BTO kein Rückgaberecht?Schock!

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Fredddy

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Hallo,

ich habe ja am Freitag meinen imac c2d 20" mit grafikerweiterung auf 256mb bei macatschool (jessenlenz) bestellt.

Heute hab ich ne Mail mit Auftragsbestätigung usw. bekommen doch hier steht jetzt auf einmal:

Das Gerät wird nach Ihren Vorgaben direkt bei Apple gebaut. Für diese Geräte gibt es nach den Bestimmungen von Apple weder ein Rücktritts- noch Rückgaberecht. Die Gewährleistung und die Herstellergarantie sind davon unabhängig und uneingeschränkt gültig.

Ich habe das Geld noch nicht überwiesen.

Erstmal war ich leicht geschockt, da ich das Gerät ja nicht mehr zurückschicken kann wenn es Pixelfehler oder ein Fiepen oder Brummen hat. Ich bin mir nun garnicht mehr sicher ob ich das so kaufen will...bin Schüler und hab in den imac sozusagen mein kleines aktuelles "Vermögen" investiert.

Was meint ihr? Ist dies normal oder soll ich versuchen von dem Kaufvertrag zurückzutreten.

Meine Eltern mussten bei einer Erlaubniss für den Kauf zustimmen und da steht das die weitere Bestätigung des Vertrages durch das Überweisen des Betrages durch die Eltern passiert.

Ich weis echt nicht was ich machen soll....
 
Jein.
Es ist in der Tat so, dass es bei "Sonderanfertigungen" kein Rückgaberecht gibt.
Laut Gerichtsurteilen ist ein konfigurierbarer Computer aber keine solche Sonderanfertigung, weil der Händler diesen noch einmal verkaufen könnte und bei Bedarf wieder umrüstet etc.

Ärger bei der Durchsetzung seines Rechts könnte es aber schon geben, wenn der Händler darauf besteht. Wenn Händler ungültige Klauseln verwenden, bleiben diese zwar nichtig, lassen aber auf eine evtl. stressige Auseinandersetzung schließen, wenn es nötig sein sollte...
 
Erstmal war ich leicht geschockt, da ich das Gerät ja nicht mehr zurückschicken kann wenn es Pixelfehler oder ein Fiepen oder Brummen hat.

Du kannst das Gerät zwar nicht ohne Angabe von Gründen zurückgeben und Dein Geld verlangen, aber wenn das Gerät Mängel hat, dann kannst Du diese beseitigen lassen. Sollte auch nach mehreren Anläufen (drei, wenn ich mich nicht irre) der Mangel nicht beseitigt sein, dann hast Du Anspruch auf Wandlung: also entweder Geld zurück oder ein anderes gleichwertiges Gerät.
 
Schau mal hier.
in D: BGB §312b ff

Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind ...

Ob nun die Auswahl der Option (!) "größere Festplatte" oder "mehr Haupspeicher" dazu geeignet ist, die Vermutung nahezulegen, daß es sich um ein Produkt handelt, das "nach Kundenspezifikation angefertigt wurde", ist inzwischen tatsächlich geklärt:
Das Urteil des BGH vom 19.03.2003 (VIII ZR 295/01), das mr_miaggi freundlicherweise oben zitiert hat, ist eindeutig und übertragbar, da es sich bei diesem Präzedenzfall ebenfalls um ein Notebook handelt.

Die Kosten der Rücksendung trägt in der Regel der Unternehmer (BGB § 357)
Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Außerdem wird das Gerät nicht nach Deinen Vorgaben von Apple gebaut. Du hast nur die Option "mehr Hauptspeicher für die Grafikkarte" ausgewählt, die im Übrigen ausschließlich den Vorgaben von Apple entspricht.
 
Außerdem wird das Gerät nicht nach Deinen Vorgaben von Apple gebaut. Du hast nur die Option "mehr Hauptspeicher für die Grafikkarte" ausgewählt, die im Übrigen ausschließlich den Vorgaben von Apple entspricht.

