ebay Rücknahme von angeblich defektem PC

Gut wäre ein Zeuge für die Funktionstüchtigkeit!?
Der Käufer trägt das Versandrisiko. Es kann immer mal was passieren.
Was sollen denn die Anwälte machen, Dich einschüchtern?
Rein rechtlich ist es sein Problem.
Lass Dich nicht drauf ein! Vor ein paar Monaten gab es hier im Forum schonmal so einen Thread wegen einem iMac, der dann auch auf einmal kaputt war. Ggf. nochmal suchen.
 
Das war einmal! Heute gilt: "Die Beweislast wird umgekehrt

Innerhalb der ersten sechs Monate wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang (in der Regel Kauf oder Lieferung) fehlerhaft war (§ 476 BGB-E). Bislang ist die Regelung umgekehrt: Wollte der Käufer sein Geld zurück, musste er den Mangel beweisen." Quelle: http://www.gewaehrleistungsrecht.com/Rechtslage/rechtslage.html

Ich würde ggf. mit dem Käufer vereinbaren, dass er den Rechner auf seine Kosten zurücksendet. Sollte dieser tatsächlich defekt sein, kann man ihm den Kaufpreis erstatten.

Dann schau mal bitte nach, für welche Arten von Kauf der § 476 BGB überhaupt gilt. Und siehe da. Keine Beweislastumkehr im vorliegenden Fall.

Nick die Erdnuss
 
Dann schau mal bitte nach, für welche Arten von Kauf der § 476 BGB überhaupt gilt. Und siehe da. Keine Beweislastumkehr im vorliegenden Fall.

Nick die Erdnuss

Gemacht! Ich schließe mich hiermit der Aussage in Deiner Signatur an;)
 
§ 476 BGB Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Du solltest das Gesetz auch richtig anwenden.
Du verweist auf §476 also einen Verbrauchsgüterkauf nach §474.
Demnach wird aber vom Kauf eines Verbrauchers bei einem Unternehmer gesprochen. Was hier ja nicht der Fall ist.
Bitte keine Rechtstipps geben, wenn man keine Ahnung davon hat!
 
könnt ihr mir bitte meinen denkfehler angeben? (am besten die nr. welche falsch ist nennen)

1. der verkäufer hat versäumt, die gewährleistung auszuschließen.
2. der verkäufer ist verpflichtet, 1 jahr für sachmängel zu haften
3. der käufer kann nach eigenen aussagen beweisen (z.b. durch vorführung oder hinzuziehen eines sachverständigen) daß der pc nach lieferung nicht ordnungsgemäß funktioniert, aso einen sachmängel hat
4. jetzt ist der verkäufer am zug: er muss beweisen, daß der mangel zum zeitpunkt des verkaufs nicht vorlag, wenn er sich auf den gefahrenübergang des transports berufen will (das transportrisiko trägt beim privatverkauf nämlich der käufer)
5. kann der verkäufer das nicht beweisen, muss er haften.
 
Die Frage ist nur, wie ich das beweisen soll. Die einzige Zeugin ist
meine Frau, die einzige Möglichkeit dem Käufer die Fotoaugnahmen
zu senden, bei denen ja Datum und Uhrzeit hinterlegt sind.
 
Aretiss: Soweit stimmt das auch, darum auch meine Frage schonmal, ob es Zeugen gibt.
Grundsätzlich steht in der Auktion, dass der Dell gebraucht ist! Es steht aber absolut nichts drin, ob er auch funktionstüchtig ist! ;)
Hier noch eine kleine Hilfe zur Gewährleistung.
Versuche Dich mit ihm zu einigen. Hilf im soweit möglich, ansonsten biete die Rücknahme an, wenn er den Rechner zurückschickt und Du ihn prüfen kannst.
Bei einer gebrauchten Ware muss man immer mit einem Ausfall rechnen!
 
Versuche Dich mit ihm zu einigen. Hilf im soweit möglich, ansonsten biete die Rücknahme an, wenn er den Rechner zurückschickt und Du ihn prüfen kannst.
So würd ich das auch machen.
 
Gewährleistung beim Privatverkauf
Die gesetzliche Gewährleistung gilt auch bei Verträgen zwischen Privatpersonen. Dies gilt sowohl für gebrauchte als auch für neue Ware. Also unterliegt man grundsätzlich auch beim Privatverkauf der Gewährleistungspflicht, jedoch finden hier die Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf (§474 ff) keine Anwendung! Die Privatperson kann (im Gegensatz zum Unternehmer) die Gewährleistung gem. §444 ausschließen. Auf den Ausschluss der Gewährleistung sollte vor allem bei Verkäufen in Foren oder bei Internetauktionen á la Ebay explizit hingewiesen werden, um spätere Komplikationen im voraus auszuschließen.
Desweiteren findet der §476 (Beweislastumkehr) beim Privatverkauf keine Anwendung (Beweislast liegt durchgehend beim Käufer).
 
@ ipodianer: da es hier keinen danke button gibt: danke!
 
