apfel-power
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Am 01.05.2010 verkaufte ich folgenden Artikel auf eBay:
Apple Mac OS X Leopard 10.5 Upgrade DVD
Artikelnummer: 270568301393
Angebotsende: 01.05.10 11:51:00 MESZ
Preis: EUR 45,00
Stückzahl: 1
Der Käufer schrib mich am 07.05.2010 um 16:20 an:
Hallo,
Heute ist die CD bei mir angekommen. Die CD ist eine unverkäufliche Upgrade CD die Apple zu Computern dazu gibt. Ich darf diese CD nicht installieren. Auf dem Foto wurde auch nur der linke CD Ausschnitt gezeigt. Ich bitte Sie die CD wieder zurückzunehmen. Vielen Dank.
Meine Antwort am 07.05.2010
Diese DVD kann ich privat anbieten, es bezieht sich hier rein auf den komerziellen Verkauf. Diese DVD darf von jedem installiert werden, denn sie ist nicht auf Person oder Rechner gemünzt. Ebenso habe ich im Text ausdrücklich darauf hingewiesen, das alle Informationen über diese CPU-DROP in DVD im Netz stehen, da alle CPU-DROP in DVD gleich sind.
Nachdem ich mir den Auktionstext nochmals genau durchgelesen habe, und darin nicht auf eine NFR-Version hingewisen hatte, habe ich dem Käufer die Möglichkeit gegeben die Auktion Rückgängig zu machen:
Dieser Fall wurde vom Verkäufer aus folgendem Grund gemeldet: Käufer schickt Artikel zurück und verlangt Rückerstattung des Kaufpreises.
Weitere Informationen des Verkäufers: Wenn es sie beruhigt, senden Sie den Artikel zurück, ich habe nicht auf die NFR Version hingewiesen.
Trotzdem können und dürfen Sie diese Version installieren, es steht nirgend wo das es verboten ist. Ich würde aber gerne um eine Negative Bewertung herum kommen deshalb senden sie die DVD zurück.
Am 08.05.2010 sendete mir eBay um 20:17 Uhr folgende Mail:
Hallo friesen-hexe,
Wir haben gute Nachrichten für Sie! *** hat sich bereit erklärt die Transaktion für Apple Mac OS X Leopard 10.5 Upgrade DVD (270568301393) zu streichen.
Der Fall ist nun geschlossen.
Ich war der Meinung, das der Verkäufer die DVD nun zurück sendet, und ich ihm dann die 45,- € zzgl. 2,50 € Versandkosten zurück erstatten könnte.
Am 17.05.2010 meine Nachfrage:
Moin,
ist die Software schon auf dem Rückweg?
MfG
Am 25.05.2010 bekam ich diese Antwort:
Hallo! Ich werde Ihnen erst die DvD schicken wenn sie das Geld zurück überwiesen haben. Hier nochmals unsere Kontonummer:
*** BLZ: *** Sparkasse ***. Sobald das Geld da ist schicken wir die DVD und geben eine Bewertung ab. Schöne Grüsse ***
Der Hinweis erst Geld überweisen und dann DVD bekommen war a) für mich neu, und b) ebenso der Hinweis auf nochmaliges senden der Kontonummer.
Darauf schrieb ich als erste Antwort am 26.05.2010 um 6:21 Uhr:
Moin,
nach 14 Tagen werde ich nun ersteinmal prüfen ob ich die Software noch zurück nehmen werde, sie konnten ja in der Zwischenzeit diese gut nutzen und sich evtl. eine günstigere Version ersteigern. Desweiteren senden Sie mir erst die Ware zurück, dann bekommen Sie ihr Geld, anders nicht machbar. Das hätten Sie auch vor 14 Tagen schon klären können.
und als zweite Antwort am gleichen Tag:
Ich habe Ihnen die Rücknahme der DVD angeboten. Diese Möglichkeit haben Sie in den letzten 16 Tagen nicht genutzt. Eine erste eMail mit Ihrer "Nachmaliger" Kontoverbindung und ihrem Hinweis hat es nicht gegeben, und ist auch in der Historie unseres Kontaktes nicht aufgeführt.
Ich gebe Ihnen nochmals die Möglichkeit die DVD in den nächsten 7 Tagen bis zum 03.06 an mich zurück zu senden. Am Tag des Eingangs ihrer Rücksendung überweise ich den von ihnen gezahlten Betrag auf Ihr Konto zurück.
