Godzilla
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Jeder hat in seinen Verträgen das sogenannte Kleingedruckte. Bei mir geht es konkret um die Geschäftsbedingungen, welche auf der Rückseite eines Auftrags abgedruckt werden sollen. Gibt es eine gesetzliche Regelung, in welcher festgehalten ist, wie groß soetwas mindestens geschrieben werden muss?
Wenn möglich bitte keine Mutmaßungen, sondern wirklich nur Antworten mit Quellen.
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