eBay Problem beim Verkauf von "Mac OS Upgrade"

apfel-power

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Am 01.05.2010 verkaufte ich folgenden Artikel auf eBay:

Apple Mac OS X Leopard 10.5 Upgrade DVD
Artikelnummer: 270568301393
Angebotsende: 01.05.10 11:51:00 MESZ
Preis: EUR 45,00
Stückzahl: 1

Der Käufer schrib mich am 07.05.2010 um 16:20 an:
Hallo,
Heute ist die CD bei mir angekommen. Die CD ist eine unverkäufliche Upgrade CD die Apple zu Computern dazu gibt. Ich darf diese CD nicht installieren. Auf dem Foto wurde auch nur der linke CD Ausschnitt gezeigt. Ich bitte Sie die CD wieder zurückzunehmen. Vielen Dank.


Meine Antwort am 07.05.2010
Diese DVD kann ich privat anbieten, es bezieht sich hier rein auf den komerziellen Verkauf. Diese DVD darf von jedem installiert werden, denn sie ist nicht auf Person oder Rechner gemünzt. Ebenso habe ich im Text ausdrücklich darauf hingewiesen, das alle Informationen über diese CPU-DROP in DVD im Netz stehen, da alle CPU-DROP in DVD gleich sind.

Nachdem ich mir den Auktionstext nochmals genau durchgelesen habe, und darin nicht auf eine NFR-Version hingewisen hatte, habe ich dem Käufer die Möglichkeit gegeben die Auktion Rückgängig zu machen:

Dieser Fall wurde vom Verkäufer aus folgendem Grund gemeldet: Käufer schickt Artikel zurück und verlangt Rückerstattung des Kaufpreises.
Weitere Informationen des Verkäufers: Wenn es sie beruhigt, senden Sie den Artikel zurück, ich habe nicht auf die NFR Version hingewiesen.
Trotzdem können und dürfen Sie diese Version installieren, es steht nirgend wo das es verboten ist. Ich würde aber gerne um eine Negative Bewertung herum kommen deshalb senden sie die DVD zurück.


Am 08.05.2010 sendete mir eBay um 20:17 Uhr folgende Mail:
Hallo friesen-hexe,
Wir haben gute Nachrichten für Sie! *** hat sich bereit erklärt die Transaktion für Apple Mac OS X Leopard 10.5 Upgrade DVD (270568301393) zu streichen.
Der Fall ist nun geschlossen.


Ich war der Meinung, das der Verkäufer die DVD nun zurück sendet, und ich ihm dann die 45,- € zzgl. 2,50 € Versandkosten zurück erstatten könnte.

Am 17.05.2010 meine Nachfrage:
Moin,
ist die Software schon auf dem Rückweg?
MfG


Am 25.05.2010 bekam ich diese Antwort:
Hallo! Ich werde Ihnen erst die DvD schicken wenn sie das Geld zurück überwiesen haben. Hier nochmals unsere Kontonummer:
*** BLZ: *** Sparkasse ***. Sobald das Geld da ist schicken wir die DVD und geben eine Bewertung ab. Schöne Grüsse ***


Der Hinweis erst Geld überweisen und dann DVD bekommen war a) für mich neu, und b) ebenso der Hinweis auf nochmaliges senden der Kontonummer.

Darauf schrieb ich als erste Antwort am 26.05.2010 um 6:21 Uhr:
Moin,
nach 14 Tagen werde ich nun ersteinmal prüfen ob ich die Software noch zurück nehmen werde, sie konnten ja in der Zwischenzeit diese gut nutzen und sich evtl. eine günstigere Version ersteigern. Desweiteren senden Sie mir erst die Ware zurück, dann bekommen Sie ihr Geld, anders nicht machbar. Das hätten Sie auch vor 14 Tagen schon klären können.


