Einreise mit im Ausland (nicht EU) gekauften Laptop

Quizzler

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Einen schönen Abend erst ein mal.

Ich bin jetzt seit Februar in Süd Afrika und als mir im Sommer mein iBook gestorben ist (naja, so ein halbtoter Patient) habe ich mir ein MacBook Pro geholt (Ps.: Geiles Teil :jaja:)

Jetzt gehe ich nächste Woche Mittwoch wieder zurück nach Deutschland und werde iBook und MacBook Pro im Handgepäck mitnehmen. Soweit kein Problem.

Jetzt möchte ich aber die OVP des MBp nicht unbedingt in Afrika lassen. Vielleicht möchte ich ihn ja mal wieder verkaufen oder Garantie oder was auch immer in Anspruch nehmen.

Ich hatte jetzt vor, da ich für nichts in der Welt das MBp ins normale Gepäck abgebe, die OVP mit Klamotten vollstopfe und in den Koffer mit rein lege.

Kann es mir jetzt passieren das mir der Zoll Probleme macht? Ich weis das bei dem Laptop kein Hahn kräht wenn der im Handgepäck ist. Aber wenn ich die OVP auch mit mir führe werden die sich ja denken können das ich den Laptop hier unten gekauft habe.

Macht das überhaupt etwas aus? Ich könnte auch nur das Book mitnehmen und die OVP später von jemanden anders mitbringen lassen. Wäre aber nur umständlich und wenn möglich zu vermeiden.

Danke schonmal im Voraus

Q.
 
Wenn ich das beim Zoll richtig sehe zahlst du 19% EUSt auf den Warenwert laut Rechnung bzw. den geschätzten Warenwert ohne Rechnung.
Kannst du dir denn in Südafrika nicht die bezahlte MwSt (oder wie auch immer die dort heißen mag) bei der Ausreise zurückerstatten lassen?

Gruß

dejes

EDIT: Hier gibt's weitere Informationen -> www.taxrefunds.co.za
 
Laptop sollte keine Probleme geben.

Du kannst doch einfach ein paar Kekse und nen netten Brief in die Verpackung tun, die nach Deutschland schicken und beim Zoll das Packet von der Oam abholen.
 
Lukas nur ein bisschen Teuer ;)

Dejes ... danke ... aber den Rechner einfach mit nach Deutschland nehmen ohne was zu sagen müsste doch auch gehen? ich mein beim Laptop können die das ja eh nicht kontrollieren.
Edit ... mein Flug geht nächsten Mittwoch ... du ahnst gar nicht wie langsam die heir Arbeiten können. Bis ich das, wie im Link beschrieben, gemacht hätte will ich schon in Deutschland sein.
 
Wegen der Nachprüfung: Der Zoll muss nicht nachweisen wo das gekauft wurde sondern Du :)
Du müsstest auf jeden Fall die 19% Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, kannst Dir aber die Umsatzsteuer aus Südafrika zurückerstatten lassen. Wenn es dumm läuft dann kommt noch Zoll dazu. Wenn Du nichts angibst wäre das eigentlich Schmuggel. Am besten rufst Du mal anonym beim Zoll an und fragst nach.
 
Jetzt möchte ich aber die OVP des MBp nicht unbedingt in Afrika lassen. Vielleicht möchte ich ihn ja mal wieder verkaufen oder Garantie oder was auch immer in Anspruch nehmen.Q.
Ich hatte meins nackt dabei in Deutschland und bekam anstandslos ein neues Display.
Die Garantie ist weltweit.

Ich hatte jetzt vor, da ich für nichts in der Welt das MBp ins normale Gepäck abgebe, die OVP mit Klamotten vollstopfe und in den Koffer mit rein lege.Q.
Mein Reise-Büro ist immer nahe mir, also unbedingt Handgepäck!

Kann es mir jetzt passieren das mir der Zoll Probleme macht? Ich weis das bei dem Laptop kein Hahn kräht wenn der im Handgepäck ist. Aber wenn ich die OVP auch mit mir führe werden die sich ja denken können das ich den Laptop hier unten gekauft habe.Q.
Ich denke kaum, daß die Originalverpackung soviel Aufwand wert ist.
ich habe mein Arbeitstier aus den USA hierhergebracht, war damit in Deutschland und anderswo.
Das ist mein Arbeitsgerät. Ende der Diskussion beim Zoll. Egal wo.
Du mußt nur stur und bestimmt argumentieren.
Das wär ja noch schöner, jedesmal am Zoll abzudrücken!
 
@ Quizzler: Wenn Du nach Deutschland aus Nicht-EU-Ländern einreist, müssen alle Waren über 175 EUR verzollt werden. Ansonsten machst Du Dich strafbar (wenn es jemand merkt).

Für ins Ausland ausgeführte Waren, wie auch Wertgegenstände, die einen Wert über 175 EUR besitzen, ist eine Nämlichkeitsbescheinigung verpflichtend, die bei erneuter Einreise vorgelegt werden muß und eine bestimmte Gültigkeitsdauer zur Mehrfachverwendung beinhalten kann. Darauf müssen Art, Umfang und Wert der Ware, sowie mögliche Identifizierungsmöglichkeiten (Seriennummer, z.B.) vermerkt sein. Erhältlich natürlich durch persönliche Vorstellung beim Zoll.

