DVD Norm

MediMan

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Hi

ich habe mal eine Frage bezüglich der Normen für CD's und DVD's.
Laut den Rainbow Books (siehe Wiki) dürfen CD nur das Logo CD aufgedruckt haben, wenn sie bestimmte Vorraussetzugen besitzen.
Gibt es sowas denn auch für DVD's oder sind diese damit auch gemeint?

Grund:
Es geht darum das ich eine DVD gekauft habe, welche einen Kopierschutz hat. Jedoch darf ich laut dessen Handbuch eine Sicherungskopie davon machen. Dies möchte ich eigentlich auch gerne tun, was aber wegen diesem Kopierschutz nicht geht (mit unter ist das Umgehen eines Kopierschutzes ja Strafbar. Und somit wird die kaufende Kundschaft zu Verbrechern gemacht :mad: ).
Und da laut der CD-Norm (wenn es dies auch für DVD's gibt) das gekaufte Produkt nun ein Fehlerhaftes Produkt ist, würde ich ich es gerne mit dieser Begründung Umtauschen. Das funktioniert so jedenfalls mit Kopiergeschützen Musik-Cds. Diese CD's entsprechen nicht dem Rainbow Book Standart und sind somit ein defektes Produkt (da kann Saturn, MediMarkt etc. sich auf den Kopfstellen, die müssen auch eine ausgepackte Musik-CD somit zurück nehmen!).
 
Die Rainbos Books gelten nur für CDs!

Wenn der Kopierschutz allerdings nicht auf der Packung vermerkt worden ist, kann man die DVD dennoch zurückgeben (meines Wissens nach)

gruß
Lukas

(Meine Meinung(!): Wenn es für dich eine Sicherrungskopier ist, kräht kein Hahn danach, ob du den Kopierschutz umgehst.)
 
geh einfach in den laden und sag die DVD läuft auf deinem player nicht, und sie sollen dir eine version ohne kopierschutz geben oder das geld zurück geben.
 
das sind doch die sog. Book Standards die das festelgen oder ?
Redbook etc..

P.S.
Es war auch nicht in den CD Standards vorgesehen die so dermassen zu verbiegen das die original Mugge CD´s fast nirgends mehr abspielbar sind wg. illegaler TOC´s etc
 
starwarp schrieb:
Es war auch nicht in den CD Standards vorgesehen die so dermassen zu verbiegen das die original Mugge CD´s fast nirgends mehr abspielbar sind wg. illegaler TOC´s etc

Und deswegen dürfen diese CDs, oder auch CDs mit Kopierschutz, auch nicht das offizielle CD-Zeichen tragen...
 
Das Problem ist das ich die Sicherungskopie (es handelt sich um ein Game) überhaupt nicht nutzen kann, da mir die Installation komplett versagt bleibt. Wenn es einmal installiert ist, funktionieren auch die "Cracks" (bis zum nächsten Update). Und auf der Verpackung steht drauf das es sich um ein Kopiergeschütztes Produkt handelt.

Aber es geht mir auch eigentlich nicht um eine Sicherungskopie. Sondern wollte ich das eigentlich auch nur wissen, damit ich das Game irgendwie wieder zurückgeben kann.
Hatte mir das Game mit dem Wissen gekauft das ich ein fertiges Produkt erwerbe. Leider musste ich feststellen das es voller Bugs und Fehler ist und für mich somit nicht wirklich Spielbar. Ich fühle mich vom Hersteller betrogen, da die genau wußte das es noch sehr viele Fehler beinhaltet (genau einen Tag nach dem Release kam ein 60MB Update raus, welches sicherlich nicht über Nacht mal eben geschrieben werden kann).
Jetzt kann ich das wegen meiner Gutmütigkeit und Gedult auf Updates (mitlerweile das Dritte) nicht mehr zurückbringen, da das Kaufdatum schon über einen Monat her ist und die Fehler immer noch zu häufig das Vergnügen schmälern. :mad:
 
Ein Monat?

Wenn Du es in einem Laden gekauft hast (vor allem wenn es ein größere Handelskette war, bei kleinen Läden hab ich da immer ein wenig ehrfurcht, weil ich die einfach nett finde, in der Regel) würd ich folgendes machen:

Da hingehen, denen das Teil auf den Tisch legen und mit der Begründung, dass es eine vollkommen verbugte Software ist umtauschen willst.
Ruhig eine ausführliche Liste der Bugs mitnehmen.

Die 14 Tage Rückgaberecht gelten imho eh nur beim Fernabsatz, aber hier handelt es sich um Fehlerhaft ausgelieferte Ware (meiner Meinung nach). Das tritt die Gewährleistung in Kraft, die 2 Jahre andauert.

Ich würd denen was pfeifen!
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

gruß
Lukas
 
die gewährleistung müsste doch auch bei software gelten, also wende dich mit deiner mängelliste an den hersteller, setz ihm eine frist zum abstellen und wenn die nachbesserungen fehlschlagen, hast du ein recht auf wandlung...

ich würde einfach mal zum händler gehen und die sache schildern auch wenn ein monat rum ist. vielleicht ist der kulant und tauscht um. wenn nicht, auf die gewährleistung pochen.

übrigens: standard geduld
 
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