und als zweite Antwort am gleichen Tag:
Ich habe Ihnen die Rücknahme der DVD angeboten. Diese Möglichkeit haben Sie in den letzten 16 Tagen nicht genutzt. Eine erste eMail mit Ihrer "Nachmaliger" Kontoverbindung und ihrem Hinweis hat es nicht gegeben, und ist auch in der Historie unseres Kontaktes nicht aufgeführt.
Ich gebe Ihnen nochmals die Möglichkeit die DVD in den nächsten 7 Tagen bis zum 03.06 an mich zurück zu senden. Am Tag des Eingangs ihrer Rücksendung überweise ich den von ihnen gezahlten Betrag auf Ihr Konto zurück.
Eine Zeitnahe Abwicklung gab es von meiner Seite schon am 09.05. Die DVD hätte also schon am 10.05. an mich zurück gesendet werde können. Meine Rücknahme gilt nun bis zum 03.06.2010
Eine andere Art der Abwicklung wird es von meiner Seite her nicht geben. Dafür können Sie mich dann auch negativ bewerten...


Am 27.05.2010 bekam ich folgende Nachricht, die meiner Meinung nach schon fast den Tatbestand der Erpressung enthält:
Ist in Ordnung Habe ich bis Morgen 29.05.2010 das Geld
nicht auf meinem Konto werde ich eine schlechte Bewertung
inklusive Link auf unseren Email Verkehr geben. Da ich im
Rechtsschutz bin werde ich ebenfalls einen Rechtsanwalt
aufsuchen. Auf den Brief vom Anwalt Werden sie sich melden
müssen da ich Softwarepiraterie anzeigen werde. Sollte sich
das nicht bestätigen prüfen wir ob sie die Software wie sie
mir mailten wirklich vrkaufen durften.


Daraufhin sendete ich am 27.05.2010 drei Antworten:
Zu Punkt 1: Das Geld wird morgen nicht auf Ihrem Konto sein, da ich die CD noch nicht zurück habe, und erst dann das Geld anweisen werde.
Geben Sie aber Ihrem Anwalt diese eMail mit, das ich die Software bis zum 03.06 wie beschrieben zurück nehmen werde, und am Tage des Versandeingangs bei mir das Geld auf Ihr Konto überweisen werde.
Das ist so üblich und das werde ich so machen. Wenn Sie im Internet bei Tchibo oder Otto eine Rücksendung haben, überweisen die Ihnen auch nicht vorab das Geld.
Nochmals: Senden Sie mir die DVD die sie nicht behalten wollen zurück, überweise ich den bezahlten Auktionsbetrag auf Ihr Konto.
Wenn Ihnen der Weg zu einfach erscheint, kann sich Ihr Anwalt dann gleich mit meinem kurzschließen:
Rechtsanwalt ***

Noch kurzer Hinweis zur Softwarepiraterie:
Softwarepiraterie ist das illegale Kopieren und weitergeben von Software. Da ich nur Original Software besitze, und es sich bei der verschickten DVD nicht um eine Kopie handelt, sondern um eine original DVD aus dem Lieferumfang eines Aplle Mac, was sie in Ihrer erstem Mail an mich auch klar zum Ausdruck gebracht haben, sehe ich da keine rechtlichen Probleme. Ob ich die DVD an Sie verkaufen durfte, hat nichts mit Softwarepiraterie zu tun.
Ich möchte dann noch auf die ebay Seiten zur Rücksendung von Artikeln hinweisen, die zwar nur für gewerbliche Anbieter verbindlich ist, dort aber steht und auf welches ich mich hier berufe:...
Das Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht.
Sie können sich von dem Vertrag lösen, indem Sie dem Verkäufer den Widerruf durch ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) oder durch die einfache Rücksendung der Ware mitteilen.
Hat Ihnen der Verkäufer statt des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht eingeräumt, können Sie sich nur vom Vertrag lösen, indem Sie den Kaufgegenstand an den Verkäufer zurücksenden.
Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, muss der Verkäufer Ihnen den Kaufpreis erstatten. Dazu bin ich hier ausdrücklich bereit!!!

Ach und noch eine Anmerkung, hätten Sie die DVD am Montag 10.05. die DVD in den Versand gegen, wäre sie aller Voraussicht am Mittwoch 12.05. bei mir gewesen, hätte ich dann am Mittwoch sofort gezahlt, wäre das Geld wohl schon am 14.05 auf Ihrem Konto gewesenD Das wäre vor 13 Tagen.


