Im Fernabsatzgesetz, das es so gar nicht mehr gibt - es steht jetzt nämlich im BGB beim Verbrauchsgüterkauf - ist von KAUF die Rede, nicht von LEASING, wenn ich mich recht erinnere. Also egal ob privat oder gewerblich - keine 2 Wochenfrist nach "Fernabsatz" bei Leasing.
Gruß FF