


Und zu den Leuten "nach 6 Monaten nutzt Gewährleistung nichts mehr, etc."
Ich hab ne neue oder refurbished PS3 nach 1 1/2 Jahren bekommen, weil die IMHO schon von Anfang an herumgesponnen hat und die bei Sony blöd geschaut haben als ich ihnen meinen "Defekt" erklärt habe (ist ne lange Geschichte)
 
Und zu den Leuten "nach 6 Monaten nutzt Gewährleistung nichts mehr, etc."
Ich hab ne neue oder refurbished PS3 nach 1 1/2 Jahren bekommen, weil die IMHO schon von Anfang an herumgesponnen hat und die bei Sony blöd geschaut haben als ich ihnen meinen "Defekt" erklärt habe (ist ne lange Geschichte)

Na das war aber mehr Glück als alles Andere
 
Wie gesagt, scheinbar auch nicht bei allen anderen Herstellern.

Zudem die Frage was man als Kunde will. Ich persönlich finde es sinnvoll wählen zu können, welchen Service man wirklich braucht.

"vor Ort Service am nächsten Tag" kostet nunmal Geld, den ich bei meinem privaten Rechner nicht brauche.
der HP von meiner Tochter: 3 Jahre Garantie
der Sony meiner Frau: 2 Jahre Garantie
mein Arbeits-Thinkpad: 3 Jahre Garantie
Vor-Ort-Service kenne ich bei keinem Privatkunden als default. Kann man aber kostengünstig dazu buchen
 
Wieso wird hier eigentlich ständig behauptet, dass einem Gewährleistung nach sechs Monaten nichts mehr bringen würde?
 
Wieso hält sich eigentlich die Mär von der 2-jährigen Gewährleistung so heftig?

Defacto hat man 6 Monate - und keinen Tag länger!

Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, und beweise Du mal dem Händler, das der Mangel schon beim "Gefahrenübergang" vorgelegen hat - ein Ding der Unmöglichkeit!

Charlie

so schlimm ist das auch nicht, nur weil alle sagen es wäre so, versucht es wohl einfach kaum jemandem. ich habe sogar bei einem apple produkt (hört hört) nach 18 Monaten noch einen Gewährleistungsfall durchdrücken können. Ganz ohne Gutachten vom amtlich bestellten Gutachter und tralala
 
Und zu den Leuten "nach 6 Monaten nutzt Gewährleistung nichts mehr, etc."
Ich hab ne neue oder refurbished PS3 nach 1 1/2 Jahren bekommen, weil die IMHO schon von Anfang an herumgesponnen hat und die bei Sony blöd geschaut haben als ich ihnen meinen "Defekt" erklärt habe (ist ne lange Geschichte)

Dann hast du Glück gehabt, erklär doch aber mal dem Händler, dass das Trackpad-Glas gesprungen ist, weil es von Anfang an einen Fehler im Glas hatte bspw.

Da ist man einfach der Laune des Händlers ausgeliefert.

Hatte damit auch schonmal Glück (bei einem 17€ Fön), aber es geht einfach eher nach hinten los.
 
Wieso wird hier eigentlich ständig behauptet, dass einem Gewährleistung nach sechs Monaten nichts mehr bringen würde?

Ich muss zugeben, das mir wie ein Jahr muss der Verkäufer/Produzent mir (Privatkunde/Einzelhandel) beweisen, das das Gerät durch mein Verschulden defekt ist und erst ab den zweiten Jahr ich als Kunde/Käufer den Beweis erbringen muss, aber laut Wiki ist es nur ein halbes Jahr. :noplan:
Wikipedia schrieb:
Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
 
Ich muss zugeben, das mir wie ein Jahr muss der Verkäufer/Produzent mir (Privatkunde/Einzelhandel) beweisen, das das Gerät durch mein Verschulden defekt ist und erst ab den zweiten Jahr ich als Kunde/Käufer den Beweis erbringen muss, aber laut Wiki ist es nur ein halbes Jahr. :noplan:

Äh WTF?
 
den rall ich auch nicht, aber nach 6 monaten musst du als Kunde deinem Händler gegenüber beweisen das der Fehler von Anfang an bestandt, kannst du das nicht bringt dir dein Gewährleistungsrecht nichts mehr.
 
den rall ich auch nicht, aber nach 6 monaten musst du als Kunde deinem Händler gegenüber beweisen das der Fehler von Anfang an bestandt, kannst du das nicht bringt dir dein Gewährleistungsrecht nichts mehr.

Kannst du das nicht, hast du ja auch im Regelfall wirklich kein Gewährleistungsrecht mehr.
Ich glaube, viele verstehen nicht, dass das zweijährige Gewährleistungsrecht nicht bedeutet, dass ein Produkt zwei Jahre zu überleben hat. Es bedeutet, dass man das Recht hat, ein fehlerfreies Produkt übereignet zu bekommen.

Edit: Beispiel: Wenn dir nach 12 Monaten die Festplatte im Mac abraucht hast du halt mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Recht auf eine neue, sondern einfach Pech gehabt. Wäre die von Anfang an fehlerhaft gewesen, also quasi "zum Abrauchen verdammt" liegt es an dir, das zu beweisen. Ist ja eine faire Regelung, in den ersten sechs Monaten musst du das nämlich nicht.
 
Damit die Vebraucherschützer wieder gut schlafen können bzw. Ihr Dasein rechtfertigen.

Ist wie mit der Ampel für Lebensmittel. Sinn machen tut sie nicht, die Engländer haben sie und sind auch nicht gesünder.

Aber man will dem dummen, unwilligen Verbraucher auch gegen seinen Willen helfen.

Wirklich sinnvoll wäre es natürlich eine gesetzliche Garantie einzuführen oder zumindest die Beweislast bei technischen Versagen umzukehren (sollte sich ja prüfen lassen ob ein Mac übertaktet oder aufgeschraubt wurde).
 
Da muckt mal jemand gegen die mittelalterlichen Garantiebedingungen von Apple auf und was passiert. Er wird gebashed. :faint:
 
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