Electrohippies: Ist Server Lahmlegen ziviler Ungehorsam?

K

Krill

Im thread zum Prozess gegen Libertad.de hat sich eine Diskussion zu Demonstrationsformen im Internet entwickelt, die, wie ich finde, einen eigenen Faden verdient hat.
Anlass: Libertad.de hatte 2001 zu einem massenhaften Besuch der Lufthansa-Site aufgerufen und sie damit vorübergehend lahmgelegt. Begründung: Lufthansa mache sich mitschuldig an der unmenschlichen deutschen Abschiebepraxis.
Vorbild dafür sind ähnliche Aktionen aus den USA, ebenfalls von Menschenrechtsgruppen, die das vorübergehende Lahmlegen von Servern ihrer politischen Gegner ausdrücklich als Akt zivilen Ungehorsams sehen.
Der Domaininhaber von Libertad.de steht momentan in Frankfurt deswegen vor Gericht. Weil es bislang keine ähnlichen Fälle in Deutschland gibt und die Rechtslage unklar ist, wird es wohl zu einem Musterprozess zum Thema Demonstrationsfreiheit im Internet kommen.

Frage: Gehört es zum Grundrecht auf freie Meinungsäusserung für jedermann/frau, für begrenzte Zeit fremde Server ausser Funktion zu setzen?
Wie sollten Demonstrationen im Internet aussehen - und wie nicht?
 
Brauchen wir wirklich einen neuen Thread?
 
@Dogio: Ja, zu diesen Thema kommen sicher interessante Kommentare! …und wer von uns hat nicht schon in weitaus sinnloseren Threads gepostet?
(Auch du!) ;)

@Krill
Ich glaube es wird im Zweifelsfall schwer sein, die Grenze zwischen sogenanntem 'zivilen Ungehorsam' und bloßer Sabotage zu ziehen.
Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel, schon gar nicht aus juristischer Sicht!
 
Brauchen wir wirklich einen neuen Thread?
Nicht unbedingt, aber ich würde gern die Frage Grundrechte im Internet vom Thema Abschiebepraxis und Menschenrechte lösen. Viele von uns sind ja nicht nur Surfer, sondern betreiben auch eigene Websiten oder sind sogar Provider. Ich weiss nicht, ob eine solche Diskussion unter dem Thread "Abschiebepraxis" wahrgenommen wird.
 
Krill schrieb:
Nicht unbedingt, aber ich würde gern die Frage Grundrechte im Internet vom Thema Abschiebepraxis und Menschenrechte lösen. Viele von uns sind ja nicht nur Surfer, sondern betreiben auch eigene Websiten oder sind sogar Provider. Ich weiss nicht, ob eine solche Diskussion unter dem Thread "Abschiebepraxis" wahrgenommen wird.
Na ja eigentlich ging es in dem Thread ja nicht primär um die Abschiebepraxis, worauf ich ja z.B. hingewiesen wurde. Also unterscheiden sich die Threads inhaltlich kaum. macht aber nichts, spannend ist es allemal und solange uns der Moderator das Ding nicht zumacht...
Zur Möglichkeit zum Online-Demonstrieren: Jeder hat die Möglichkeit, eine eigene Homepage ins netz zu stellen, auf der er seine meinung äußern kann. Jeder der die meinung teilt, kann auf diese Site verlinken und so an der Demo teilnehmen. Mit den richtigen Keywords versucht man dann noch bei Google einen anständigen Platz zu bekommen. Eebenso bilden Foren ein Ort zur meinungäußerung. Ich demonstrieren doch auch inige via Signatur gegen Softwarepatente.

Bei einer realen Demo gehts darum, eine meinung zu verdeutlichen und nicht um Sachbeschädigung. Bei der Lufthansa-Internet-Demo ging es eindeutig um Sachbeschädigung (i.w.S.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei gegebenem Anlaß könnte man das doch als Demonstration anmelden, das müsste irgendwie gehen und wäre sauber, hätte ich gedacht.
Nix da: Demonstrationen im virtuellen Raum sind nicht genehmigungsfähig:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/7/7907/1.html
Was kann man da schon machen? Darf man "das Internet" überhaupt kritisieren?
Leider werden die Standards fürs Internet durch Politiker aufgestellt, die oft wenig Ahnung von der Materie haben. Diesen Monat ist auch was in der Internet World über Griechenland: jede Art von online-Spiel ist da verboten worden. Deshalb: je mehr Foren und Threads sich damit beschäftigen, desto größer wird das Medieninteresse, und dann erreicht es vielleicht auch mal die Politik. Also: weitermachen!
 
Nach meinem Verständnis ist eine Demonstration eine öffentliche Unmutsäusserung einer Gruppe.
Die Analogie im Internet dazu wäre eine Protesthomepage (z.B. mit Unterschriftensammlung).

