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weyarn
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Vielleicht hat hier jemand eine Idee, denn Steuerberater und Co. wissen es nicht: es geht um die Einstufung als freiwilliges Mitglied bei der KK. Dort gibt es die Möglichkeit sich niedriger einstufen zu lassen, wenn die Einnahmen eine bestimmte Grenze unterschreiten. Ist bei mir z.Z. so, weil ich nach der Insolvenz der alten Firma quasi neu anfange. Das muss ich natürlich belegen, kein Problem, aber es wird auch nach dem Einkommen des Lebensgefährten gefragt.
Fakt ist: ich wohne zur Miete im Haus meines Freundes, also im einem komplett eigenen Bereich mit Bad, Schlaf-, Wohn- und Arbeitszimmer, plus Garage. Nur die Küche wird gemeinsam genutzt. Ich will nicht mauscheln. Was meint ihr, muss ich hier den "Freund" benennen oder nicht? Ein Lebensgefährte wäre es doch nur bei gemeinsamer Haushaltsführung? Blöd wäre das auch, weil mein Freund Unterhalt für 3 Kinder zahlen muss. D.h. er kommt auch nur so durch und ist vor allem auf die Einnahmen der Miete durch mich angewiesen....
Fakt ist: ich wohne zur Miete im Haus meines Freundes, also im einem komplett eigenen Bereich mit Bad, Schlaf-, Wohn- und Arbeitszimmer, plus Garage. Nur die Küche wird gemeinsam genutzt. Ich will nicht mauscheln. Was meint ihr, muss ich hier den "Freund" benennen oder nicht? Ein Lebensgefährte wäre es doch nur bei gemeinsamer Haushaltsführung? Blöd wäre das auch, weil mein Freund Unterhalt für 3 Kinder zahlen muss. D.h. er kommt auch nur so durch und ist vor allem auf die Einnahmen der Miete durch mich angewiesen....