§ das der Vermieter bei einer Rohrverstopfung zahlen muß

Diese verdammten Verdampferdinger sind Geldtreiber. Ich vermiete selbst ein Haus und habe in Absprache mit den Mietern keine Wärmezähler angebracht, weil die Mietkosten für die Dinger (zahlt der Mieter) so hoch sind, daß es sich wirklich nicht lohnt. Außerdem wird üblicherweise sowieso nur die Hälfte der Heizkosten nach Wohnfläche berechnet. Nützlich werden die Zähler nur, wenn man ein oder zwei Verschwender im Haus hat, die bei offenem Fenster heizen.

Zum Thema: Onkel google weiß dazu Einiges, u.a. gibt es hier ein ganz interessantes PDF. Entscheidend ist, wo die Verstopfung war.

Danke :)

habe die PDF ausgedruckt und im Hausflur aufgehangen :D
 
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Hallo, lesen manche Leute eigentlich die Eröffnungsposts durch?
Im ersten Post wird um den entsprechenden Paragraphen gebeten.
Mit diesem oder Gerichtsurteilen dazu könnte man der Fragestellung gerecht werden.
Diskutieren mit Halbwissen ohne fundierte Quellen bringt doch niemanden etwas.
Gegenfrage: Denken denn manche Leute auch mal nach, bevor sie sich hier nen Rat holen? Bei meinen Recht-Vorlesungen im Studium hab ich eins gelernt. Jura ist nichts für Hausfrauen und Hobbyblockwarte.

Insofern bringt diese Frage hier im Forum nichts. Denn selbst mit den entsprechenden Paragraphen ist das hier ist das Diskutieren mit Halbwissen.

Argumentieren wir doch mal für den Vermieter: 823 BGB regelt die Pflicht zum Schadenersatz.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
830 regelt außerdem die gemeinschaftliche Haftung:
Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.

Und nu? Der Mieter bekommt vom Vermieter einen Kostenbescheid. Der Mieter weigert sich. Der Vermieter erlässt einen Mahnbescheid. Wenn der Mieter dem widerspricht, geht der Vermieter vor Gericht. Und alles geht seinen geregelten Gang.

Ist dem TE mit den zwei Paragraphen jetzt geholfen? ;)
 
Ist dem TE mit den zwei Paragraphen jetzt geholfen? ;)
hui,
hier wird ja weiter diskutiert... Mir ja, weil in meinen Mietvertrag nichts der gleichen steht und weil wir (meine Familie) keinen Müll, Fett oder sonst etwas in das Klo geschüttet haben!
Wenn mein Vermieter Geld von mir, nach den schreiben was ich mögen aufsetze, haben möchte, werde ich mit Rücksprache meines AW versuchen das über meine Haftpflichtversicherung abzuwickeln...
Aber ich gehe mal davon aus, das die zwei, die dafür sehr verdächtig sind, auch zur Kasse gebeten werden :)
 
hui,
hier wird ja weiter diskutiert... Mir ja, weil in meinen Mietvertrag nichts der gleichen steht und weil wir (meine Familie) keinen Müll, Fett oder sonst etwas in das Klo geschüttet haben!
Wenn mein Vermieter Geld von mir, nach den schreiben was ich mögen aufsetze, haben möchte, werde ich mit Rücksprache meines AW versuchen das über meine Haftpflichtversicherung abzuwickeln...
Aber ich gehe mal davon aus, das die zwei, die dafür sehr verdächtig sind, auch zur Kasse gebeten werden :)
Das steht ja auch nicht im Mietvertrag sondern im Gesetzbuch. In deinem Mietvertrag steht vermutlich auch nicht explizit, dass Autodiebstahl auf dem Garagenhof verboten ist. ;)

Ich wollte auch nur darauf hinaus, dass eine rechtliche Diskussion hier nix bringt. Mit ein paar Paragraphen ist dir auch nicht geholfen. Rechtsicherheit bekommst du damit jedenfalls nicht.

Ich kenn ja deinen Vermieter nicht, aber mein Rat wäre, dass du nicht gleich das ganz große Messer auspackst, dich mit den Mitmietern besprichst oder vielleicht die Zettel in die Briefkästen verteilst.

Dann würde ich den Vermieter anrufen und ihm sagen, dass er die Instandhaltungskosten nicht auf die Nebenkosten umlegen kann.

