§ das der Vermieter bei einer Rohrverstopfung zahlen muß

B

berbel01

Bei mir ist heute ein Brief vom Vermieter eingegangen, wo 8 Mietparteien sich die kosten für eine Rohrverstopfung teilen sollen.
Das dies nicht zulässig ist wissen wir, aber ich finde im www nicht den entsprechenden Paragraph?
Wenn ihn einer kennt, bitte posten :)
 
Warum sollte der Vermieter den die Kosten dafür tragen das bei euch jemand so blöd war und lauter Zeug ins Klo kippt das da nix zu suchen hat?
 
Steht da nichts in Euren Mietverträgen (Beteiligung an Reparaturkosten etc.)?
 
Auf alle umlegen ist nicht. Zunächst einmal zahlt der Vermieter. Nur wenn er nachweisen kann dass Mieter X den Schaden verursacht hat kann er die Kosten zurückholen. Das geht nur wenn die Verstopfung in einer Wohnung, nicht im zentralen System selbst entstanden ist (z.B. weil dein Hamster, der rumnervte irgendwo stecken blieb)
 
Was empreality schreibt ist absolut und zu 100% korrekt.

Thread kann geschlossen werden. ;-)
 
@berbel01:

Kann genausogut sein, daß die Abwasserleitung nicht dem Stand der Technik (freies Gefälle 1:50) entspricht oder normale Alterungserscheinungen (Ablagerungen) enthält. Dann ist es ganz klar eine Sache des Besitzers des Hauses...
 
und für den fall, dass der mieter ohne rücksprache mit dem vermieter den rohrreiniger gerufen hat, muss auch der mieter zahlen. es sei denn, es war ein notfall.
 
Rohrverstopfung ist Mietersache. Der Vermieter kann vom Verursacher Schadenersatz verlangen, wenn er in Vorleistung getreten ist. Allerdings nur von dem, der die Verstopfung verursacht hat. Nicht von allen.

Da es aber keinen Verstopfungsparagraphen im BGB gibt, dürfte hier wohl das Schuldrecht greifen. ;)

Und immer dran denken.. IANAL. Wenn du ne Rechtsberatung willst, geh zum Anwalt oder zum Mieterschutzbund. Von irgendwas müssen die schließlich auch leben.

Im Übrigen.. Schon mal mit dem Vermieter telefoniert? Ich rede ab und an mit meinem. Sowas ist sogar noch einfacher als gleich die Polizei, den Anwalt, die Kavallerie und den CIA zu rufen. ;)
 
Rohrverstopfung ist Mietersache. Der Vermieter kann vom Verursacher Schadenersatz verlangen, wenn er in Vorleistung getreten ist. Allerdings nur von dem, der die Verstopfung verursacht hat. Nicht von allen.

Trotzdem: Das mag stimmen bei einer einwandfreier Rohrführung. Nach meiner Erfahrung ist aber bei bestimmt der Hälfte der Installationen etwas zu beanstanden (...nicht nach DIN 12056). Ich würde da durchaus alles in Augenschein nehmen.
 
Das fällt dann wiederum unter Werterhaltung, bzw. Modernisierung. Klar, das ist Vermietersache.
 
eigentlich ist es so: Rohr verstopft jenseits einer Wohnung (also Fallrohr oder ähnliches): Vermieter
Rohr verstopft in der Wohnung: Mieter
 
Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass man nicht ohne Weiteres sagen kann "Verstopfung? Klar irgendjemand war es schon!" - Das ist natürlich aus Sicht des Vermieters die schnellste und einfachste Lösung. Wenn man eine komplette Rolle Klopapier hineinstopft ist das sicherlich auch blöd...
 
eigentlich ist es so: Rohr verstopft jenseits einer Wohnung (also Fallrohr oder ähnliches): Vermieter
Rohr verstopft in der Wohnung: Mieter

Nein! Gerade eben nicht! Ein Rohr, das seit mehreren Jahrzehnten in Benutzung ist, hat wohlmöglich nicht mehr einen Querschnitt von DN100 (100 mm) sondern durch Ablagerungen nur noch 80 oder 70 mm. Ob ein Rohr in der Wand mit dem Gefälle 1:50 (2 cm auf einen Meter) verbaut wurde, weiß man auch nicht. Fazit: NICHT alles in der Wohnung ist Mietersache. Mietersache wäre es nur, wenn eine 100% technisch einwandfreie Anlage durch unsachgemäße Benutzung verstopft. Aber den Nachweis, ob die Anlage 100% einwandfrei ist, die mußt Du erst mal erbringen.
Und wenn die Anlage nicht mehr in Ordnung ist, dann muß der Vermieter sie instand setzen auf SEINE Kosten. Der Mieter kann eine einwandfreie Anlage voraussetzen
 
Hallo, lesen manche Leute eigentlich die Eröffnungsposts durch?
Im ersten Post wird um den entsprechenden Paragraphen gebeten.
Mit diesem oder Gerichtsurteilen dazu könnte man der Fragestellung gerecht werden.
Diskutieren mit Halbwissen ohne fundierte Quellen bringt doch niemanden etwas.
 
§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
BGB
Die Beweislast liegt beim Vermieter.
 
BGB
Die Beweislast liegt beim Vermieter.

jipi :) danke
da war ich mal wieder zu blöde zum finden... Danke. Nun kann ich meinen Vermieter einen netten Brief schreiben :)
Mal sehen was mit unseren Heizungskosten wird... meine Nachbarin hat keinen Wärmezähler (diese teile an der Heizung die verdampfen)... Das wird dieses Jahr bestimmt ein Spaß werden ;)
 
Ich hatte vor Jahren einen solchen Streit mit einem Vermieter.
Habe es an die Haftpflichtversicherung weitergeleitet, die in solchen Fällen Haftungsrechtsschutz (heißt hoffentlich so) gewährt hat.

Ende vom Lied: Vermieter musste zahlen.

Sollte eine Mietpartei eine Haftpflichtversicherung haben, könnte man es einfach über eine Schadensmeldung klären.
Nur so als kleiner Tipp..
 
Also meine Mutter arbeitet in einer Rechtsanwaltskanzlei, sie sagt, dass der Vermieter es vorerst zahlen muss, es allerdings später beim Schadensverursacher einheben kann. Ist dieser nicht bekannt bleibt der Vermieter dann auf den Kosten sitzten.
 
Mal sehen was mit unseren Heizungskosten wird... meine Nachbarin hat keinen Wärmezähler (diese teile an der Heizung die verdampfen)... Das wird dieses Jahr bestimmt ein Spaß werden ;)

Diese verdammten Verdampferdinger sind Geldtreiber. Ich vermiete selbst ein Haus und habe in Absprache mit den Mietern keine Wärmezähler angebracht, weil die Mietkosten für die Dinger (zahlt der Mieter) so hoch sind, daß es sich wirklich nicht lohnt. Außerdem wird üblicherweise sowieso nur die Hälfte der Heizkosten nach Wohnfläche berechnet. Nützlich werden die Zähler nur, wenn man ein oder zwei Verschwender im Haus hat, die bei offenem Fenster heizen.

Zum Thema: Onkel google weiß dazu Einiges, u.a. gibt es hier ein ganz interessantes PDF. Entscheidend ist, wo die Verstopfung war.
 
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