Soweit die Bestimmungen ;) Bei meinen letzen Dienstreisen wollte der Zoll am Flughafen das dreimal sehen.
 
.........
Kann es mir jetzt passieren das mir der Zoll Probleme macht?........

Danke schonmal im Voraus

Q.

Du meldest dein MBP bei der Einreise beim Zoll an und zahlst die Dt. MwSt. wieso sollte der Zoll denn Probleme machen? :kopfkratz:
 
*grübel* naja ... ich frage Morgen noch ein mal ein paar Freunde die gerade hier unten sind. Er Pilot bei der Lufthansa und sie Flugbegleiterin. Vielleicht haben die mehr Informationen.

Ich kann mich nur daran erinnern das für Laptops eine etwas andere Regelung gilt. Nur wie die jetzt genau ausschaut weis ich nicht mehr.
 
Für Laptops zahlst du keinen Zoll, sondern nur die EUSt. Das ist "anders" im Vergleich zu anderen Waren.

Gruß

dejes
 
Es gibt Warengruppen die du zollfrei einführen kannst (dazu gehören Laptops, Computer und Zubehör) aber die MwSt. musst du trotzdem entrichten.
Eine Ausnahme besteht nur wenn du dich mind. 1 Jahr im Ausland aufhältst.
 
Eine Ausnahme besteht nur wenn du dich mind. 1 Jahr im Ausland aufhältst.
Die entsprechende Info beim Zoll hast du nicht zufällig parat? Ich meinte nämlich mich an eine solche Ausnahme zu erinnern, hab aber nichts in die Richtung gefunden.

Gruß

dejes
 
da hab ich mal ne doofe Frage, wenn z.B. einen Nano 8gb aus den USA mitnehme. Ist der dann für den Zoll hier 199€ wert oder 199$/aktuellen wechselkurs? Ihr versteht hoffentlich was ich meine.
 
Eine Ausnahme besteht nur wenn du dich mind. 1 Jahr im Ausland aufhältst.

Das würde ich mal gerne lesen! Das macht doch dann gar keinen Sinn. Dann könnte ja jeder beliebig Waren einführen. Deshalb gibt es ja auch die Nämlichkeitsbescheinigung.
 
da hab ich mal ne doofe Frage, wenn z.B. einen Nano 8gb aus den USA mitnehme. Ist der dann für den Zoll hier 199€ wert oder 199$/aktuellen wechselkurs? Ihr versteht hoffentlich was ich meine.
Wenn du eine Rechnung über 199 $ vorlegst, dann wird dieser Wert genommen, natürlich umgerechnet in €. Ansonsten wird der Wert geschätzt - wahrscheinlich sind's dann 199 €, denn so viel kostet ja hier ein solcher iPod.

Gruß

dejes
 
Es ist nicht der aktuelle Wechselkurs, sondern der offizielle vom Zoll. Der ändert sich jeden Monat und wird auf der Seite auch gelistet.

OP: Schick dir den Karton doch einfach per Post nach Hause.
 
Das macht doch dann gar keinen Sinn.
Das ergibt schon Sinn. Folgender Fall: Du bist beruflich für 2 (3, 4…) Jahre in den USA. Dort kaufst du dir Kleidung, Schuhe, Schmuck, ein Handy, einen Laptop…, also Sachen, die du zum täglichen Gebrauch benötigst. Jetzt ziehst du wieder nach Deutschland. Gäbe es keine Ausnahme, müsstest du alles bei der Einfuhr versteuern.

Gruß

dejes
 
Ansonsten wird der Wert geschätzt

Genauso ist es. Außerdem sind bei einem ipod noch 4,5% Zollsatz dabei. Ich zitiere mal aus den Zollbestimmungen.

Zoll und EUSt werden im Reiseverkehr wie folgt berechnet:

1. Zoll:
Der in Euro umgerechnete Preis der Ware laut Rechnung = Zollwert
Zollwert x Zollsatz = zu zahlender Zollbetrag

2. EUSt:
Zollwert + Zollbetrag = EUSt-Wert
EUSt-Wert x EUSt-Satz = zu zahlender EUSt-Betrag

Hinweis:
Wenn keine Rechnung vorhanden ist, wird der Warenwert geschätzt
.
 
Die entsprechende Info beim Zoll hast du nicht zufällig parat? Ich meinte nämlich mich an eine solche Ausnahme zu erinnern, hab aber nichts in die Richtung gefunden.

Gruß

dejes

Das würde ich mal gerne lesen! Das macht doch dann gar keinen Sinn. Dann könnte ja jeder beliebig Waren einführen. Deshalb gibt es ja auch die Nämlichkeitsbescheinigung.

Das ist in der ZollbefreiungsVO unter dem Punkt Übersiedlungsgut geregelt.


Artikel 2 besagt: Die Grundvoraussetzungen sind, das der Übersiedelnde eine natürliche Person sein muss und seinen gewöhnlichen Wohnsitz in das Zollgebiet der Gemeinschaft verlegt.

Artikel 4 ZollbefreiungsVO:
Der Begünstigte muss vor seiner Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelebt, d.h. dort seinen gewöhnlichen Wohnsitz gehabt haben.
Ausnahmen gelten, nämlich dann, wenn der Begünstigte nachweisen kann, dass er zumindest die Absicht hatte, zwölf oder mehr Monate außerhalb der EG zu leben.
 
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