Wenn er dann pissig kommt, kannst du immer noch das größere Messer nehmen und den Mieterschutzbund oder nen Anwalt bemühen. ;)
 
Wenn er dann pissig kommt, kannst du immer noch das größere Messer nehmen und den Mieterschutzbund oder nen Anwalt bemühen.

sei beruhig, dieses schreiben wird sehr sachlich und freundlich ausfallen... ich werde bestimmt nicht schlafende wecken ;)
Ich vermute eh das die Wolgadeutschen, die im Nachbaraufgang eingezogen sind, ihre Binden u.s.w. im Klo versenkt haben, weil sie schlicht weg nicht wissen, das sowas in den Rohrleitung steckenbleiben kann. Ist kein Vorwurf, sondern eine Vermutung... zuhause hatten sie ja nur ein Plumps Klos :rolleyes:
haben sie mir verraten. Nicht das hier einer denkt.....:p
 
Ja, wenn das eh ne vermutung is, dann kann der vermieter genau bei denen seine ansprüche geltend machen. kann er nichts beweisen muss nur der vermieter zahlen ...
 
der Brief

sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem o. g. Schreiben weisen Sie darauf hin, dass es wegen unsachgemäßer Entsorgung hygienischer Artikel, Küchenabfällen und Fett mehrfach zur Rohrverstopfungen kam.

Des weiteren weisen Sie darauf hin, dass die Kosten der Beseitigung der Verstopfungen durch die Mieter des Hauses zu tragen sind.

Da ich weiß, dass man weder Küchenabfälle noch hygienische Artikel in der Toilette entsorgt und dies demzufolge auch nicht tue und noch nie getan habe, weigere ich mich, die Kosten für Rohrverstopfungen zu tragen, für die ich nicht verantwortlich bin.

Im Mietvertrag wurde die Übernahme solcher Kosten auch nicht vereinbart, lediglich die anteilige Kostenübernahme für die Beseitigung von Bagatellschäden, die meine Wohnung betreffen, sind dort geregelt.

Laut diverser Gerichtsurteile (vergleiche z. B. AG Bad Homburg v.d.H., Urt. V. 17.06.2004, 2 C 1523 (12) oder AG Siegburg, Urteil v. 26.10.2000, 6 C 7/00) ist der Mieter nicht verpflichtet, Kosten für die Beseitigung einer Rohrverstopfung zu tragen, wenn sie ausserhalb seiner Wohnung auftritt und der Vermieter nicht beweisen kann, dass diese von ihm in seiner Wohnung verursacht wurde.

Aus diesem Grund lehne ich eine Kostenübernahme für die Beseitigung der aufgetretenen Rohrverstopfungen ab.

Des weiteren möchte ich Sie darüber informieren, dass das Überdruckventil im Keller defekt zu sein scheint, da es sehr viel Wasser ablässt und das darunter befindliche Waschbecken des öfteren überzulaufen droht. Man hört das Plätschern des auslaufenden Wassers schon, wenn man den Kellerbereich betritt. Dieser Zustand besteht seit unserem Einzug im September 2006. Ist dies nicht eine Sache des Hausmeisters, die Funktionsfähigkeit dieses Ventils zu überprüfen? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie veranlassen könnten, diesen Zustand überprüfen zu lassen.
 
berbel01,
das ist doch gut formuliert. Du mußt nur aufpassen, daß der letzte Abschnitt kein Bumerang wird. Wenn Du seit September davon weißt, daß Wasser überlauft und nichts gesagt hast, hast Du gegen Deine Pflicht zur Schadensminderung verstoßen und kannst dafür belangt werden.
Im Haus meiner Geschwister hat mal ein Mieter in seinem Bad Wasser laufen gehabt, was erst auffiel, als die Wasserrechnung so hoch war. Er hat dann ungefähr 1500 DM bezahlen müssen, weil er nichts gesagt hat.
 
berbel01,
Du mußt nur aufpassen, daß der letzte Abschnitt kein Bumerang wird. Wenn Du seit September davon weißt, daß Wasser überlauft und nichts gesagt hast, hast Du gegen Deine Pflicht zur Schadensminderung verstoßen und kannst dafür belangt werden.

Oh, danke für den Einwand.
Habe gleich den Brief noch mal geöffnet und den Text abgeändert.

Danke schön
 
Hallo, lesen manche Leute eigentlich die Eröffnungsposts durch?
Im ersten Post wird um den entsprechenden Paragraphen gebeten.
Mit diesem oder Gerichtsurteilen dazu könnte man der Fragestellung gerecht werden.
Diskutieren mit Halbwissen ohne fundierte Quellen bringt doch niemanden etwas.

Woher weißt Du, was Halbwissen ist?
 
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