haescher
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 23.10.2005
- Beiträge
- 408
- Reaktionspunkte
- 2
Du musst ja nen Nachweis erbringen. Ich glaube, dass die Bestellung einer 8jährigen GRundschülerin, die die CS kaufen will nicht sehr glaubwürdig erscheint.
EDIT: Die Grundschule bezieht sich wohl eher auf die Lehrer.
Abgesehen davon ist deine kleine Schwester noch gar nicht Geschäftsfahig. Und der Taschengeldparagraph greift hier wohl auch nicht mehr...
Ich seh da nur Schüler einer Grundschule. Ich hab jetzt auch kein anderes Statement von denen gelesen, dass meine Schwester das nicht dürfte. Außerdem steht bei denen auch explizit drinnen, dass z.b. ich meiner Schwester das Programm kaufen könnte, unter Vorlage ihres Schülerausweises.