Eine Zeitnahe Abwicklung gab es von meiner Seite schon am 09.05. Die DVD hätte also schon am 10.05. an mich zurück gesendet werde können. Meine Rücknahme gilt nun bis zum 03.06.2010
Eine andere Art der Abwicklung wird es von meiner Seite her nicht geben. Dafür können Sie mich dann auch negativ bewerten...
Am 27.05.2010 bekam ich folgende Nachricht, die meiner Meinung nach schon fast den Tatbestand der Erpressung enthält:
Ist in Ordnung Habe ich bis Morgen 29.05.2010 das Geld
nicht auf meinem Konto werde ich eine schlechte Bewertung
inklusive Link auf unseren Email Verkehr geben. Da ich im
Rechtsschutz bin werde ich ebenfalls einen Rechtsanwalt
aufsuchen. Auf den Brief vom Anwalt Werden sie sich melden
müssen da ich Softwarepiraterie anzeigen werde. Sollte sich
das nicht bestätigen prüfen wir ob sie die Software wie sie
mir mailten wirklich vrkaufen durften.
Daraufhin sendete ich am 27.05.2010 drei Antworten:
Zu Punkt 1: Das Geld wird morgen nicht auf Ihrem Konto sein, da ich die CD noch nicht zurück habe, und erst dann das Geld anweisen werde.
Geben Sie aber Ihrem Anwalt diese eMail mit, das ich die Software bis zum 03.06 wie beschrieben zurück nehmen werde, und am Tage des Versandeingangs bei mir das Geld auf Ihr Konto überweisen werde.
Das ist so üblich und das werde ich so machen. Wenn Sie im Internet bei Tchibo oder Otto eine Rücksendung haben, überweisen die Ihnen auch nicht vorab das Geld.
Nochmals: Senden Sie mir die DVD die sie nicht behalten wollen zurück, überweise ich den bezahlten Auktionsbetrag auf Ihr Konto.
Wenn Ihnen der Weg zu einfach erscheint, kann sich Ihr Anwalt dann gleich mit meinem kurzschließen:
Rechtsanwalt ***
Noch kurzer Hinweis zur Softwarepiraterie:
Softwarepiraterie ist das illegale Kopieren und weitergeben von Software. Da ich nur Original Software besitze, und es sich bei der verschickten DVD nicht um eine Kopie handelt, sondern um eine original DVD aus dem Lieferumfang eines Aplle Mac, was sie in Ihrer erstem Mail an mich auch klar zum Ausdruck gebracht haben, sehe ich da keine rechtlichen Probleme. Ob ich die DVD an Sie verkaufen durfte, hat nichts mit Softwarepiraterie zu tun.
Ich möchte dann noch auf die ebay Seiten zur Rücksendung von Artikeln hinweisen, die zwar nur für gewerbliche Anbieter verbindlich ist, dort aber steht und auf welches ich mich hier berufe:...
Das Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht.
Sie können sich von dem Vertrag lösen, indem Sie dem Verkäufer den Widerruf durch ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) oder durch die einfache Rücksendung der Ware mitteilen.
Hat Ihnen der Verkäufer statt des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht eingeräumt, können Sie sich nur vom Vertrag lösen, indem Sie den Kaufgegenstand an den Verkäufer zurücksenden.
Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, muss der Verkäufer Ihnen den Kaufpreis erstatten. Dazu bin ich hier ausdrücklich bereit!!!
Ach und noch eine Anmerkung, hätten Sie die DVD am Montag 10.05. die DVD in den Versand gegen, wäre sie aller Voraussicht am Mittwoch 12.05. bei mir gewesen, hätte ich dann am Mittwoch sofort gezahlt, wäre das Geld wohl schon am 14.05 auf Ihrem Konto gewesenD Das wäre vor 13 Tagen.
Nachdem ich nun heute am 28.05.2010 diesen eMail-Verkehr katalogisiert habe, fand ich unter dem Tool: „Fall aufrufen“ zur abgebrochenen Auktion einen Hinweis vom Käufer mit Datum 08.05.2010, worüber ich von ebay keine Nachricht erhalten habe:
OK! Nach Eingang des Geldes auf mein Konto schicke ich die DVD zurück. Selbstverständlich erhalten
Sie eine positive Bewertung!
Vielen Dank!
Nicht nur das da die Mitteilung auf eine Kontoverbindung fehlt, ich hatte dem Käufer aber schon vorher den Hinweis gegeben und wäre auch bei dieser Rückabwicklung geblieben...
Denn eBay hatte auch noch eine Mitteilung dazu, selbe Uhrzeit:
Dieser Fall ist geschlossen. Der Käufer hat die Anfrage des Verkäufers, diese Transaktion zu beenden, akzeptiert.