Ein DOS-Angriff auf einen Server ist bislang immer das Werk zerstörerischer "böser Hacker" gewesen. In der realen Welt wären Firmenbesetzungen und sonstige Behinderungen ein vergleichbares Mittel. Das fällt weder unter Meinungsäusserung noch unter Versammlungsfreiheit.
 
ricky2000 schrieb:
Nach meinem Verständnis ist eine Demonstration eine öffentliche Unmutsäusserung einer Gruppe.
Die Analogie im Internet dazu wäre eine Protesthomepage (z.B. mit Unterschriftensammlung).

Ein DOS-Angriff auf einen Server ist bislang immer das Werk zerstörerischer "böser Hacker" gewesen. In der realen Welt wären Firmenbesetzungen und sonstige Behinderungen ein vergleichbares Mittel. Das fällt weder unter Meinungsäusserung noch unter Versammlungsfreiheit.
Siehe Castortransporte: Leute, die den Transport behindern, werden auch mit Polizeigewalt entfernt. Und auch bei der Lufthansa hat eine behinderung stattgefunden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Demonstration
Der Begriff Demonstration (von lat.: demonstratio, Zeigen, Hinweis, Nachweis) - Kurzwort: Demo - bezeichnet eine Form der Meinungsäußerung, die auf verschiedenste Weise, oft sehr fantasievoll, kundgetan wird. (...) Demonstrationen, die nicht friedlich verlaufen, werden im Allgemeinen von der Polizei aufgelöst, um Gefahren für die Allgemeinheit (Gefahrenabwehr) zu verhindern. (...) Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht auf freie Versammlungsfreiheit und somit durch das Grundgesetz in der BR Deutschland geschützt, soweit sie friedlich verlaufen und nicht die Grundrechte anderer Demonstranten oder von Unbeteiligten verletzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Electrohippies: Ist Server Lahmlegen ziviler Ungehorsam?

1. sei so gut und definiere "elektrohippies", damit ich weiß, ob ich mich angesprochen fühlen muss
2. was verstehst du unter "zivilem ungehorsam"?
3. ist "server lahmlegen" und "hacken" für dich dasselbe?
 
1. Das "Electronic Disturbance Theatre " (EDT)und die "Electrohippies" als Netzwerk haben diese Kampfformen über das Internet entwickelt. Sie bezeichnen sich als Online-Aktivisten.
2. Die Definition von Dominguez, dem Mitbegründer von EDT, lautet: "Menschen sind dazu bereit, die Regeln zu verletzen, um einen höheren Zweck Geltung zu verschaffen." Dieser höhere Zweck ist für ihn also eine moralische Legitimation seiner Aktionen. das Problem ist nur, dass auch dieser Begriff wiederum beliebig auslegbar ist: Für Rechtsradikale ware "Ausländer raus" durchaus ein höherer Zweck, der zivilen Ungehorsam rechtfertigt.
3. Technisch und organisatorisch natürlich nicht. Hacken ist ein heimlicher Angriff, und die Online-Aktivisten legen ja Wert auf die öfentliche Ankündigung ihrer Aktionen. Allerdings werden auch viele Hackerangriffe moralisch durch "höhere Zwecke" gerechtfertigt. Gern auch von Neonazis.

Wer also Regelverletzungen im Internet als zulässiges Mittel der freien Meinungsäusserungen propagiert, muss die gleiche Freiheit auch anderen zugestehen. Auch wenn die gegen seine eigene Website oder Websites vorgehen, mit denen er sympathisiert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auf einer weiteren Webseite wurde von anderen Protestierern eine Software bereitgestellt, die diese Aufrufe automatisierte, beschleunigte und vor allem verhinderte, dass die Seite nach dem ersten Aufruf nur noch aus dem lokalen Cache geladen wurde. Von Libertad.de wurde zu dieser Seite verlinkt.
Allein das war dumm.

Nun wurde der Domaininhaber von libertad.de zu einer Strafe von 900 Euro verurteilt.
Er hätte den Strafbefehl in Höhe von 50 Euro akzeptieren sollen.

Die Airline trage auch selbst Schuld: "Die Blockier-Software sei lange nicht so effektiv gewesen wie die Lufthansa-eigenen Maßnahmen, etwa die, zwischen Servern, die die Seite lufthansa.com bereit hielten, hin und her zu switchen. Die "Demonstrierenden" hätten keinen Einfluss darauf gehabt, dass bei diesem Umschalten die in den Speichern gehaltenen Kundendaten und Buchungen nicht "mitgenommen" wurden, sagte der Angeklagte.
Wie dreist ist das denn? "Die sind selber schuld, wenn sie Schaden nehmen."
 
Es wurde bereits Revision angekündigt. Also ist das Urteil nicht rechtskräftig. :cool:
 
HAL schrieb:
Es wurde bereits Revision angekündigt. Also ist das Urteil nicht rechtskräftig. :cool:
Na nd, dann verliert er halt nochmal in der nächsten Instanz.
Wie bezahlt der Typ eigentlich seinen Anwalt?
Mir scheint, da will ein Arbietsloser, der ishc für einen Eltverbesserer hält, einfach mal ins Rampenlicht.
 
Nein, das ist, wie gesagt, eine internationale politische Bewegung, die ihre Ziele mit Online-Demos erreichen will.
 
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