Nachdem ich nun heute am 28.05.2010 diesen eMail-Verkehr katalogisiert habe, fand ich unter dem Tool: „Fall aufrufen“ zur abgebrochenen Auktion einen Hinweis vom Käufer mit Datum 08.05.2010, worüber ich von ebay keine Nachricht erhalten habe:
OK! Nach Eingang des Geldes auf mein Konto schicke ich die DVD zurück. Selbstverständlich erhalten
Sie eine positive Bewertung!
Vielen Dank!


Nicht nur das da die Mitteilung auf eine Kontoverbindung fehlt, ich hatte dem Käufer aber schon vorher den Hinweis gegeben und wäre auch bei dieser Rückabwicklung geblieben...

Denn eBay hatte auch noch eine Mitteilung dazu, selbe Uhrzeit:
Dieser Fall ist geschlossen. Der Käufer hat die Anfrage des Verkäufers, diese Transaktion zu beenden, akzeptiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
geht noch weiter

Ich schrieb dann Mal an eBay...

eBay schrieb dazu am 30.05.2010
DE429037 Ihre Anfrage an den eBay Kundenservice (KMM27730255I15977L0KM) Erhalten: 30.05.10
Von: eBay Kundenservice Verfällt am: 30.05.11
Hallo ***,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie bitten uns, den Käufer zu
kontaktieren, damit er Ihnen Ihre DVD zurückschickt und sein Geld
bekommt.
Ich möchte Ihnen gern helfen und werde für Sie Ihren Handelspartner
anschreiben, damit er sich bei Ihnen zurückmeldet.
Ich hoffe, dass wir gemeinsam den Käufer dazu bewegen werden, dass er
sich bei Ihnen meldet und Ihre DVD zurückschickt.
Mit freundlichen Grüßen
***
eBay-Sicherheitsteam


Daraub schrieb unser "Handelspartner":
Der Handelspartner kennt unsere Bankdaten und seit wir uns auf eine Rücknahme geeinigt haben, hat er das Geld nicht überwiesen. Es handelt sich bei dem von ihm verkauften Artikel um ein Betriebsystem von Apple Mac OS, dass laut DVD nicht zum Verkauf zugelassen ist, da es nur mit dem mitgelieferten Computer betrieben werden darf und somit nicht bei Ebay verkauft werden darf. Er weist aber im Verkaufsformular daraufhin das der Verkäufer das Betriebssystem mit einem G4 und G5 Mac betrieben hat und es funktioniert hat. Meiner Meinung nach rechtlich fragwürdig. Werde in den nächsten Tagen rechtlich prüfen lassen ob er den Artikel verkaufen durfte. Ebenfalls werde ich mich mit Apple Deutschland in Verbindung setzen. Sollte sich herausstellen das die DVD von ihm nicht mit einem Mac erstanden wurde und verkauft werden durfte überlasse ich Apple die DVD und werde als Zeuge bereitstehen. Bis dahin behalte ich die DVD als Beweisstück ein. Ich denke das auch Ebay daran interressiert ist rechtlich...

Meine Antwort:
Wie man in dem Schreiben unseres Handelspartners klar erkennt, geht es hier nicht mehr wirklich um die Rücknahme der DVD und die damit verbundene Rücküberweisung, sondern nun stellt sich vielmehr der Tatbestand der Erpressung ein.
Einerseits möchte mein Handelspartner die DVD nicht zurücksenden, aber pocht auf Überweisung der Kosten, wird nach Hinweis der letzten Mitteilung aber die DVD als Beweisstück einbehalten.
Hierzu stelle ich nun fest das mein Handelspartner uns damit erpressen will. Eine einfache und schnelle Rückabwicklung war also nie von Belangen des Handelspartners, vielmehr sehe ich in diesem Handeln einen Erpressungsversuch gegen uns als eBay-Nutzer.
Ich behalte mir rechtliche Schritte gegen diese Art von Erpressung vor.


