eBay - Raubkopie ersteigert?! ... und nun?

danilatore

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ich habe gestern eine musik-dvd bei ebay ersteigert.
der folgende text stand in der ebay-beschreibung:

Set List Includes:
blablabla (Songs auf der DVD)

DVD COMES IN CD CASE, ARTWORK BY REQUEST
FROM FANS FOR FANS
Pro CAM RECORDING
NO LABEL - DVD

Ebay ich. PRIVATAUKTION - KEINE GARANTIE / RÜCKNAHME usw.

--------------------------------------------------------------------

nach der gewonnenen auktion habe ich diese email bekommen:

Hallo,
Herzlichen Glückwunsch zum Gewinn der Auktion auf ebay!!

Der zu überweisende Betrag beträgt XX,XX EUR

Zu überweisen auf folgendes Konto:
XXXXXX XXXXXX
XXXXXXXXXXXXX
BLZ.: XXXXXXXX
Konto-Nr.: XXXXXXXX

Verwendungszweck: XXXXXXXXX
Positives Feedback erwünscht!!
Bei dieser DVD, handelt es sich um einen bespielten Rohling,
diesen hab ich genauso aus dem Ausland importiert.
Bitte mitteilen, wenn dies bei der Auktion nicht klar war!
Verkaufe nur DVD-R's, die nicht im Handel erhältlich sind
Wenn du noch Interesse an anderen Shows hast, hier ist meine Liste
Brauche noch deine Adresse!
MfG,


--------------------------------------------------------------------

dass es sich im nach hinein um eine raubkopie
handelt ist mir klar aber wie soll ich mich jetzt verhalten?
 
An Ebay melden und den Verkäufer darauf hinweisen das er KEIN Geld bekommt.
 
Dürfte sich eher um ein Bootleg (=unautorisierter Mitschnitt eines Konzerts) handeln. Ob das Teil für dich interessant ist, musst Du selber wissen. Allerdings ist eigentlich mit dem Spruch "no Label DVD" und "Artwork by Request, from Fans for Fans" klar, dass es sich um ein solches handeln muss.

Nach der Mail bietet Dir der Verkäufer durch die Blume ja den Rücktritt an....

Snoop
 
Mit dem Kollegen klarmachen, dass der Deal nicht stattfindet, da der Verkauf von solchem (doch höchstwahrscheinlich urheberrechtlich geschütztem?) Material illegal ist. Einfach nicht überweisen und gut ist.

Falls er darauf besteht, dann einfach mit einer Meldung bei eBay oder einer Anzeige bei der Polizei drohen.

Allerdings muss ich auch ehrlich sagen, dass Du schon bei der Beschreibung hättest stutzig werden sollen... DVD COMES IN CD CASE, ARTWORK BY REQUEST, Pro CAM RECORDING, NO LABEL - DVD sagt doch eigentlich schon alles aus...

Grüße,
Enc
 
wenn du's willst, nimm's, wenn nicht, lass' es, zumindest scheint er dir das anzubieten. Wie Snoop (der endlich den richtigen Avatar hat ;)) angedeutet hat, hätte dir das aber schon vorher klar sein können (pro cam, etc.)
 
Ich frage mich jetzt nur ob ich mich selber
strafbar mache wenn ich die DVD kaufe?
 
Geklaute Sachen kaufen ist immer (wenn wissentlich) strafbar
 
Xray schrieb:
Geklaute Sachen kaufen ist immer (wenn wissentlich) strafbar
Es handelt sich hierbei aber nicht um gestohlene Ware. Sondern wahrscheinlich um unerlaubte Vervielfältigungsstücke. Wenn Du etwas von einer Strafverfolgungsvorschrift weißt, dann bitte ich um den Paragraphen der entsprechenden Norm.

Ansonsten würde ich mich mit solchen undifferenzierten Aussagen zurückhalten.

edit: nach kurzem Studium des UrhG konnte ich keinen Straftatbestand finden, der einen privaten Käufer eines unerlaubten Vervielfältigungsstücks erfassen würde. Denkbar wäre allerdings eine privatrechtliche Haftung gegenüber dem Rechteinhaber. Der entsprechende Schadensersatz wäre allerdings wohl nicht sehr hoch.

Snoop
 
Zuletzt bearbeitet:
lasse die finger weg wenn solchen angeboten.
ausserdem steht in seiner mail an dich deutlich das es eine dvd-r ist, dass würde wohl für die staatsanwaltschaft ausreichen um dir eine saftige strafe zu kommen zu lassen ;)
nicht kaufen lautet hier der tip!
 
manmanman das is fix ein bootleg .. ein sammlerstück .. ich mein was habt ihr für probleme damit wenn musikfreunde gegenseitig ihre erlebnisse bei konzerten tauschen?

gut ich kann jetzt nicht sagen inwieweit das legal/illegal ist sich mit der cam/minidiscplayer sich ins publikum zu pflanzen und zu recorden..

aber 2 dinge sind für mich fix .. hier ists nicht der selbe "tatbestand" als wenn es ne kopierte offiziell releasede dvd wär oder gar kopierte software..

