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Das stimmt nicht, die letzten drei Monate vor Eintritt der Insolvenz bekommen die Beschäftigten ihr Gehalt von der Insolvenzgeldstelle der Agentur für Arbeit gezahlt. Mit dem Tag der Insolvenzeröffnung werden die Beschäftigten in der Regel freigestellt, so dass keine objektiven Lohnabsprüche bestehen. Die Angestellten können nur noch die Differenz zwischen dem Arbeitslosengeld und dem tatsächlichen Gehaltsanspruch bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung geltend machen.Was ist das denn für ’ne Regel?
Zuerst bekommen die Angestelten ihr Gehalt aus den Quellen, die der Insolvenzverwalter zur Verfügung hat.
Danach kommen die Dienstleister dran, nach unterschiedlichen Kriterien. Wenn Du wirklich Pech hast, gehst Du leer aus, das kann durchaus sein.
Wie schon empfohlen: Wende Dich an den Insolvenzverwalter. Deine offenen Rechnungen laufen dort auf.