Digitaler Ausweis / Führerschein

D.h. um mich auszuweisen muss ich nach wie vor den Perso mitführen. Nicht ganz dass, was ich unter einem "Digitalen Ausweis" verstehe.
Danke für die Aufklärung.

"sich ausweisen" (im sinne der gesetzlichen ausweispflicht) bedeutet: nach aufforderung die wahrheit über seine identität zu sagen.
ein perso ist dazu nicht im geringsten notwendig.

mit der pflicht einen zu besitzen hat "ausweispflicht" nichts zu tun, auch wenn das überall so steht. :)

eine mitführungspflicht besteht für den perso ebenfalls nicht.

der personalausweis dient der identifikation einer person. er ist dazu zwar das standardinstrument, aber es geht auch ohne. zum beispiel geht es ganz prima auch mit einer farherlaubnis oder einem abgelaufenen alten ausweis. oder wenn man dort bekannt ist, oder das gegenüber einen guten tag hat.
im extremfall kann eine behörde auch mehr verlangen als den perso. z.b. bundesbehörden, die zur identitätsüberprüfung berechtigt sind.

warum das zum ausweisen online nicht funktioniert? weil ein verfahren ohne den physischen personalauweis das ganze noch gefährlicher machen würde als es mit auch schon ist.
ist übrigens einer der gründe, warum man seinen ausweis nach dem gesetz nicht unbeobachtet aus der hand geben darf - damit die kennnummer nicht in falsche hände gerät.

was es gibt verfahren bei dem eine online-authorisierung darauf beruht, dass man sich beim anlegen eines accounts (mit privatem schlüssel usw.) einmalig mit einem ausweisdokument auweisen muss, und später braucht man das dann nicht mehr. bestes beispiel dafür ist der mobilfunkvertrag - telefonnummern werden oft im privaten bereich (mehrwertdienst u.ä.) zur identifikation gefordert, da man mithilfe der telefonnummer dann im notfall auch an deine identität kommt.

behörden und stellen, die zur identitätsfeststellung verpflichtet sind, müssen allerdings immer auch einen ausweis verlangen.
 
"sich ausweisen" (im sinne der gesetzlichen ausweispflicht) bedeutet: nach aufforderung die wahrheit über seine identität zu sagen.
ein perso ist dazu nicht im geringsten notwendig.
Meinst du?
Alleine schon bei den Begriffsbestimmungen liegst du daneben.

Zum Thema:
Momentan sind die Möglichkeiten des digitalen Perso noch begrenzt, aber ich denke, da zeitnah weitere Einsatzmöglichkeiten dazukommen.
Momentan werden die bestehenden Einsatzmöglichkeiten noch nicht einmal voll genutzt.
 

ja, jetzt habe ich es genau falsch herum gesagt. :( also korrigieren wir: das problem mit dem begriff ist, dass er beides umfasst: ihn zu besitzen und auch ihn auf verlangen dazu berechtigter stellen vorzulegen.

da ersteres für jedermann gilt, wird oft fälschlicherweise angenommen, dass auch zweiteres etwas ist, was einem ständig begegnen würde, was zu einem faktischen zwang ihn ständig dabei zu haben führen würde. tatsächlich aber sind nur wenige stellen dazu berechtigt die vorlage zu verlangen und eine mitführungpflicht gibt es auch nicht, was also heißt, dass man ihn nicht immer und überall vorlegen muss, sondern nur wenn man kann... und im zweifel muss man ihn halt nachreichen.

Momentan werden die bestehenden Einsatzmöglichkeiten noch nicht einmal voll genutzt.

ich benutze ihn überhaupt nicht und wüsste auch nicht wozu.

nachdem ich schon mehrfach erfolgreich gerichtlich gegen behörden vorgegangen bin, die verlangen den perso dort in gewahrung zu geben, zu hinterlegen, die sich ungefragt meinen ausweis kopieren um ihn in die behördenakte meines vollmachtgebers zu tun (inclusiver aller nummern auf dem dokument!) - oder die mich ganz und gar dazu auffordern den personalausweis meines vollmachtgebers in dessen abwesenheit mit mir zu führen und den dann dort zu hinterlegen, käme ich nie auf die idee die online-funktion freischalten zu lassen.

das ist ein minenfeld!
 
Alles Gut – solange es nicht dieser Ausweis ist :hehehe:

Reichsbuergerpss7296-2.jpg
 
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