Dürfen Taxen die Anfahrt berechnen?

whitepalms

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Ich bin zur Zeit in Karlsruhe für ein Praktikum. Dieses Wochenende hat meine Freundin in der Nähe (Marxzell) ein Reitturnier und ist gestern schon gekommen. Ich bin dann gestern Abend, um sie zu überraschen mit der S-Bahn nach Marxzell und von dort aus mit dem Taxi zum Stall. Das sind max. 3km. Am Ende hieß es aber, ich soll 13,90€ zahlen. Auf die Frage, wieso das ist so ist, wurde mir geantwortet, dass wegen der kurzen Distanz auch die Anfahrt zum Bahnhof Marxzell berechnet wird, das sind aber auch max.3km (die Taxizentrale ist ein Ort weiter) Berechnet haben sie aber 10Euro für die Anfahrt.
Am Sonntag gehe ich nochmal zu ihr, also wären es dann insgesamt 4 Taxifahrten, macht 40Euro, die ich nur bezahle, damit das Taxi zum Abfahrtsort kommt. Und da fühle ich mich natürlich schon ziemlich betrogen.
Gibt es da irgendeine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?
Habe bei Google nichts gefunden..
Grüßle
 
das ist in der taxiverordnung bzw. den agb des taxi unternehmens geregelt (5km grenze?) und m.A. nach zulässig und auch völlig in ordnung. Belegen kann ich dir das leider nicht.
 
Ich hab gerade mal nachgesehen bei der Taxiverordnung hier im Nürnberger Umland, da steht dazu:

Ist die Anfahrt (Leerfahrt) länger als die Fahrt zur Beförderung des Fahrgastes, ist bereits zu Beginn der Leerfahrt der Fahrpreisanzeiger einzuschalten. Dieses Entgelt darf nur erhoben werden, wenn der Besteller bei der Entgegennahme des Auftrages auf diese Regelung hingewiesen wurde.
 
Taxitarifordnung für das jeweilige Gebiet anfordern, bzw. nach Möglichkeit direkt beim Fahrer einsehen. Es ist allerdings eine sehr interessante Regelung, dass die Länge der Fahrt im Nachhinein über das Anfallen der Anfahrtsgebühr entscheidet. Normalerweise zahlt man die Anfahrt, wenn man das Taxi telefonisch bestellt (Pauschale im Tarifgebiet, Kilometerpreis außerhalb des Tarifgebietes).
 
3 km kannste ja sonst auch laufen. Vieleicht kannst du die paar Meter ja auch stoppen.
 
Taxifahrer sind oftmals Schlitzohren!
Ab und zu kassieren sie Summen in die eigene Tasche. Du bist nur zur Zahlung des Betrages verpflichtet, der auf der "Uhr" steht. Die Uhr ist bei Fahrtantritt einzuschalten. Die Anfahrt ist schon in der Pauschale oder "Grundgebühr" enthalten. Sollte das anders sein, ist die Taxizentrale verpflichtet, Dich bei Orderung des Taxis darauf aufmerksam zu machen.

Ach ja, viele meiner Bekannten sind seit Jahren Taxifahrer.
 
Das ist korrekt und wird im ges. Bundesgebiet so gehandhabt. Ich bin während des Studiums Taxi gefahren und bin genauso verfahren.

Das Problem ist... fährt das Taxi aus einem anderen Ort (nicht im Pflichfahrbereich = eigene Stadt) zu dir, hat es einen höheren Verbrauch und vor allem mehr Leerkilometer. Die Finanzämter schätzen heute mind. 65cent pro Kilometer auf dem Tacho. Die Anfahrten sind denen völlig egal.

Fährt das Taxi zu dir (Taxizentrale ist z.B. 5km entfernt) und fährt mit dir 3km, dann hat es einen Kilometerverbrauch von 13km - würde von dir aber nur 3km bezahlt bekommen.

In deinem Ort bereitstellen (um keine Leerkilometer für den Rückweg zu haben) darf er sich auch nicht.

Die Zentrale aus einem anderen Pflichtfahrbereich ist übrigens nicht verpflichtet dich darauf aufmerksam zu machen - wäre aber nett.

