Beim Bestellen vertan - Annahme verweigern oder innerhalb 14 Tagen zurückschicken ???

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Bremsburti

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Hallo,
ich habe ein kleines Problem.
Ich habe mir vor ca. einer Woche eine Maus für mein Powerbook bestellt, jetzt aber festgestellt dass ich aus Versehen eine mit Kabel geordert habe.
Die möchte ich natürlich nicht haben. Nun meine Frage. Ist es jetzt besser die Annahme des Paketes, dass schon unterwegs sein soll zu verweigern, oder es erstmal anzunehmen und dann vom Fernabsatzgesetz gebrauch zu machen und sie innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken?
Die Annahme zu verweigern ist für mich natürlich die elegantere Lösung, aber ich habe die Befürchtung dass der Händler dann seinerseits die Annahme verweigern wird und dann hängt das Teil bei der Post fest.
Was soll ich tun???
Danke,
Matthias
 
Ich würde einfach einmal den Händler fragen. Wenn du vor hast die Funkmaus auch bei ihm zu bestellen wird er schon "freundliche Nasenlöcher" machen. ;)
 
ich würde auch dem Händler mitteilen, dass du die maus nicht mehr möchtest. dann entstehen auch keine Versandkosten. Das wird mit sicherheit kein Problem sein, vor allem wenn Du etwas anderes bestellst.
Häufig geht es auch auf die freundliche Art und Weise, man muss ja nicht immer nur auf Basis des Rechts argumentieren.
 
Die Annahme einfach verweigern ist vielleicht die einfachste Möglichkeit, allerdings nicht die *eleganteste*, sondern eher die *unverschämteste*.

Rede einfach mit dem Händler. In vielen Fällen musst du das Paket/Päckchen nicht einmal freimachen, wenn du es zurückschickst.
 
ich habe jetzt auch nicht den volllen plan, aber ich denke, wenn du die ware nicht annimmst, wird sie an ihn zurückgeschickt, und es entstehen weitere kosten. diese wird er dir mit sicherheit in rechnung stellen. wird vielleicht auch irgendwo in den agb drinstehen.

ich würde die ware annehmen. oft ist ja auch ein rücksendeformular mit eingelegt. wenn nicht, dann anrufen und das mit ihm bequatschen. wenn es nicht geöffnit ist, hast du sowieso das recht in 14 tagen das dingens zurückzugeben.
 
Das dingens zurückgeben erfolgt auf Rechnung des Händlers, wenn über Internet bestellt. Das ist Gesetz.
 
Original geschrieben von minbo
Das dingens zurückgeben erfolgt auf Rechnung des Händlers, wenn über Internet bestellt. Das ist Gesetz.
 

ja natürlich, aber nur wenn vereinbart. bei einfach nicht annehmen, schaut das anders aus
 
Die Kosten für die Rücksendung muss der Händler erst ab einem Warenwert von 40 Euro tragen, die Kosten für den Hinweg allerdings muss der Kunde zahlen. Ich weiß nicht, ob bei Annahme verweigern für den Händler extra Kosten entstehen, wenn nicht wäre das nämlich die günstigste Variante für beide: Kunde zahlt nichts, Käufer zahlt einmal Versandkosten. Bei der Rücksendung würde der Kunde die Hinwegkosten zahlen und der Händler die Rückwegkosten.

Bei Amazon ist es kein Problem die Annahme einfach zu verweigern aber das sind ja auch ganz andere Dimensionen als ein kleiner Händler. :)
 
Also ich würde mit dem Händler sprechen und die Ware annehmen und dann den Irrtum zu klären.

Du kannst aber den Kaufvertrag immer noch anfechten, ich glaube § 437 BGB, wenn ich nicht irre, wurde auch einem Thread genannt.

Bei einer Annahmeverweigerung könntest Du unter Umständen gleich Probleme bekommen.

Ruecksendungen bis einem Warenwert von 40 EUR können Dir auferlegt werden.

Viele Grüße
Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde es annehmen und zurücksenden, da es das fairste ist. Stell dir doch vor, du wärest in der Position des Händlers. Du würdest dich doch auch nicht freuen, wenn du etwas verschickst und es dann wieder wegen Annahmeveweigerung zurückbekommst. Wenn du es mit ihm abklärst ist das was anderes. wenn du stattdessen auch noch was anderes, vielleicht auch teureres kaufst, dann ist das sicher kein Problem.
 
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