Ich habe zurückgezahlt, was ich zurückzahlen musste lt. Bewilligungsbescheid. (und eigentlich hätte ich da noch Lebenshaltungskosten etc. von abziehen müssen und hätte nicht einen Cent zurückzahlen müssen).
Später hat unser schönes Land ja erneut alle Bedingungen heimlich nachträglich (!) vielfach geändert und plötzlich hätte ich alles zurückzahlen sollen (außer den 2.000 € großzügig „kulanterweise“ zugebilligten Unterhalt) – dagegen habe ich dann wie viele andere geklagt – und bisher haben wir Recht bekommen. Was ich sogesehen zuviel zurückgezahlt habe, sehe ich wahrscheinlich trotzdem nicht wieder. Aber wir hatten auch gar keine anderen Sorgen in zwei Jahren Corona, als dann noch unsinnige und psychisch belastende Rechtsstreits mit unserem Steuergeld zu führen!
Hätte nie gedacht, dass ich mal gegen mein eigenes Land klagen müsste, weil es sich an seine eigenen schriftlichen Zusagen nicht hält und für alle möglichen Angestellten Kurzarbeitergeld und viele andere Hilfsgelder übrig hat, aber keine paar tausend Kröten für Selbstständige, denen (unverschuldet!) die Termine wegbrechen. Aber versprochen worden ist viel…