@chrischiwitt
Das ist bödsinn!!! Sicher wird mal eine Tour in die Tasche gefahren, das geht aber nicht, wenn die Uhr an war - dann ist der Betrag auf dem Zähler und der wird mit dem Unternehmer abgerechnet.
 
In München wird immer 1,90 berechnet, wenn ich mir ein Taxi rufe.
 
wenn ich ein taxi komme lasse muss ich 2,50 euro bezahlen.
aber da ich ja gleich um die ecke von ein taxi stand wohne, kann ich auch zum taxi laufen =)
 
wenn ich ein taxi komme lasse muss ich 2,50 euro bezahlen.
aber da ich ja gleich um die ecke von ein taxi stand wohne, kann ich auch zum taxi laufen =)

Das ist ein großer Unterschied... das was beim einsteigen (auch beim Anruf) berechnet wird ist keine Anfahrt (im Pflichtfahrbereich in der Regel nicht erlaubt), sondern die sog. Grundgebühr.

Der Preis im Taxi berechnet sich wie folgt: Grundgebühr + km + Zeit (im Stand ). Anfahrt gibt es nur wenn man jemanden ausserhalb des Pflichtfahrbeichs befördert (Start oder Ziel liegen nicht im Pflichtfahrbereich).

Da es ausserhalb des Pflichtfahrbereichs keine Beförderungs- oder Tarifpflicht gibt, kann das Taxi prinzipiell nehmen was es will. Ich hab meistens die Uhr am Ortsschild (in meiner Stadt) angemacht und bis zum Kunden durchlaufen lassen.

Sonst passieren nämlich so lustige Dinge wie diese...

Ungefähr 15km entfernt von meiner Stadt ist ein kleiner Ort mit eigener kleinen Taxizentrale. Dem besteller ist diese Zentrale um 20Cent zu teuer. Darum ruft er ein Taxi aus der nächstgrößeren Stadt und fähr mit dem zur Kneipe umme Ecke und erwartet nun das ich für 3€ eine Stunde Zeit verplempert habe (ich habs ihm erklärt, war ihm egal) - na Danke!!! Als der meine Rechnung gekriegt hat, hat er ziemlich dumm aus der Wäsche gekuckt.:D
 
In München wird immer 1,90 berechnet, wenn ich mir ein Taxi rufe.
Dann stimmt aber irgendwas nicht. Die Uhr startet immer mit 2.70 €, da sind die ersten 125m bereits enthalten. Zuschlag für die telefonische Bestellung ist 1 €. Oder rufst du ausm Outback an?

(Start oder Ziel liegen nicht im Pflichtfahrbereich).
Da differenzierst du noch nicht genug. Zumindest gilt hier in München (der Pflichfahrbereich ist in zwei Tarifzonen unterteilt (grob: Stadt und Outback)), dass eine Anfahrt in Tarifzone II berechnet werden darf, also noch innerhalb des Pflichtfahrbereichs. Liegt das Ziel in Zone I, wird mit dem Wartezeittarif bis zur Zonengrenze gefahren.
 
Ich hab gerade mal nachgesehen bei der Taxiverordnung hier im Nürnberger Umland, da steht dazu:

Ist die Anfahrt (Leerfahrt) länger als die Fahrt zur Beförderung des Fahrgastes, ist bereits zu Beginn der Leerfahrt der Fahrpreisanzeiger einzuschalten. Dieses Entgelt darf nur erhoben werden, wenn der Besteller bei der Entgegennahme des Auftrages auf diese Regelung hingewiesen wurde.


Das mit dem Hinweis ist aus meiner Sicht der springende Punkt. Ich war mal mit einem Kunden per Bahn und Taxi unterwegs. Da hat man mir am Telefon beim Taxi-Bestellen nicht gesagt, dass die für die Anfahrt etwas extra wollen. Der Fahrer kam uns, nachdem wir schon bezahlt hatten und ausgestiegen waren, hinterher und wollte noch 10 Euro. Ich hab' im die rechtmäßigkeit nicht geglaubt und darauf gepocht, dass man mir das am Telefon nicht gesagt hat. Der Gute ist schließlich recht angesäuert abgezogen.

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