So zwar viel Text aber was haltet Ihr davon.
Irgendwo klar, mag ich wohl gegen Apple Lizenzregelung verstoßen haben,
aber irgendwie finde ich das hier Hammer... bei ebay sind momentan noch 5-6 solcher "NFR" oder "Bundled Software - not for sale seperatly" zubekommen...
Grüße
 
Was soll ich machen?
Zurücknehmen würde ich sie, wie immer... DVD senden, Geld bekommen.
Aber bei den Aussagen weiß ich doch gar nicht ob er das Geld einsackt und dann evtl. noch mehr haben will, bevor er mich bei Apple anzeigt...
Weil der Aussage nach behält er diese ja als Beweis ein, wer sagt denn das es nach Zahlung nicht auch so ist...
 
eBay? zuerst das geld, dann die ware. hast du sicherlich genau so gemacht, ist auch usus bei dem laden.
 
Rücknahme

Das ist wohl richtig, bei Widerruf oder Rücksendung aber anders.

Wenn Du bei Tchibo oder Otto, oder anderswo im Netz eine Ware zurücksendest, geben die dir auch vorher das Geld, ich glaube nicht.

zuerst dachte ich mir noch, könnte ihm ja noch eine originale Retail als ersatz anbieten, dazu hätte er sie aich zurück senden müssen.

Wenn es ein telefon gewesen wäre, wo ich sage mal das Display defekt wäre,
hätte er es mit sicherheit auch zuerst zurück geschickt, ich hätte es mir dann ansehen können, und theoretisch ja sogar noch die Möglichkeit der Reparatur gehabt.

Oder sehe ich das falsch? Mal ganz ehrlich wo ist sein Problem...
Oder glaubt er wenn er die DVD zurück sendet bekommt er kein Geld?
ich habe von der Seite noch keinen Hinweis erhalten..
 
Das ist wohl richtig, bei Widerruf oder Rücksendung aber anders.

Wenn Du bei Tchibo oder Otto, oder anderswo im Netz eine Ware zurücksendest, geben die dir auch vorher das Geld, ich glaube nicht.
da verwechselst du wohl gewerblichen und privaten verkauf.
 
Habe den Text gerade überflogen.
Ich würde es genauso machen.
Wenn er die Ware zurück schickt. Dann bekäme er auch sein Geld zurück.
So läuft es überall ab.
Wenn Du Dir was bestellst und willst von Deinem Widerrufsrecht gebrauch machen, dann musste auch erst die Ware zurücksenden und bekommst nicht zuerst Dein Geld.
Sonst geht es auf dem Postweg noch verloren^^
Das sieht für mich nach Abzocke aus!
Bestimmt schon installiert und/oder kopiert.
Ich selbst habe mich nicht informiert, ob der Verkauf zulässig ist. Ggf. würde ich es auch nicht zurücknehmen. Die schlechte Bewertung kommt von Dem so oder so. Die bekäme er aber auch zurück.
Des Weiteren gleich die Drohung mit dem Rechtsschutz. Die meisten RS greifen nicht bei Internetgeschäften und 90% der Leute haben einen RS mit 150€ Selbstbeteiligung oder höher. Wird er wohl kaum bei dem Warenwert machen.
 
Als Verkäufer würd ich auch zuerst die Ware wiederhaben wollen.
Abgesehen davon hast du gegen rein gar nichts verstoßen. Es ist doch hinlänglich bekannt, dass man mit OEM Ware handeln darf, frag mal Microsoft. Nur weil ein blöder Spruch auf einer DVD steht, hat der noch keine rechtliche Bedeutung.

Andererseits: Das Scharmützel ist sowas von eBay...

Leute haben einen RS mit 150€ Selbstbeteiligung oder höher. Wird er wohl kaum bei dem Warenwert machen.

Unterschätze nicht die deutsche Schrebergärtnerlust, jemand wildfremden mal richtig einen einzuschenken. Mich wollt schon jemand verklagen, weil die Internetaktivierung beim verkauften Vista nicht ging, kein Wunder, ich hatts ja vorher benutzt...
 
Nach allem, was ich in den vergangenen Tagen in den ebay-Foren gelesen habe, ist es üblich, daß die Ware versichert zurück geht und dann das Geld zurück gezahlt wird. Auch bei Privatverkäufen.

Wenn Du nicht willst, dass es weiter eskaliert, solltest Du vielleicht einen Schritt auf den Käufer zugehen: um versicherten Versand bitten und dafür die Portokosten übernehmen???