Apple Mac OS X Leopard 10.5 Upgrade DVD
Artikelnummer: 270568301393
Angebotsende: 01.05.10 11:51:00 MESZ
Preis: EUR 45,00
Stückzahl: 1
Der Käufer schrib mich am 07.05.2010 um 16:20 an:
Hallo,
Heute ist die CD bei mir angekommen. Die CD ist eine unverkäufliche Upgrade CD die Apple zu Computern dazu gibt. Ich darf diese CD nicht installieren. Auf dem Foto wurde auch nur der linke CD Ausschnitt gezeigt. Ich bitte Sie die CD wieder zurückzunehmen. Vielen Dank.
Meine Antwort am 07.05.2010
Diese DVD kann ich privat anbieten, es bezieht sich hier rein auf den komerziellen Verkauf. Diese DVD darf von jedem installiert werden, denn sie ist nicht auf Person oder Rechner gemünzt. Ebenso habe ich im Text ausdrücklich darauf hingewiesen, das alle Informationen über diese CPU-DROP in DVD im Netz stehen, da alle CPU-DROP in DVD gleich sind.
Nachdem ich mir den Auktionstext nochmals genau durchgelesen habe, und darin nicht auf eine NFR-Version hingewisen hatte, habe ich dem Käufer die Möglichkeit gegeben die Auktion Rückgängig zu machen:
Dieser Fall wurde vom Verkäufer aus folgendem Grund gemeldet: Käufer schickt Artikel zurück und verlangt Rückerstattung des Kaufpreises.
Weitere Informationen des Verkäufers: Wenn es sie beruhigt, senden Sie den Artikel zurück, ich habe nicht auf die NFR Version hingewiesen.
Trotzdem können und dürfen Sie diese Version installieren, es steht nirgend wo das es verboten ist. Ich würde aber gerne um eine Negative Bewertung herum kommen deshalb senden sie die DVD zurück.
Am 08.05.2010 sendete mir eBay um 20:17 Uhr folgende Mail:
Hallo friesen-hexe,
Wir haben gute Nachrichten für Sie! *** hat sich bereit erklärt die Transaktion für Apple Mac OS X Leopard 10.5 Upgrade DVD (270568301393) zu streichen.
Der Fall ist nun geschlossen.
Ich war der Meinung, das der Verkäufer die DVD nun zurück sendet, und ich ihm dann die 45,- € zzgl. 2,50 € Versandkosten zurück erstatten könnte.
Am 17.05.2010 meine Nachfrage:
Moin,
ist die Software schon auf dem Rückweg?
MfG
Am 25.05.2010 bekam ich diese Antwort:
Hallo! Ich werde Ihnen erst die DvD schicken wenn sie das Geld zurück überwiesen haben. Hier nochmals unsere Kontonummer:
*** BLZ: *** Sparkasse ***. Sobald das Geld da ist schicken wir die DVD und geben eine Bewertung ab. Schöne Grüsse ***
Der Hinweis erst Geld überweisen und dann DVD bekommen war a) für mich neu, und b) ebenso der Hinweis auf nochmaliges senden der Kontonummer.
Darauf schrieb ich als erste Antwort am 26.05.2010 um 6:21 Uhr:
Moin,
nach 14 Tagen werde ich nun ersteinmal prüfen ob ich die Software noch zurück nehmen werde, sie konnten ja in der Zwischenzeit diese gut nutzen und sich evtl. eine günstigere Version ersteigern. Desweiteren senden Sie mir erst die Ware zurück, dann bekommen Sie ihr Geld, anders nicht machbar. Das hätten Sie auch vor 14 Tagen schon klären können.
und als zweite Antwort am gleichen Tag:
Ich habe Ihnen die Rücknahme der DVD angeboten. Diese Möglichkeit haben Sie in den letzten 16 Tagen nicht genutzt. Eine erste eMail mit Ihrer "Nachmaliger" Kontoverbindung und ihrem Hinweis hat es nicht gegeben, und ist auch in der Historie unseres Kontaktes nicht aufgeführt.
Ich gebe Ihnen nochmals die Möglichkeit die DVD in den nächsten 7 Tagen bis zum 03.06 an mich zurück zu senden. Am Tag des Eingangs ihrer Rücksendung überweise ich den von ihnen gezahlten Betrag auf Ihr Konto zurück.
Eine Zeitnahe Abwicklung gab es von meiner Seite schon am 09.05. Die DVD hätte also schon am 10.05. an mich zurück gesendet werde können. Meine Rücknahme gilt nun bis zum 03.06.2010
Eine andere Art der Abwicklung wird es von meiner Seite her nicht geben. Dafür können Sie mich dann auch negativ bewerten...