Wenn der Händler das nicht anerkennt, dann hilft oft nur mehr eine Verbraucherschutzzentrale oder der Anwalt, was ein großer Aufwand ist um einen Computer zurückzugeben nur weil er fiep oder einen Pixelfehler hat. ;)
 
ich habe macatschool nun gerade ne mail geschrieben mit der bitte um auskunft wie das ganze nun aussieht. habe in der mail auch auf die sachlage mit den einzelnen paragraphen hingewiesen und nochmals erkundigt wie dies bei ihnen gehandhabt wird. falls dies nicht anerkannt wird werde ich dann evt. die standartversion bei denen dafür bestellen oder den kaufvertrag wiederrufen und bei apple direkt einen bto kaufen.
 
Nachdem es ein höchstrichterliches Urteil gibt, lohnt es sich 1. den Händler freundlich darauf hinzuweisen und falls das nichts nützt 2. zum Anwalt zu gehen. Das Prozessrisiko liegt für den Verbraucher bei Null. Und die Anwaltskosten muss der Gegner bezahlen.
BGH
Urteil vom 19.03.2003
VIII ZR 295/01
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Leitsätze

a) Eine Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation, bei deren Vorliegen das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB), ist dann nicht gegeben, wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können.

b) Die Darlegungs- und Beweislast für einen Ausschluß des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 2 FernAbsG (§ 312 d Abs. 4 BGB) liegt bei dem Unternehmer, der sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.
 
ich bin echt mal gespannt wie die antwort von jessen lenz ist...ich poste sie natürlich gleich
 
Witzig ist auch, daß sich der Verkäufer auf seinen Vertrag gegenüber Apple beruft:

Das Gerät wird nach Ihren Vorgaben direkt bei Apple gebaut. Für diese Geräte gibt es nach den Bestimmungen von Apple weder ein Rücktritts- noch Rückgaberecht.

Was aber der Händler mit Apple für Beziehungen hat, kann dem Kunden des Händlers egal sein. Dafür gilt immer noch das Gesetz und da wurde hier schon erläutert, daß der Einbau eines größeren Grafikspeichers keine Sonderanfertigung darstellt, die das Widerrufsrecht beseitigt.
 
...immer noch keine antwort...bei der bestellung ging dies aber schneller;)

ich glaub wenn die ihre meinung hier nicht ändern werd ich ganz einfach stornieren (Geld ist noch nicht überwiesen) und das ganze bei unimall.de bestellen. Hier geht es nämlich direkt über apple, da steht also kein zwischenhändler mehr dazwischen...
 
Hat Apple nicht selbst diese Klausel in den AGBs?
Kann mich an Diskussionen dazu erinnern.
Bei Computern findet das dort jedoch keine Anwendung. Es gilt AFAIk lediglich z.B. bei iPods mit persönlicher Gravur.
Dort wohl auch rechtens, denn ein iPod mit "Für Monika" auf dem blechernen Rücken ist wohl wirklich nicht mehr verkäuflich oder ohne großen Aufwand in verkäuflichen zustand zu bringen :D.
 
...ich denke das ist auch logisch. genauso könnt ich es verstehen wenn auf dem imac irgendwas persönliches eingraviert ist. aber eine grafikkarten-speicheraufrüstung? also dieser laden scheint mir irgendwie ein bisschen komisch. Denken die weil hier ja nur "kleine Schüler" einkaufen dass die normalen Regelungen nicht mehr geltend sind?

es ist doch egal ob man einen standartmac zurückschickt oder einen mit grafikerweiterung. gekauft werden beide konfigurationen und im refurb sind die meisten geräte doch auch in irgend einer form BTO.
 
Hat Apple nicht selbst diese Klausel in den AGBs?
Kann mich an Diskussionen dazu erinnern.
Apple hat nur den Gesetzestext abgeschrieben. Da muß man dann selber drauf kommen, daß BTO nicht darunter fällt.

