D.h. um mich auszuweisen muss ich nach wie vor den Perso mitführen. Nicht ganz dass, was ich unter einem "Digitalen Ausweis" verstehe.
Danke für die Aufklärung.
		
		
	 
"sich ausweisen" (im sinne der gesetzlichen 
ausweispflicht) bedeutet: nach aufforderung die wahrheit über seine identität zu sagen.
ein perso ist dazu nicht im geringsten notwendig.
mit der pflicht einen zu besitzen hat "ausweispflicht" nichts zu tun, auch wenn das überall so steht. 
 
eine 
mitführungspflicht besteht für den perso ebenfalls nicht.
der personalausweis dient der 
identifikation einer person. er ist dazu zwar das standardinstrument, aber es geht auch ohne. zum beispiel geht es ganz prima auch mit einer farherlaubnis oder einem abgelaufenen alten ausweis. oder wenn man dort bekannt ist, oder das gegenüber einen guten tag hat.
im extremfall kann eine behörde auch 
mehr verlangen als den perso. z.b. bundesbehörden, die zur 
identitätsüberprüfung berechtigt sind.
warum das zum ausweisen online nicht funktioniert? weil ein verfahren 
ohne den physischen personalauweis das ganze 
noch gefährlicher machen würde als es mit auch schon ist.
ist übrigens einer der gründe, warum man seinen ausweis nach dem gesetz nicht unbeobachtet aus der hand geben darf - damit die kennnummer nicht in falsche hände gerät.
was es gibt verfahren bei dem eine online-authorisierung darauf beruht, dass man sich beim anlegen eines accounts (mit privatem schlüssel usw.) einmalig mit einem ausweisdokument auweisen muss, und später braucht man das dann nicht mehr. bestes beispiel dafür ist der mobilfunkvertrag - telefonnummern werden oft im privaten bereich (mehrwertdienst u.ä.) zur identifikation gefordert, da man mithilfe der telefonnummer dann im notfall auch an deine identität kommt.
behörden und stellen, die 
zur identitätsfeststellung verpflichtet sind, müssen allerdings immer auch einen ausweis verlangen.