Warum er sich allerdings so anstellt, wenn Du schon Rücknahme angeboten hast, möchte ich auch mal wissen...
 
Nun höre ich seit 3 Wochen nichts mehr... :-( (auch irgendwie schade)
 
Mein lieber Scholli... was machst Du Dir überhaupt so einen Kopf? Der Typ hat sich vermutlich darüber geärgert, daß er Dir zu viel geboten hat. Warum gehst Du überhaupt so auf den ein?! Dir kann eigentlich nichts anderes passieren, als das er Dir eine schlechte Bewertung gibt. Und die verschwindet nach 12 Monaten eh wieder, bzw. Dein Bewertungsstand ist wieder bei 100 Prozent, weil nur Bewertungen aus den letzten 12 Monaten eingerechnet werden.

Im Zweifelsfall eröffnest Du Dir einfach einen neuen Ebayaccount. (Ist völlig legal).

Ich persönlich würde übrigens auch nichts zurück überweisen, bevor ich das Geld habe.
 
Ich persönlich würde übrigens auch nichts zurück überweisen, bevor ich das Geld habe.
Nach so einer langen Zeit würde ich die Geschichte ad acta legen. Der Typ meldet sich voraussichtlich nie wieder. Sein Anwalt hat ihn vermutlich ausgelacht und bei Apple haben die einfach den Hörer aufgelegt.
 
Nach so einer langen Zeit würde ich die Geschichte ad acta legen. Der Typ meldet sich voraussichtlich nie wieder. Sein Anwalt hat ihn vermutlich ausgelacht und bei Apple haben die einfach den Hörer aufgelegt.

Das glaube ich auch! Und Apple wird auch gut gelacht haben, ich glaube nicht, dass die wegen einer solchen Geschichte ein Fass aufmachen.
 
Würde mal den Käufer darauf hinweisen, daß er eigentlich auch die DVD zurückschicken könnte und mit dem Verklagen warten, bis Du tatsächlich nicht gezahlt hast. Im ungünstigsten Falle wäre er nicht schlechter dran, aber wenn alles gut liefe, hätte er sich den Aufwand gespart.

Aber wahrscheinlich würde er das nicht verstehen. Also mein Rat: Vergiß den Typen.

Ich glaube kaum, daß sich irgendwer für die DVD interessiert, abgesehen davon, daß es nicht verboten ist, sie zu verkaufen.

P.S.: Ich würde aber darauf verzichten, eine Rücknahmefrist zu setzen. Die macht nur zusätzlichen Ärger, und angenommen der Käufer hat das Recht, die DVD zurückzuschicken, weil sie tatsächlich nicht der Beschreibung entspricht, dann darf er das eventuell auch außerhalb Deiner Frist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Abwarten.

Du hast eine Frist gesetzt von einigen Tagen (üblicherweise nimmt man glaub ich 10-14 Tage). Sollte innerhalb dieser Frist die DVD nicht angekommen sein (oder halt etwas danach), würd ich dem Käufer ein letztes Mal schreiben, dass du an einer gütlichen Einigung nicht mehr interessiert bist. Solltest du dennoch ein Schreiben vom RA kriegen, den ganzen Kram zu deinem geben und gut ist.

Es ist zudem auch recht unwahrscheinlich, dass er tatsächlich einen RA einschaltet. Dieser wird wohl eh nur am Wert bezahlt. Man kann sich leicht ausrechnen, dass sich kaum einer für die paar Euro hinsetzt.

Hatte einen ähnlichen Fall, wo der Käufer nicht den Versand zahlen wollte. Ewig mit RA gedroht und nix ist passiert. Das scheint wohl normal zu sein auf eBay.


Edit: Dein Geld hast du ja schon und die negative Bewertung wäre mir da auch egal. Kannst von eBay wieder löschen lassen. Dir kann garnichts mehr passieren.
 
Edit: Dein Geld hast du ja schon und die negative Bewertung wäre mir da auch egal. Kannst von eBay wieder löschen lassen. Dir kann garnichts mehr passieren.
Ebay hat den Fall schon geschlossen - damit auch die Möglichkeit eine Bewertung abzugeben, oder? Ich würde, wie gesagt, gar nichts mehr machen. Warum schlafende Hunde wecken?
 
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