Hatte er nicht angeboten die Gitarre zurück zu nehmen?Kann es sein, dass du in letzter ein "neue" Gitarre verkauft hast?
Hier mal ein Zitat:
"Eine gesetzliche Definition oder eindeutige Grenzen gibt es in der Rechtsprechung nicht. Das BGB setzt die Begriffe "neue" und "gebrauchte" Sachen voraus, definiert sie aber nicht. Auch die Richtlinie 1999/44/EG der Europäischen Union, die so genannte Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie, definiert diese Begriffe nicht.
Die Rechtsprechung verwendet die Formel, dass eine Sache dann neu ist, wenn sie aus neuen Materialien hergestellt wurde und unbenutzt ist (so das OLG Zweibrücken im Jahre 1998). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Sache dann nicht neu ist, wenn sie entweder nicht aus neuen Materialien hergestellt ist oder aber schon im Gebrauch war."
Quelle: http://www.heise.de/resale/artikel/Wann-ist-Ware-noch-neu-1447499.html
Wenn jetzt Aussteller aus Konkursware als "neu" bezeichnet werden, wird es mir himmelangst. Ich denke, jeder weiß, wie so manches Vorführinstrument aussehen kann. Das resultiert dann nur in ewigem "Durch-die-Gegend-schicken", weil keiner mehr weiß, was ankommt. Auch nicht sinnvoll.
Ich möchte mich einfach nur noch mit dem Verkäufer einigen, nichts unterstellen und das Jahr in Ruhe ausklingen lassen.
Das war es eigentlich schon.
Wahrscheinlich müsstest Du das Angebot dann annehmen um Dich zu einigen.
Oder Du denkst Dir einfach z.b.: wie konnte ich nur denken, daß ich eine Gitarre, die neu 1200,-€ kostet auch "neu" für 700,- bekomme - von einer Privatperson - und gehe davon aus, das die noch nie jemand umhängen hatte. Und versuchst Frieden mit Dir selber zu finden.
Wenn die nicht aus dem Laden kommt, sondern von einer Privatperson, dann ist die doch per Definition gebraucht...