eBay-Kauf und Riesenärger

Kann es sein, dass du in letzter ein "neue" Gitarre verkauft hast? :music:

Hier mal ein Zitat:

"Eine gesetzliche Definition oder eindeutige Grenzen gibt es in der Rechtsprechung nicht. Das BGB setzt die Begriffe "neue" und "gebrauchte" Sachen voraus, definiert sie aber nicht. Auch die Richtlinie 1999/44/EG der Europäischen Union, die so genannte Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie, definiert diese Begriffe nicht.

Die Rechtsprechung verwendet die Formel, dass eine Sache dann neu ist, wenn sie aus neuen Materialien hergestellt wurde und unbenutzt ist (so das OLG Zweibrücken im Jahre 1998). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Sache dann nicht neu ist, wenn sie entweder nicht aus neuen Materialien hergestellt ist oder aber schon im Gebrauch war."


Quelle: http://www.heise.de/resale/artikel/Wann-ist-Ware-noch-neu-1447499.html

Wenn jetzt Aussteller aus Konkursware als "neu" bezeichnet werden, wird es mir himmelangst. Ich denke, jeder weiß, wie so manches Vorführinstrument aussehen kann. Das resultiert dann nur in ewigem "Durch-die-Gegend-schicken", weil keiner mehr weiß, was ankommt. Auch nicht sinnvoll.

Ich möchte mich einfach nur noch mit dem Verkäufer einigen, nichts unterstellen und das Jahr in Ruhe ausklingen lassen.
Das war es eigentlich schon.
Hatte er nicht angeboten die Gitarre zurück zu nehmen?
Wahrscheinlich müsstest Du das Angebot dann annehmen um Dich zu einigen.
Oder Du denkst Dir einfach z.b.: wie konnte ich nur denken, daß ich eine Gitarre, die neu 1200,-€ kostet auch "neu" für 700,- bekomme - von einer Privatperson - und gehe davon aus, das die noch nie jemand umhängen hatte. Und versuchst Frieden mit Dir selber zu finden.
Wenn die nicht aus dem Laden kommt, sondern von einer Privatperson, dann ist die doch per Definition gebraucht...
 
Die Gitarre ging zurück und ich bin optimistisch, dass das gut ausgehen wird. Eine Lehre war es definitiv. Ich darf bei solchen Sachen nicht immer davon ausgehen, wie ich Ware beurteile oder wie ehrlich ich vor dem Versand bin. In meiner Auktion wären die Spuren zu sehen gewesen, das ist sicher. ;)

Wie gesagt, ich hab daraus gelernt und hoffe jetzt auf das Beste.
 
um welche gitarre handelt es sich denn? hersteller, modell?
 
Würde sie nicht zurückschicken, am Ende hast du garnix mehr. Und Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei völlig verschiedene Dinge.

Das seh ich auch so, wenn der Verkäufer schon bei der Artikelbeschreibung so unehrlich war täte ich mich schwer da auf Vertrauen einen teuren Gegenstand hinzuschicken und auf Rückerstattung zu hoffen. Wenn es nur optische Mängel sind, die Gitarre aber einwandfrei funktioniert würde ich sie in dem Fall nicht zurück schicken, sondern allenfalls versuchen mich auf eine Kaufpreisminderung zu einigen.
 
Die Gitarre ging zurück und ich bin optimistisch, dass das gut ausgehen wird. Eine Lehre war es definitiv. Ich darf bei solchen Sachen nicht immer davon ausgehen, wie ich Ware beurteile oder wie ehrlich ich vor dem Versand bin. In meiner Auktion wären die Spuren zu sehen gewesen, das ist sicher. ;)

Wie gesagt, ich hab daraus gelernt und hoffe jetzt auf das Beste.
Ich wünsch es Dir.
 
um welche gitarre handelt es sich denn? hersteller, modell?

Möchte eine Rückverfolgbarkeit bei eBay vermeiden, denn das wiederum würde wieder den Verkäufer an den Pranger stellen.
Das Wichtigste hab ich ja bereits dazu geschrieben. Mir geht es hier lediglich um den Sachverhalt "neu/gebraucht" und was die beste Vorgehensweise ist. Hierzu habe ich ja bereits viele Meinungen erhalten.

@ fruglwutz
Danke!
 
Melde Dich wieder, sobald alles abgeschlossen ist.
 
Mach ich auf jeden Fall.
Danke noch einmal für die vielen Antworten. :)
 
Prima, dann hast du ja deinen Schuldigen jetzt gefunden. Dann hat wenigstens einer von uns beiden ein schönes Wochenende...


Nun ja, du must dir schon gefallen lassen dass der Text im Angebot sehr viele Fragen offen lässt und irgendwie ganz schön gestrickt ausschaut.

Hier der Wortlaut aus der Artikelbeschreibung: "Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers."

Falle1:
Was heißt soweit eine Verpackung vorhanden ist?
Das sagt aus, dass die Ware nicht unbedingt original verpackt und unberührt ist.

Falle2:
Die Verpackung sollte...
Was heißt sollte? Eigentlich weiß der Verkäufer das nicht wie seine Ware aussieht oder in welchem Zustand sie ist, also hat er sie nicht überprüft.

Falle 3:
Ausnahme: ...
Wer Ausnahmen macht hat vermutlich nut wenige originalverpackte Waren, sondern eher die Ausnahme...

So lese und interpretiere ich das Angebot, allerdings ist die Zusage des Verkäufers dass die Dinge neu unbenutzt und unbeschädigt sind eher gelogen.

Fair wäre es gewesen zu schreiben dass die Ware leichte Lagerspuren vorweisen können.

Insofern hast du zwar keine Schuld, aber ich wäre bei so einer Beschreibung abgehalten worden vom Kauf.

Ich hoffe du bekommst die Ware umgetauscht.
 
Da gebe ich dir vollkommen recht. Ich war gestern nicht gerade gut gelaunt, weswegen die Verpackungsfrage vielleicht nicht meine erste Priorität war.
Hatte nur gehofft, dass ich dem Verkäufer vertrauen kann, wenn er sagt, dass das Teil unbenutzt und neu ist. Dann hätte er mir das Teil auch schicken können, wie es ihm gerade beliebt. Dem war leider nicht so.

War lange nicht mehr in dem Auktionshaus unterwegs und hab mit diesem Fall auch endgültig damit abgeschlossen. Für sowas hab ich echt keine Nerven mehr. :)

Trotzdem Danke für deinen Beitrag.
 
Nun ja, du must dir schon gefallen lassen dass der Text im Angebot sehr viele Fragen offen lässt und irgendwie ganz schön gestrickt ausschaut.



Falle1:
Was heißt soweit eine Verpackung vorhanden ist?
Das sagt aus, dass die Ware nicht unbedingt original verpackt und unberührt ist.

Falle2:
Die Verpackung sollte...
Was heißt sollte? Eigentlich weiß der Verkäufer das nicht wie seine Ware aussieht oder in welchem Zustand sie ist, also hat er sie nicht überprüft.

Falle 3:
Ausnahme: ...
Wer Ausnahmen macht hat vermutlich nut wenige originalverpackte Waren, sondern eher die Ausnahme...

So lese und interpretiere ich das Angebot, allerdings ist die Zusage des Verkäufers dass die Dinge neu unbenutzt und unbeschädigt sind eher gelogen.

Fair wäre es gewesen zu schreiben dass die Ware leichte Lagerspuren vorweisen können.

Insofern hast du zwar keine Schuld, aber ich wäre bei so einer Beschreibung abgehalten worden vom Kauf.

Ich hoffe du bekommst die Ware umgetauscht.
Guten Morgen.
 
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