Datenbank für gestohlene iDevices?

Killerkaninchen

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Liebe Mac-Freunde,

meinem Vater wurde ein iPod classic 160 GB gestohlen. Die Anzeige bei der Polizei verlief im Sande, obwohl ich mir das Nummernschild des Taxis gemerkt hatte, in dem er es verlor. (Ich rief keine Viertelstunde nach Bemerken des Verlustes bei der Hotline an, aber dort hieß es nur, der Fahrer hätte nichts gefunden.)

Da wäre ja noch die Serial Number ... gibt es irgendwo eine Datenbank, wo ich den iPod als vermisst melden kann, mithilfe der SN?

LG
Killerkaninchen
 
Mein Vater hat den iPod verloren. Da er vom Fahrer nicht gefunden wurde, muss er vorher gestohlen worden sein. (Ob vom Fahrer oder einem Fahrgast ist natürlich unbekannt.)
 
er kann also nicht von einem fahrgast gefunden und irgendwo abgegeben worden sein? weißt du, was diebstahl bedeutet?
 
er kann also nicht von einem fahrgast gefunden und irgendwo abgegeben worden sein?
Wenn ich dem Taxifahrer nicht zutrauen würde, dass er die Sache abgibt und ich mich verantwortlich fühlen würde, dann würde ich zumindest den Taxifahrer darüber informieren, dass ich etwas gefunden habe und wo ich es abgeben werde. So ist die Wahrscheinlichkeit grösser, dass der Eigentümer seine Sache wieder findet.

Cool ist es, dass man das in Wien online erledigen kann: https://www.wien.gv.at/verwaltung/fundservice/verloren.html
weißt du, was diebstahl bedeutet?
Wir sind hier alle keine Juristen. Aber ich habe eine interessante Konversation gefunden, die ich ausnahmsweise hier zitiere:
Einen Strafrechtsparagraphen „Fundunterschlagung" gibt es nicht. Es gibt nur Unterschlagung und es gibt Diebstahl. Der Täter eignet sich beides Mal fremdes Eigentum an, beim Diebstahl bricht er dabei fremden Gewahrsam, bei der Unterschlagung liegt ein Gewahrsamsbruch nicht vor. Unter Gewahrsam versteht man die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, z.B. eine Geldbörse, die man in der Hand festhält. Gewahrsam ist aber mehr als nur Festhalten. Auch wenn man eine Sache irgendwo hinlegt so dass man nicht unmittelbar darauf zugreifen kann, aber weiß wo sie ist, sich kurzzeitig von einer Sache trennt, eine Sache vorübergehend verlegt etc. bleibt der Ge-wahrsam erhalten. Man spricht dann ggf. von „gelockertem Gewahrsam".
Hier ist bei kurzzeitigem Verlegen des Telefons meiner Meinung nach allenfalls gelockerter Gewahrsam eingetreten, so dass ein Diebstahl vorliegt.

Für die Strafbarkeit eines möglichen Täters sind solche Überlegungen aber relativ egal. Quelle: http://www.123recht.net/Iphone-Diebstahl-oder-Fundunterschlagung-__f316094.html
In Österreich ist das m.M. ebenfalls anwendbar. Es gibt dann halt noch Unterschlagung, Veruntreuung, Dauernde Sachentziehung. Wie es sich in diesem Fall genau verhält können wohl nur Juristen sagen. Aber Diebstahl ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls er nicht wieder auftaucht ist die Musik ja noch irgendwo in iTunes gespeichert und Du hast eine Idee für das nächste Geburtstagsgeschenk. :)
 
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