Bei Computern findet das dort jedoch keine Anwendung. Es gilt AFAIk lediglich z.B. bei iPods mit persönlicher Gravur.
Dort wohl auch rechtens, denn ein iPod mit "Für Monika" auf dem blechernen Rücken ist wohl wirklich nicht mehr verkäuflich oder ohne großen Aufwand in verkäuflichen zustand zu bringen :D.
Jou, eine persönliche Gravur ist ja genau das, was das Gesetz unter "eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten" versteht.

Wegen des Widerrufrechts sollte man iPods wohl lieber blank bestellen... Meiner Frau z.B. hat der weiße iPod als Geschenk gar nicht gefallen, gut, daß ich den einfach gegen einen schwarzen umtauschen konnte! :D
 
Warum machst du so eine Fass auf??? (...die Frage ist lieb gemeint! :))

DU schreibst doch selbst in deinem ersten Beitrag, Zitat: "Die Gewährleistung und die Herstellergarantie sind davon unabhängig und uneingeschränkt gültig."

Hast du Mängel an deiner Bestellung, so kannst du deine Gewährleistungsrechte natürlich voll geltend machen. Darüber musst du dir keine Sorgen machen. Lehn dich zurück und entspanne.
Hast du Mängel?
 
Warum machst du so eine Fass auf??? (...die Frage ist lieb gemeint! :))

DU schreibst doch selbst in deinem ersten Beitrag, Zitat: "Die Gewährleistung und die Herstellergarantie sind davon unabhängig und uneingeschränkt gültig."

Hast du Mängel an deiner Bestellung, so kannst du deine Gewährleistungsrechte natürlich voll geltend machen. Darüber musst du dir keine Sorgen machen. Lehn dich zurück und entspanne.
Hast du Mängel?

ich habe ja erst am freitag bestellt und heute die bestätigung bekommen mit den kontodaten zum überweisen der 1414€ und in der bestätigung stand dies was im ersten beitrag zu lesen ist.

ich hab also noch keine mängel, da das gerät ja noch gar nicht ausgeliefert wurde - und auch nicht wird solange ich das geld nicht überwiesen habe.;)

mir ging es hier nur darum, dass wenn der imac dann hiersteht und z.Bsp. 3 Pixelfehler hat dies nicht in die Herstellergewährleistung fällt. In diesem Falle würde man ja einfach vom 14 Tägigen Rückgaberecht gebrauch machen - fertig. Doch dies wird hier ja verweigert.

Ich kann also nicht erst warten bis das Gerät hier ist und dann sagen dass ich es doch nicht möchte, sondern ich muss dies jetzt hier im Vorraus klären - sonst überweise ich das Geld auch nicht.

Ich bin halt Schüler und will für diesen enzhohen Betrag (für einen Schüler) auch wirklich ein Rechner haben der tadellos ist - d.h. keine pixelfehler hat über die man sich dann ärgert.
 
Edit: nutzlos :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum machst du so eine Fass auf??? (...die Frage ist lieb gemeint! :))

DU schreibst doch selbst in deinem ersten Beitrag, Zitat: "Die Gewährleistung und die Herstellergarantie sind davon unabhängig und uneingeschränkt gültig."

Hast du Mängel an deiner Bestellung, so kannst du deine Gewährleistungsrechte natürlich voll geltend machen. Darüber musst du dir keine Sorgen machen. Lehn dich zurück und entspanne.
Hast du Mängel?

Nur gibt es bei Ansprüchen die die Gewährleistung betreffen keine Wandlung.
(ich war selbst erstaunt,als ich es in der letzten c't gelesen habe)
 
hä? ich blick langsam garnichts mehr...

es geht mir lediglich darum ob ich nun diese einschränkung mit der verweigerung des 14täg. Rückgaberechtes bei jessen lenz annehmen soll und durch das überweisen des geldes den auftrag weiterführe oder das ganze zu stornieren (geld wurde ja noch nicht überwiesen) und bei unimall direkt über apple zu bestellen wo ich solch ein 14tägiges Rückgaberecht auch bei BTO Geräten habe.
 
In Post #4 steht doch alles drin, warte halt noch die e-mail von jLenz ab.
 
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