Am 27.05.2010 bekam ich folgende Nachricht, die meiner Meinung nach schon fast den Tatbestand der Erpressung enthält:
Ist in Ordnung Habe ich bis Morgen 29.05.2010 das Geld
nicht auf meinem Konto werde ich eine schlechte Bewertung
inklusive Link auf unseren Email Verkehr geben. Da ich im
Rechtsschutz bin werde ich ebenfalls einen Rechtsanwalt
aufsuchen. Auf den Brief vom Anwalt Werden sie sich melden
müssen da ich Softwarepiraterie anzeigen werde. Sollte sich
das nicht bestätigen prüfen wir ob sie die Software wie sie
mir mailten wirklich vrkaufen durften.
Daraufhin sendete ich am 27.05.2010 drei Antworten:
Zu Punkt 1: Das Geld wird morgen nicht auf Ihrem Konto sein, da ich die CD noch nicht zurück habe, und erst dann das Geld anweisen werde.
Geben Sie aber Ihrem Anwalt diese eMail mit, das ich die Software bis zum 03.06 wie beschrieben zurück nehmen werde, und am Tage des Versandeingangs bei mir das Geld auf Ihr Konto überweisen werde.
Das ist so üblich und das werde ich so machen. Wenn Sie im Internet bei Tchibo oder Otto eine Rücksendung haben, überweisen die Ihnen auch nicht vorab das Geld.
Nochmals: Senden Sie mir die DVD die sie nicht behalten wollen zurück, überweise ich den bezahlten Auktionsbetrag auf Ihr Konto.
Wenn Ihnen der Weg zu einfach erscheint, kann sich Ihr Anwalt dann gleich mit meinem kurzschließen:
Rechtsanwalt ***
Noch kurzer Hinweis zur Softwarepiraterie:
Softwarepiraterie ist das illegale Kopieren und weitergeben von Software. Da ich nur Original Software besitze, und es sich bei der verschickten DVD nicht um eine Kopie handelt, sondern um eine original DVD aus dem Lieferumfang eines Aplle Mac, was sie in Ihrer erstem Mail an mich auch klar zum Ausdruck gebracht haben, sehe ich da keine rechtlichen Probleme. Ob ich die DVD an Sie verkaufen durfte, hat nichts mit Softwarepiraterie zu tun.
Ich möchte dann noch auf die ebay Seiten zur Rücksendung von Artikeln hinweisen, die zwar nur für gewerbliche Anbieter verbindlich ist, dort aber steht und auf welches ich mich hier berufe:...
Das Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht.
Sie können sich von dem Vertrag lösen, indem Sie dem Verkäufer den Widerruf durch ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) oder durch die einfache Rücksendung der Ware mitteilen.
Hat Ihnen der Verkäufer statt des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht eingeräumt, können Sie sich nur vom Vertrag lösen, indem Sie den Kaufgegenstand an den Verkäufer zurücksenden.
Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, muss der Verkäufer Ihnen den Kaufpreis erstatten. Dazu bin ich hier ausdrücklich bereit!!!
Ach und noch eine Anmerkung, hätten Sie die DVD am Montag 10.05. die DVD in den Versand gegen, wäre sie aller Voraussicht am Mittwoch 12.05. bei mir gewesen, hätte ich dann am Mittwoch sofort gezahlt, wäre das Geld wohl schon am 14.05 auf Ihrem Konto gewesenD Das wäre vor 13 Tagen.
Nachdem ich nun heute am 28.05.2010 diesen eMail-Verkehr katalogisiert habe, fand ich unter dem Tool: „Fall aufrufen“ zur abgebrochenen Auktion einen Hinweis vom Käufer mit Datum 08.05.2010, worüber ich von ebay keine Nachricht erhalten habe:
OK! Nach Eingang des Geldes auf mein Konto schicke ich die DVD zurück. Selbstverständlich erhalten
Sie eine positive Bewertung!
Vielen Dank!
Nicht nur das da die Mitteilung auf eine Kontoverbindung fehlt, ich hatte dem Käufer aber schon vorher den Hinweis gegeben und wäre auch bei dieser Rückabwicklung geblieben...
Denn eBay hatte auch noch eine Mitteilung dazu, selbe Uhrzeit:
Dieser Fall ist geschlossen. Der Käufer hat die Anfrage des Verkäufers, diese Transaktion zu beenden, akzeptiert.
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