AT: MWSt für therapeutische Hilfe

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AT: MWSt für bestimmte Dienstleistungen

Hallo KollegInnen,

ich bin gerade dabei, mir einen Einnahmen-Ausgaven-Datenbank zu erstellen und stehe leider beim finanztechnischen Kram (und beim Programmieren auch) an.
Meine Angebote sind Psychotherapie, die in AT MWSt-befreit ist, aber auch andere Dienstleistungen wie Beratung und Supervision, die mit 20% MWSt bedacht sind. Da ich auch im Arbeitsbereich relativ neu bin, d.h. bisher nur Therapien gemacht habe und noch keine MWST-belegten DL, habe ich keine Erfahrung, wie man bei seinen Einnahmen MWSt-lose und 20%-MWSt-belegte Posten anführt.
Also, wenn das Honorar 60€ beträgt und der MWSt-Satz 20%, so nehme ich an, muss ich angeben: Brutto 60€, MWSt. 20%, Netto 45€. Oder?

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Zuletzt bearbeitet:
Nö. Wie kommst Du auf die 45?????

Die 60 EUR sind die 120%, nicht die 100%!
Also sind es ohne Steuer, netto genannt, 50 EUR.
50 + 20% = 60.
 
@falkgottschalk, ich habs jetzt verstanden, danke!

Mich würde interessieren, wie ihr Freelancer bei eurer Einnahmen-Ausgaben-Gegenüberstellung (E/A-GÜ) vorgeht:

Dadurch, dass ich heuer erstmals MWSt-pflichtige Dienstleistungen anbiete (Workshops, Beratungen, Coaching usw.) muss ich meine E/A-GÜ darauf einstellen (Psychotherapie ist in AT steuerbefreit).
Also, wenn ihr eine E verbucht, wo die Dienstleistung 20% MWSt hat, rechnet ihr mit dem Netto oder Brutto-Wert? Oder mit beiden? Sollte man die MWSt-Beträge extra ausweisen auf einer Liste?

Bitte um Feedback!
Danke,
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