UND

die musiker, (die geistigen urheber, die erfinder der zu hörenden töne und besitzer der am fernseher flimmernden gesichter) haben sicher absolut nichts und wieder nicht dagegen dass sie auf ihren konzerten fotografiert, aufgenommen, gefilmt werden. und fans (und das sind meist echt eingefleischte fans) diese materialien unter sich über plattformen wie ebay austauschen (ganz davon abgesehen dass in der bootleg-szene meist eh kein geld sondern andere boots genommen werden) ..

was plattenfirmen, fette cheffen, fernsehsender und was weis ich was dazu sagen sollte dem musikliebhaber bitte herzlichst egal sein .. anders kommt man halt nicht an so seltenes material . und wenn mann in einen künstler so vernarrt ist das man jeden gig einer tour auf audio/video haben möchte dann ist dies der einzige weg an das material zu kommen ..

sagtmal is für euch alles was auf cd gebrannt is illegal? (gewissenstechnisch nicht rechts-technsich gesehen --> bin mir sicher dass dem bootleggen was rechtliches im weg steht)

//edit: leute die bootlegs besitzen/erwerben/anfertigen/tauschen/veräußern haben aus erfahrungsgründen alles offiziell releasde immer original..
 
Zuletzt bearbeitet:
celsius schrieb:
lasse die finger weg wenn solchen angeboten.
ausserdem steht in seiner mail an dich deutlich das es eine dvd-r ist, dass würde wohl für die staatsanwaltschaft ausreichen um dir eine saftige strafe zu kommen zu lassen ;)
nicht kaufen lautet hier der tip!

stimmt, ... der verkäufer ist gerade vom kaufvertrag zurück getreten nach dem ich ihm eine email mit meinen "bedenken" geschrieben habe.
der kauf kommt nicht zustande.

dabei hatte ich mich so auf diese DVD gefreut aber ... besser ist`s.
 
crazyjunk schrieb:
manmanman das is fix ein bootleg .. ein sammlerstück .. ich mein was habt ihr für probleme damit wenn musikfreunde gegenseitig ihre erlebnisse bei konzerten tauschen?
gut ich kann jetzt nicht sagen inwieweit das legal/illegal ist sich mit der cam/minidiscplayer sich ins publikum zu pflanzen und zu recorden..

sorry aber hier wird nix getauscht.
der kerl verscherbelt die dinger bei ebay.
wenn es ein "trader" wäre würde er die bootlegs nicht zum höchspreis verkaufen und da ich mich mit der rechtlichen lage nicht auskenne lass ich lieber die finger davon.

:(
 
celsius schrieb:
lasse die finger weg wenn solchen angeboten.
ausserdem steht in seiner mail an dich deutlich das es eine dvd-r ist, dass würde wohl für die staatsanwaltschaft ausreichen um dir eine saftige strafe zu kommen zu lassen ;)
nicht kaufen lautet hier der tip!
Und auch hier nochmal die Fragen nach der Rechtsnorm!

Die §§ 106, 107 und 108 UrhG geben nichts entsprechendes her. Das Anfertigen von unerlaubten Vervielfältigungsstücken ist juristisch kein Diebstahl. Auch wenn das offensichtlich die wenigsten kapieren.

@crazyjunk: Das Anfertigen von Bootlegs und der Handel damit sind juristisch das gleiche wie die Anfertigung einer unerlaubten Kopie. Also strafbar.

Snoop
 
;) ;) ;) ;) ;) ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
huetschemann schrieb:
Interessante Frage; Wie ist denn das rechtlich wenn eine Person für ein Konzert eine persönliche Dokumentation filmt, danach schneidet und in den Handel bringt - hat der Konzertinitiator dann danach noch die Rechte ????
Bei einem Kinobesuch zum Beispiel wird ausdrücklich verboten zu filmen was auch gut so ist.;)
Ja. §21 UrhG (Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger).

Snoop
 
snoop69 schrieb:
Und auch hier nochmal die Fragen nach der Rechtsnorm!

Die §§ 106, 107 und 108 UrhG geben nichts entsprechendes her. Das Anfertigen von unerlaubten Vervielfältigungsstücken ist juristisch kein Diebstahl. Auch wenn das offensichtlich die wenigsten kapieren.



Snoop

wer schreibt den das es hier um diebstahl geht?
ein verstoß gegen das urheberrecht reicht doch schon völlig aus!
 
celsius schrieb:
wer schreibt den das es hier um diebstahl geht?
ein verstoß gegen das urheberrecht reicht doch schon völlig aus!
Und wo siehst Du die Strafnorm im UrhG?

Snoop
 
Und ein Blick auf eine Konzertkarte genügt: Das Mitschneiden von Bild und Ton ist untersagt.
Et voila....

N.B. Der Verkauf von unrechtmäßig mitgeschnittenem Material ist dann eher auch zweifelhaft... Wobei ich HAFT betonen möchte ;-) [immer mit ein bisschen Spaß!]
 
Apfelregierung schrieb:
N.B. Der Verkauf von unrechtmäßig mitgeschnittenem Material ist dann eher auch zweifelhaft... Wobei ich HAFT betonen möchte ;-) [immer mit ein bisschen Spaß!]
Der Verkauf selbstverständlich, das sagt §106 UrhG. Fraglich ist, ob der Kauf strafrechtlich relevant ist.

(Was auf 'ner Konzertkarte draufsteht, ist aber erstmal ziemlich latte. Interessant sind die zugehörigen Gesetze, hier eben §21 UrhG)

Snoop
 
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