Die Frage ist nur, wie ich das beweisen soll. Die einzige Zeugin ist
meine Frau, die einzige Möglichkeit dem Käufer die Fotoaugnahmen
zu senden, bei denen ja Datum und Uhrzeit hinterlegt sind.
Du bist nicht zufällig ein Beamter oder deine Frau? Es gibt für einen Beamten die Möglichkeit auf seinen Eid zu schwören und dann hat er vor Gericht "2 Stimmen" anstatt einer. Natürlich würdest du beschwören, zusätzlich zur Versicherung an Eides Statt, dass er funktionierte - vorausgesetzt er hat funktioniert. Dazu dann noch eine Zeugin - deine Frau - die auch eine Versicherung an Eides Statt ausgeben kann. Du bist dir sicher, dass nur deine Frau es bezeugen kann und niemand der nicht in der Familie ist (Freunde...), also gesehen hat wie du das Ding funktionstüchtig eingepackt hast?

Gibt es eine andere Möglichkeit zu beweisen, dass der Computer funktionierte bevor du ihn versendet hast? Wird auf CDs eine Art "Datum" mit draufgebrannt am Anfang wann die CD gebrannt wurde incl. S/N vom Brenner?

Es könnte evtl. so aussehen, dass ich dich zu etwas illigalem anstiften will. Das will ich ausdrücklich nicht.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
 
Du bist nicht zufällig ein Beamter oder deine Frau? Es gibt für einen Beamten die Möglichkeit auf seinen Eid zu schwören und dann hat er vor Gericht "2 Stimmen" anstatt einer

Das hab ich ja noch nie gehört. Was soll das denn sein? ´Bei Gericht gewinnt nicht der, der die meisten Stimmen hat, sondern der, dem der Richter glaubt. Fertig!!

Allerdings hast du in deiner Artikelbeschreibung geschrieben, dass du Umtausch und Rückgabe ausschließt. In meinen Augen stellt das einen konkludenten Gewähreistungsauschluss dar. die Anforderungen an einen Laien sowas zu formulieren sind ja nicht so hoch. Kommt natürlich auf den objektiven Empfängerhorizont an, und wie der Richter das auslegen würde, aber das Satz ist bei e-Bay so üblich, dass in meinen Augen dem Käufer klar war, dass er keine Gewährleistung hat. Kann man natürlich, wie über alles, drüber diskutieren.

Geh am besten zu nem Anwalt, wenn du dir halbwegs sicher sein willst. Ich würde mich ungern über den Tisch ziehen lassen. Oder du einigst dich mit dem Käufer auf halbe halbe oder so, ist wohl die beste Lösung...

ist natürlich nur ne unverbindliche Hilfe, keine Rechtsberatung...
 
Das hab ich ja noch nie gehört. Was soll das denn sein? ´Bei Gericht gewinnt nicht der, der die meisten Stimmen hat, sondern der, dem der Richter glaubt. Fertig!!
Naja, es gibt dann aber "zwei Zeugen", dich und noch mal dich.

Bei einem Polizisten und Lehrer geht sowas. Mal angenommen du bist Schüler und hast ein Gespräch mit deiner Lehrkraft. Dort macht ihr dann etwas aus, z.B. dass deine Note besser wird. Dann überlegt sich die Lehrkraft es anders. Du gehst vor Gericht und sagst aus. Dann ist die Lehrkraft dran und sie sagt das Gegenteil aus. Dann steht "Wort gegen Wort". Nun setz der Lehrer seinen Beamteneid ein und schon stehen "zwei Wörter" gegen dein "Wort".

Berichtige mich bitte wenn ich falsch liege.

PS: Dieser Beitrag enthält vermutlich falsche Informationen.
 
Naja, soweit ich weiß, haben Beamte/öffentliche Angestellte nicht direkt "zwei" Stimmen, sondern ihnen wird in der Regel mehr geglaubt, weil sie im Staatsdienst sind, bestimmte Verpflichtungen haben usw.

Wenn man unter Eid ausagt, gilt das eh mehr also sonst. Glaube aber nicht, dass man für eine Gewährleistungsgeschichte vereidigt wird.
 
klar kann ein Beamter beeidigt werden, aber das kann ein "normaler" Mensch auch. Es kommt immer drauf an wem der Richter glaubt. Der Grundsatz "freie Beweiswürdigung des Richters" liegt allen Prozessordnungen zu Grunde. Mag sein, dass es noch einen "speziellen" Eid von Beamter gibt, ist mir bisher allerdings nicht begegnet, aber mehr Stimmen und höhere Glaubwürdigkeit gibt ihm das noch lange nicht. Der Richter hat das letzte Wort.

Früher war das aber tatsächlich so, wer mehr zeugen hatte, der gewann den Prozeß!!! Hat auch was gutes, ist sehr schön einfach dann Richter zu sein ;-)
 
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Wenn man unter Eid ausagt, gilt das eh mehr also sonst. Glaube aber nicht, dass man für eine Gewährleistungsgeschichte vereidigt wird.

Das bezweifle ich auch...aber glücklicherweise ist ja inzwischen eh geklärt, wer die Beweislast hat ;)
 
klar kann ein Beamter beeidigt werden, aber das kann ein "normaler" Mensch auch.
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Hat auch was gutes, ist sehr schön einfach dann Richter zu sein ;-)
Na wie gut, dass ich kein Jura studiere. So penibel wie das dort abzugehen scheint wäre echt nichts für mich...
 
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