Al Terego
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Moin zusammen.
Auf Grund einer aktuellen Jobanfrage an mich eine für mich sehr wichtige Frage an die Grafik-Freiberufler unter Euch mit kurzer Schlderung des Sachverhalts:
In Flyern und Werbematerial eines potenziellen Kunden werden Bilder gezeigt (Sport, Familie, Lifestyle …).
Dieses Bildmaterial wird üblicherweise bei Bildagenturen eingekauft (ZEFA, corbis, gettyimages …), die nach Auflage und Einsatzzweck berechnen.
Wenn ich bis jetzt Bildmaterial einkaufte, habe ich es so gehandhabt, dass ich (wie bei meinen Druckjobs) nur Vermittler war, die Rechnung der Bildagentur also direkt an den Kunden ging.
Wenn ich nun selber Bildmotive für die Erstellung von Werbemitteln einkaufe, dem Kunden weiterberechne (im Optimalfall mit Gewinnspanne), so ist dies in meinem Berufsfeld eine gängige Praxis. Nur:
Gefährde speziell ich gegenüber dem Finanzamt meinen Status als Freiberufler, wenn ich so verfahre? Trete ich dann nicht „zu gewerblich“ auf?
Wie die Künstlersozialkasse das sieht, da bin ich mir nicht so ganz sicher, werde mich aber parallel erkundigen, ohne möglichst schlafende Hunde zu wecken.
Dass es Unterschiede bei der Auslegung von Amt zu Amt gibt, ist sicherlich unbestritten. Es würde mich dennoch freuen, Eure Meinungen und Erfahrungen dazu zu lesen.
Dank und besten Gruß, Al
Auf Grund einer aktuellen Jobanfrage an mich eine für mich sehr wichtige Frage an die Grafik-Freiberufler unter Euch mit kurzer Schlderung des Sachverhalts:
In Flyern und Werbematerial eines potenziellen Kunden werden Bilder gezeigt (Sport, Familie, Lifestyle …).
Dieses Bildmaterial wird üblicherweise bei Bildagenturen eingekauft (ZEFA, corbis, gettyimages …), die nach Auflage und Einsatzzweck berechnen.
Wenn ich bis jetzt Bildmaterial einkaufte, habe ich es so gehandhabt, dass ich (wie bei meinen Druckjobs) nur Vermittler war, die Rechnung der Bildagentur also direkt an den Kunden ging.
Wenn ich nun selber Bildmotive für die Erstellung von Werbemitteln einkaufe, dem Kunden weiterberechne (im Optimalfall mit Gewinnspanne), so ist dies in meinem Berufsfeld eine gängige Praxis. Nur:
Gefährde speziell ich gegenüber dem Finanzamt meinen Status als Freiberufler, wenn ich so verfahre? Trete ich dann nicht „zu gewerblich“ auf?
Wie die Künstlersozialkasse das sieht, da bin ich mir nicht so ganz sicher, werde mich aber parallel erkundigen, ohne möglichst schlafende Hunde zu wecken.
Dass es Unterschiede bei der Auslegung von Amt zu Amt gibt, ist sicherlich unbestritten. Es würde mich dennoch freuen, Eure Meinungen und Erfahrungen dazu zu lesen.
Dank und besten Gruß, Al